W-H
Systembau GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.079,00 |
7.193,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.579,00 |
6.693,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.047,85 |
27.148,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.910,71 |
25.777,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.137,14 |
1.371,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
726,76 |
388,92 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.762,62 |
17.448,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.616,23 |
52.178,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
42.448,82 |
64.708,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.313,80 |
-22.260,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
39.762,62 |
17.448,82 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
5.711,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.616,23 |
46.467,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.616,23 |
52.178,90 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 (1) HGB auf.
Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden
unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Positionen der Bilanz
Forderungen
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Bei der Gesellschaft besteht zum 31.12.2010 eine
buchmäßige Überschuldung. Hieraus
könnten sich gegebenenfalls Anzeigepflichten für
die Geschäftsführung ergeben, worauf wir diese
hiermit nochmals hingewiesen haben.
Die Geschäftsführung geht von einer
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, der
Geschäftsverlauf 2011 ist bisher sehr positiv
verlaufen.
Sie geht daher davon aus, dass keine
Überschuldung vorliegt.
Weitere Untersuchungen wurden durch uns in diesem
Zusammenhang nicht vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von EUR 39.486,00.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sowie Haftungsverhältnisse aus nicht
bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGBbestehen
ebenfalls nicht.
D. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft hat die
größenabhängige Erleichterung
gemäß § 288 HGB vollumfänglich in
Anspruch genommen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung von
Herrn Werner Hendrischk, Bocholt,
wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bocholt, 30. September 2011
Geschäftsführung
W-H Systembau GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2011 festgestellt.
|