MSG
Mainhattan Service GmbH
Rüsselsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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251365,00
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289496,00
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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101766,33
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110832,63
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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59113,73
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34981,05
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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19360,35
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20404,13
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Summe Aktiva
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431605,41
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455713,81
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25000,00
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25000,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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57,35
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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56561,21
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57,35
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B. Rückstellungen
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27855,62
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12835,46
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C. Verbindlichkeiten
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322131,23
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417821,00
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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431605,41
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455713,81
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Anhang für
das Geschäftsjahr 2012
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB)) und den Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den
einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags /
der Satzung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres
als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr
Abgang nach fünf Jahren unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an
beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00
bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach §
6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die
Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten einschließlich
aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten / zum
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen
Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird
durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen
Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs
bewertet.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert
bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pau¬schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Rüsselsheim, den 03.
April 2014
gez.
Kadir Kaya
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 03.04.2014
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