Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 3415
Eingetragen
4.4.1995
Branche
Zahntechnische LaboratorienGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit Zahnersatz.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dental-Labor Kenkel GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 28.807,96 39.152,85
I. Sachanlagen 28.031,00 38.282,00
II. Finanzanlagen 776,96 870,85
B. Umlaufvermögen 306.336,83 343.253,12
I. Vorräte 39.622,01 46.579,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 203.156,87 223.882,16
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 10.225,84 10.225,84
III. Wertpapiere 34.144,00 34.144,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.413,95 38.647,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.672,15 5.579,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 340.816,94 387.985,87

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 255.677,10 298.609,41
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -5.112,92 -5.112,92
2. eingefordertes Kapital 20.451,67 20.451,67
II. Gewinnvortrag 278.157,74 257.564,01
III. Jahresfehlbetrag 42.932,31 -20.593,73
B. Rückstellungen 57.155,00 63.694,00
C. Verbindlichkeiten 27.984,84 25.682,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 340.816,94 387.985,87

Anhang


 
zum 31. Dezember 2012

der Dental-Labor Kenkel GmbH
26121 Oldenburg


A. Allgemeine Angaben

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242ff., 264ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. Über die Ergebnisverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für die Zugänge wurden zeitanteilig für den Monat des Zugangs und die folgenden Monate Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu Euro 410,00 wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung beachtet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert und dem auf die Folgejahre entfallenden Anteil angesetzt.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Der Bewertung der Pensionsrückstellung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Rückstellungen sind gemäß § 253 I HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und die Berechnung erfolgte auf der Basis eines Zinsfußes von 5,04% p.a..

Aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften ist eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Das Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB zur Verteilung auf zukünftige Geschäftsjahre wurde nicht in Anspruch genommen.

Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen werden aufgrund von BilMoG-Vorgaben seit 1. Januar 2010 saldiert unter den Rückstellungen ausgewiesen.

Aufgrund der Befreiungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften sind latente Steuerabgrenzungen nicht vorzunehmen.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren i. S. von § 275 HGB aufgestellt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


   

 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
 
 
mit einer Restlaufzeit von
 
 
unter einem Jahr
über einem Jahr
gesamt
 
 
Euro
Euro
Euro
 
 
201.239,02
1.917,85
203.156,87
davon gegen Gesellschafter
Euro
117.636,65
Vorjahr:
Euro
109.858,64



Rechnungsabgrenzungsposten

In den sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten sind Versicherungen (TEuro 2) und Miete (TEuro 3)  enthalten.

sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Abschlusskosten (TEuro 3), Gewährleistungen (TEuro 13), Aktenaufbewahrung (TEuro 6), Urlaub (TEuro 1) und Tantieme (TEuro 7).

Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

  

 
 
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
 
 
bis zueinem Jahr
zwischen einem und fünf Jahren
von mehrals fünf Jahren
gesamt
 
 
Euro
Euro
Euro
Euro
 
 
27.984,84
0,00
0,00
27.984,84



davon aus Steuern     Euro 11.487,06
(Vorjahr: Euro 4.201,42)

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit  Euro  1.101,60
(Vorjahr: Euro 1.621,42)


D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

E. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Zum Geschäftsführer ist Herr Johannes Bernd Kenkel, Zahntechniker, Oldenburg, bestellt.

Gewinnverwendung

Der Jahresfehlbetrag 2012 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Größenabhängige Erleichterungen

In Bezug auf die Pflichtangaben gem. § 285 HGB werden die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB in Anspruch genommen. Die Angaben gem. § 286 HGB wurden unterlassen.


     
gez. Johannes Kenkel
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2013 festgestellt.

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