Davitronic
GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
533,00 |
798,00 |
| I.
Sachanlagen |
533,00 |
798,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
46.409,33 |
74.333,39 |
| I.
Vorräte |
3.450,00 |
7.701,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.942,90 |
41.216,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.016,43 |
25.415,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
423,43 |
398,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.365,76 |
75.529,67 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.341,36 |
39.930,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.930,54 |
-4.232,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.589,18 |
-19.163,23 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
13.869,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.724,40 |
21.729,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.365,76 |
75.529,67 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
und unter Berücksichtigung der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274 a Nr. 1-3 und 5 HGB sowie
§ 288 HGB und 326 HGB werden von der Gesellschaft in
Anspruch genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Von der Erstellung eines Lageberichts hat die
Gesellschaft gem. § 264 Abs.1 HGB abgesehen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu
einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 Euro ( Vorjahr: 0,00 Euro ).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Forderungen gegenüber Gesellschaftern lagen in
Höhe von 0,00 Euro ( Vorjahr: 0,00 Euro ) vor.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
lagen in Höhe von 0,00 Euro ( Vorjahr: 0,00 Euro )
vor.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Günter
Bergmann und Herrn Dietmar Rottinghaus geführt.
gez.Günter Bergmann Dietmar
Rottinghaus
- Geschäftsführer - -
Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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