BLEICKERT
Industrieautomation GmbH
Klettgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2021
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
3.177,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
3.177,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
252.015,96 |
450.548,21 |
| I.
Vorräte |
2.452,51 |
8.763,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.466,60 |
118.923,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.169,45 |
6.899,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
142.096,85 |
322.861,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.723,00 |
8.575,00 |
| Aktiva |
264.738,96 |
462.300,21 |
Passiva
|
|
30.6.2021
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.550,58 |
132.516,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
317.483,27 |
270.873,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
333.033,85 |
353.390,58 |
| B.
Rückstellungen |
51.052,00 |
88.668,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
148.136,38 |
241.115,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
121.380,38 |
201.538,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
26.756,00 |
39.577,00 |
| Passiva |
264.738,96 |
462.300,21 |
Anhang
Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Vorbemerkung
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 entspricht den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.
Für die Gliederung der Bewertung wurden die
handelsüblichen Vorschriften beachtet; wobei die
Gliederungsvorschriften für große
Kapitalgesellschaften angewandt wurden.
Bilanzsteuerrechtliche Vorschriften wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Änderungen der angewandten Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
Anlagevermögen
Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung
des Anlagevermögens wird auf den in dieser Bilanz als
Anlage beigefügten Anlagespiegel verwiesen.
SachanlagenDas Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs bzw. Herstellungskosten vermindert um die
Absetzung angesetzt.
Die Abschreibungen wurden unverändert nach der
linearen Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Der Zugang von sogenannten geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde nach § 6 (2) EstG voll
abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
aufgrund einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung
sind nicht vorgenommen worden.
Umlaufvermögen
Vorräte
Der Ansatz der Vorräte erfolgte unter Beachtung
des sogenannten "Strengen Niederstwertprinzips" zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Wertminderungen wurden durch Abschläge
zutreffend berücksichtigt.
Sonstiges UmlaufvermögenDie Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert.
RückstellungenRückstellungen wurden in
Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird.
Rückstellungen zur Erfassung latenter
Steuerbelastungen sowie Rückstellungen nach § 249
Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 HGB waren nicht zu bilden.
VerbindlichkeitenGenau bestimmbare Verbindlichkeiten
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.
sonstige Berichtsbestandteile
gez Dirk Bleickert
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2022 festgestellt.
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