ENERPARC Solar Invest 164 GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arved von Harpe seit 23.10.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sunnic Lighthouse GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Sunnic Lighthouse GmbH, HamburgGeschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 1. Unternehmensstruktur, Steuerung und Strategie Die Sunnic Lighthouse GmbH (im Folgenden Sunnic genannt) ist ein Stromhandelsunternehmen mit Sitz in Hamburg und hundertprozentige Tochtergesellschaft der ENERPARC AG. ENERPARC plant, errichtet, investiert und betreibt weltweit Freiflächen-Solaranlagen im Multimegawattsegment. Den erzeugten Solarstrom der Anlagen vermarktet Sunnic. Mit einem erfahrenen Team aus Spezialisten konzentriert die Gesellschaft sich dabei auf die Bereiche derDirektvermarktung, das Mid- und Long Term Trading, den Stromverkauf B2B und dem Origination Geschäftsbereich (Abschluss von Power Purchase Agreements). Neben dem von der ENERPARC-Gruppe generierten Strom vermarktet Sunnic auch von Dritten erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien. Im Jahr 2023 vermarktete Sunnic ein Gesamtportfolio aus Windkraft- und Solaranlagen mit einer installierten Nennleistung von 3.500 MW. Das externe Windportfolio reduzierte Sunnic auf rund 1.000 MW (2.250 MW 2022) installierte Nennleistung. Gleichzeitig vermarktete das Unternehmen im Berichtsjahr Solarstrom aus rund 200 MW externen PV-Anlagen - zusammen mit den rund 2.300 MW aus dem ENERPARC-Portfolio belief sich das vermarktete Solarportfolio damit auf knapp 2.500 MW. Die vermarktete Strommenge wurde im Geschäftsjahr 2023 zu 44,7 % aus der ENERPARC-Gruppe sowie zu 55,3 % durch fremdbezogenen Strom gedeckt und sowohl an den europäischen Strombörsen als auch an andere Handelspartner direkt im bilateralen Verhältnis verkauft. 2. Gesamtwirtschaftliche Lage, Branchen- und Wettbewerbssituation Das Wirtschaftsjahr 2023 war von einem historisch schwachen Weltwirtschaftswachstum geprägt. Stützende Impulse kamen lediglich von der starken Binnennachfrage in den USA, während das Wirtschaftswachstum Chinas nicht zuletzt wegen des fragilen Immobiliensektors und einer schwachen Binnennachfrage hinter den Erwartungen zurückblieb. Angesichts hoher Inflation, geopolitischen Konflikten und Störungen in den Lieferketten ergab sich ein mäßiges Wachstum der Weltwirtschaft von durchschnittlich 2,6 %. Für 2024 geht das ifo-Institut von einem ähnlichen Wachstum aus, während mittelfristig Dank sich abschwächender Inflation für die Jahre 2025 ein Wachstum von 2,9 % und für 2027 sogar von 3,3 % erwartet wird. a. Gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland Die Energiekrise des Jahres 2022 und die erhöhte Inflation haben deutliche Spuren in der deutschen Wirtschaft 2023 hinterlassen. Ein starker Rückgang der Wirtschaftsleistung blieb bisher zwar aus, aber auf einen Wachstumspfad kehrte die Gesamtwirtschaft bisher noch nicht zurück. Insgesamt sank das deutsche BIP im Jahr 2023 um 0,4 % und damit stärker als im gesamten Euroraum. Für 2024 wird ein moderates Wachstum von 0,7 % erwartet. Ursächlich hierfür wird die hohe Inflation gesehen, die im Jahr 2023 durchschnittlich 6,1 % betrug. Für 2024 wird mit prognostizierten 2,6 % wieder mit einer Annäherung an das Inflationsziel der EZB von 2 % gerechnet. Das Berichtsjahr war stark durch die steigende Inflation geprägt, was die EZB veranlasste, die Zinsen stufenweise bis zum September auf insgesamt 4,5 % zu erhöhen. Hierdurch sind die Marktzinsen seit Juli 2022 entsprechend kräftig angestiegen und die Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte hat sich abgekühlt. Allerdings werden angesichts der schwachen Konjunktur und rückläufiger Inflation im Euro-Raum keine weiteren Erhöhungen der Leitzinsen im Jahr 2024 erwartet. Insgesamt geht man für das 2. Halbjahr 2024 von sinkenden Zinsen aus, was die Nachfrage nach Unternehmenskrediten steigern und den Privatkonsum auch als Folge höherer Lohnabschlüsse ankurbeln sollte. Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die amerikanische Notenbank haben im Berichtsjahr ihre Aussage wiederholt, mit ihrer Zinspolitik vor allem die Inflationsziele von 2 % wieder mittelfristig erreichen zu wollen. Dies hat im Euroraum dazu geführt, dass die EZB in ihrem letzten Zinsschritt im September 2023 den EZB-Leitzins nunmehr auf 4,5 % angehoben hat. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, lag das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die Wirtschaftsleistung erbrachten im Jahr 2023 durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland. Das waren 0,7 % bzw. 333.000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Im aktuellen Ergebnis für das BIP 2023 ist eine erste sehr frühe Schätzung für das 4. Quartal 2023 enthalten. Diese basiert auf einer unvollständigeren Datenbasis als die reguläre Quartalsrechnung und ist daher mit einer höheren Unsicherheit behaftet. Auch die ersten drei Quartale des Jahres 2023 wurden überarbeitet. Nach bisherigen Erkenntnissen ging das BIP im 4. Quartal 2023 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorquartal zurück, nachdem es im 3. Quartal stagnierte. b. Branchensituation Direktvermarktung Der Begriff Direktvermarktung bezeichnet den Verkauf von Strom aus Erneuerbaren Energien an Großabnehmer oder den Handel an der Strombörse (z.B. EPEX-Spot in Paris oder EXAA in Wien). Betreiber von Solarparks können bei diesem Modell den selbst erzeugten Strom im sogenannten Marktprämienmodell oder der sonstigen Direktvermarktung von einem sogenannten Direktvermarkter vermarkten lassen. Nach wie vor soll die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch die verpflichtende Einführung der Direktvermarktung vorangetrieben werden. Seit 2017 sind die Kosten der Direktvermarktung in den Zuschlägen der Bundesnetzagentur für Photovoltaikanlagen enthalten. Ein Aufschlag auf den Einspeisetarif entfällt. Im Marktprämienmodell werden finanzielle Unterschiede zwischen dem EEG-Tarif und dem an der Strombörse erzielten Marktpreis durch die sog. Marktprämie ausgeglichen, auf die ein Erzeuger dann Anspruch gegenüber dem Netzbetreiber hat. Sonstige Direktvermarktung Die sonstige Direktvermarktung, bei der Anlagenbetreiber ihren Strom ohne Inanspruchnahme einer Förderung durch das EEG durch einen Direktvermarkter an der Börse oder einen anderen Abnehmer im Rahmen eines anlagenbezogenen Vermarktungsvertrages (sogenannte PPA-Verträge) verkaufen lassen können, war, trotz der wieder stark gefallenen Strombörsenpreise in 2023 in Abhängigkeit des EEG-Tarifs des jeweiligen Solarparks, weiterhin attraktiv für Anlagenbetreiber und Direktvermarkter. Diesen Effekt konnte die Sunnic im Berichtsjahr weiterhin sehr stark nutzen und diverse Tochter- und Schwestergesellschaften der Muttergesellschaft aus der EEG-Vergütung in die sonstige Direktvermarktung ummelden. Das führte im Berichtsjahr zu einem positiven Ergebnisbeitrag. Eine Vielzahl von Tochterunternehmen sind mit der Sunnic wirtschaftlich über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verbunden, so dass zusätzliche Erlöse der Tochtergesellschaften aus der Stromvermarktung direkt der Sunnic zugutekommen. Wechselmöglichkeit zwischen Vermarktungsformen in der Direktvermarktung Ein wesentlicher Vorteil des EEG's im Vergleich zu staatlichen Förderungen anderer Länder ist, dass das EEG den Betreibergesellschaften erlaubt, monatlich zwischen der für 20 Jahre gesicherten Vermarktungsform - dem Marktprämienmodell - und der sonstigen Direktvermarktung zu wechseln. Ferner besteht die Möglichkeit, mittel- oder langfristig gesicherte anlagenbezogene Vermarktungsverträge abzuschließen. Damit sichern sich die Anlagenbetreiber einen, von Börsenpreisen unabhängigen festen Tarif, der über der klassischen EEG-Vergütung liegt. Noch bis Mitte 2021 lagen die Strombörsenpreise regelmäßig unter der EEG-Vergütung. Seitdem übersteigen sie diese regelmäßig, sofern man das derzeitige EEG Ausschreibungsniveau von rund 5 Cents/KWh als Referenzgröße unterstellt. Daraus resultiert die Möglichkeit, Risiken und Chancen aus der Vermarktung über EEG-Niveau zwischen Direktvermarkter und Anlagenbetreiber aufzuteilen, wie auch den Mehrerlös aus dieser Vermarktung außerhalb des Marktprämienmodells. Zusätzlich fungiert die Sunnic auch als Inhouse Offtaker und sogenannter "Bridge PPA-Anbieter". Hier übernimmt die Sunnic die Vermarktung und den Verkauf der Strommengen der PVA ab der Inbetriebnahme, bis mit einem externen Offtaker ein langfristiger PPA abgeschlossen werden kann. Regulierung durch Redispatch Die von Sunnic vermarkteten Portfolien, insbesondere die Windportfolien, waren im Berichtsjahr unterjährig insgesamt stark von Redispatch-Maßnahmen betroffen. Diese von den Netzbetreibern zur Netzstabilisierung vorgenommenen Abschaltungen haben das Ergebnis belastet. Hintergrund ist, dass beim finanziellen Ausgleich von den Verteilnetzbetreibern die Ausfallmengen zu einem Mischpreis vergütet werden, während der Direktvermarkter die abgeregelten Mengen an ihre Anlagenbetreiber in der Regel zum Marktwert vergütet. Die Ermittlung und Abrechnung der Redispatch-Mengen gestaltete sich immer wieder sehr schwierig, weil die Ausfallzeiten erst sehr spät durch die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber mitgeteilt und dann erst abgestimmt werden konnten. Gründe hierfür sind eine unklareDatenlage und die nach wie vor von den Übertragungsnetzbetreibern noch nicht bzw. unvollständig umgesetzte Verordnung - konkret die viel zu späte Bereitstellung der Daten im Zuge der sogenannten "Redispatch 2.0-Regulierung". Durch den nun dauerhaft eingeführten finanziellen Ausgleich im Rahmen des Redispatch 2.0 werden dem bilanzkreisverantwortlichen Direktvermarkter reduzierte Einspeisemengen finanziell kompensiert. Die bürokratischen und prozessualen Hürden dieses Prozesses führen jedoch zu erheblichem Aufwand und Unsicherheit. Da die Mehrzahl der Netzbetreiber (Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber) die notwendige IT-Infrastruktur bislang nur äußerst unzureichend implementiert hat, ergibt sich erheblicher personeller Mehraufwand bei allen Bilanzkreisverantwortlichen. Strompreisbremsengesetz/Überschuss-Erlösabschöpfung Bedingt durch den Ukrainekrieg hatte sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Laufe des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch die in 2022 sehr hohen Strompreise wurde am 28. Dezember 2022 das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsengesetz) öffentlich bekannt gegeben. Ziel war es, private und industrielle Stromverbraucher ab Januar 2023 zu entlasten. Die für diese Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Mittel sollten ab Dezember 2022 zu einem erheblichen Anteil durch die sogenannte Übererlösabschöpfung von Stromerzeugern, die von den hohen Strompreisen profitiert haben, bereitgestellt werden. Die Höhe der abgeschöpften Erlöse fiel jedoch niedriger aus als erwartet und ist auf die zum Jahresbeginn 2023 deutlich gesunkenen Strompreise zurückzuführen. Die Spotmarktpreise waren die Basis für die der Abschöpfung zugrundeliegenden sogenannten Referenzerlöse. Insgesamt hatte die Abschöpfung bei den zum ENERPARC AG Konzern gehörenden Anlagenbetreibern nur einen sehr geringen Effekt. Die Erlösabschöpfung wurde über den 30. Juni 2023 hinaus nicht verlängert, da sich die Strombörsenpreise auf den Energiemärkten im Jahr 2023 fast auf das Niveau vor Beginn des Ukrainekrieges reduzierten. Entwicklung des PV-Marktes und Windparkmarktes weltweit und seine Auswirkungen auf die Direktvermarktung Der Ausbau Erneuerbarer Energien hat sich im Jahr 2023 mit wachsender Dynamik fortgesetzt. Laut Bundesnetzagentur hat Deutschland bis zum Jahresende einen Photovoltaik-Zubau von über 14 GWp erzielt. Davon entfielen nach Marktstammdatenregister etwa 31 % bzw. rund 4,3 Gigawatt auf Freiflächen-Solaranlagen, was einem Plus von rund 40 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dazu haben mehrere Faktoren beigetragen: Mit der Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen konnten Solarparkentwickler zum Teil Projekte schneller umsetzen als bisher. Ebenso hat das übergeordnete Interesse am Zubau der Erneuerbaren Energien zu schnelleren Genehmigungsprozessen geführt. Die Tatsache, dass im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ein PV-Ausbau auf 215 GWp bis 2030 und auf 400 GWp bis 2040 vorgesehen ist, birgt solide Wachstumschancen für die Solarbranche und damit auch für die Stromhändler. c. Wettbewerbssituation Die Wettbewerbssituation der Direktvermarkter von Solar- und Windenergie ist geprägt durch eine zunehmende Anzahl von Konkurrenten, sowohl aus dem traditionellen Umfeld der Großkonzerne als auch durch spezialisierte Wettbewerber, die sich ausschließlich auf die Direktvermarktung von Erneuerbarem Strom konzentrieren. In den letzten Jahren gab es einen wachsenden, intensiven Wettbewerb der Anbieter, was zu einer starken Konsolidierung des Marktumfeldes geführt hat. Seit Beginn des Marktprämienmodells haben immer mehr Betreiber von Solar-, Windkraft- oder Biomasseanlagen ihren Strom über das Marktprämienmodell vermarktet. Aufgrund der generell stark gestiegenen Vermarktungskosten hat der Preiswettbewerb unter den Direktvermarktern im Jahr 2023 nachgelassen. Wie sich die Marktanteile der einzelnen Direktvermarkter vor dem Hintergrund der aktuellen Strompreisentwicklung und dem möglichen Wechsel in die sonstige Direktvermarktung entwickeln werden, ist derzeit nicht voraussehbar. Gleichwohl wird das Marktvolumen für Direktvermarkter allein aufgrund des massiven Ausbaus Erneuerbarer Energien wesentlich steigen. Hinzu kommt, dass die freien Märkte nach dem Auslaufen der EEG-Förderungen der einzige Handelsplatz von Grünstrom sein werden. Vor dem Hintergrund der fast zwölfjährigen Erfahrung im Bereich der Direktvermarktung - insbesondere in der Vermarktung von Solarstrom - sieht sich Sunnic gut im Markt aufgestellt und erwartet, von dem steigenden Marktvolumen zu profitieren. Welche Präferenzen künftig ausschlaggebend für die Auswahl eines Direktvermarkters sein werden, wird sich im Laufe der nächsten Jahre zeigen. Mit flexiblen, kundengerechten Lieferkonzepten hat sich Sunnic als flexibler und schnell agierender Partner etabliert. Gerade im Bereich der Solarstromvermarktung profitieren Sunnic, aber deren Kunden gleichermaßen, von dem direkten Zugriff auf die Freiflächenanlagen der ENERPARC-Gruppe, die ebenfalls ambitionierte Wachstumsziele verfolgt. Als weiteres Umsatzpotential für die Sunnic entwickelt sich zunehmend der Abschluss von mittel- und längerfristigen PPA-Verträgen (Power-Purchase-Agreements) für bestehende EEG-Projekte, aber auch für Neuprojekte. 3. Wesentliche Geschäftsentwicklungen und -vorfälle des Jahres 2023 a. Strompreisentwicklung 2023 Durch den erhöhten PV-Zubau von über 14 GW im Berichtsjahr 2023 ist das Angebot an Solarstrom entsprechend stark gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die Strompreise im Allgemeinen (sog. Baseload-Preis) gesunken sind und in der Zukunft deutlich stärker sinken werden. Hinzu kommen die gesunkenen Capture-Preise für Solarstrom, also die spezifischen, auf das Solarprofil abgestellten Handelspreise. b. Erwerb von Beteiligungen Die durch das starke operative Geschäft erhöhten Finanzmittelzuflüsse wurden für den Erwerb von Solarparks und Solarparkportfolien, unter anderem aus dem ENERPARC-Konzern, genutzt. Diese Beteiligungen werden durch Einspeisevergütungen zukünftig stetige positive Ergebnisse erwirtschaften. c. Weitere wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Entsprechend der Planungen konnte Sunnic wichtige langfristige anlagenbezogeneVermarktungsverträge (PPA- Verträge) mit Handelspartnern abschließen und die Aktivitäten in diesem Bereich stark ausweiten. Zudem verkaufte die ENERPARC AG im Berichtsjahr weitere Tochtergesellschaften an die Sunnic. Durch den Verkauf konnte der geplante, zur steuerlichen Optimierung benötigte Zubau bei der Sunnic realisiert werden. Im Rahmen der eingehenden Analyse der Geschäftsaktivitäten hat sich Sunnic außerdem im zweiten Halbjahr 2023 dazu entschlossen, sich noch stärker zu fokussieren und einige Randaktivitäten einzustellen. Dies hat absolut betrachtet zu einer weiteren Reduktion des vermarkteten Portfolios für 2024 geführt. 4. Geschäftsentwicklung 2023 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage a. Ertragslage Der Umsatz der Sunnic Lighthouse GmbH reduzierte sich aufgrund des allgemein zurückgegangenen Preisniveaus und eines Rückgangs der vermarkteten Mengen für Dritte in deren Namen (White-Lable) im Berichtsjahr um 1.131 Mio. EUR auf 829 Mio. EUR (im Vorjahr 1.960 Mio. EUR). Nach Verrechnung der innerhalb des Materialaufwands ausgewiesenen Strombezugskosten ergab sich im Jahr 2023 insgesamt ein stark gestiegener Rohertrag von TEUR 63.967 (im Vorjahr TEUR 10.755). Dieses deutlich höhere Rohergebnis ergibt sich überwiegend aus den stark gestiegenen Einnahmen aus Termingeschäften sowie dem Anlaufen einer Reihe von PPA's. Durch den unterjährigen Wechsel des Personals aus der Muttergesellschaft in die Sunnic werden in 2023 erstmals Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 1.841 (im Vorjahr TEUR 0) dargestellt. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden überwiegend von der ENERPARC AG weiterbelastete Personalkosten für die Personalgestellung bis zum beschriebenen Wechsel des Personals in Höhe von TEUR 2.855 (im Vorjahr TEUR 3.182) sowie allgemeine Verwaltungskosten ausgewiesen. Durch die Tochtergesellschaften, die über einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Sunnic verbunden sind, verminderte sich das Ergebnis durch übliche Anlaufverluste im Jahr der Inbetriebnahme um TEUR -3.294 (im Vorjahr Erhöhung um TEUR +373). Nach Verrechnung der betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein signifikant gestiegenes Vor-Steuerergebnis von TEUR 54.206 (im Vorjahr TEUR 6.338). Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag einschl. Berücksichtigung von aktiven und passiven latenten Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 33.731 (im Vorjahr TEUR 3.943). b. Finanzlage Die Sunnic verzeichnete einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 38.273 (im Vorjahr TEUR 60.194), einen negativen Cashflow aus Investitionstätigkeit von TEUR -55.160 (im Vorjahr TEUR -30.554) und einen negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von TEUR -3.993 (im Vorjahr TEUR -650). Maßgebliches finanzpolitisches Ziel ist es, über ausreichende Finanzreserven zu verfügen, um die Zahlungsfähigkeit der Sunnic jederzeit sicherzustellen. Die Überwachung, Planung und Steuerung der Liquidität liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung. c. Vermögens- und Kapitalstruktur Aufgrund des rückläufigen Strompreisniveaus in 2023, den gegenläufigen Effekten aus Beteiligungsaufbau und der Reduzierung von Gesellschafterforderungen und Liquiden Mitteln zur Finanzierung der erworbenen Beteiligungen ist die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um 2,8 % gesunken. Auf der Aktivseite erhöhte sich der Wert der Beteiligung durch Zukauf (vgl. 3.b. dieses Lageberichts) im Finanzanlagevermögen auf TEUR 87.536 (im Vorjahr TEUR 35.670). Die Finanzierung erfolgte durch positive Mittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft sowie durch Kaufpreisverrechnung mit bestehenden Ausleihungen, welche auf TEUR 5.145 (im Vorjahr TEUR 30.000) sanken. Im Umlaufvermögen sanken die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte um 22,8 % auf TEUR 71.190 (im Vorjahr TEUR 92.258). Dieser Rückgang ist maßgeblich auf die gesunkenen Strompreise zurückzuführen. Durch den Erwerb der Beteiligungen und in diesem Zuge vorgenommene Kaufpreiszahlungsverrechnungen sanken die Forderungen gegen die Gesellschafterin auf TEUR 8.050 (im Vorjahr TEUR 43.785), wohingegen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf TEUR 28.309 (im Vorjahr TEUR 1.854) stiegen. Auf der Passivseite sanken, korrespondierend zu den gesunkenen Strompreisen, im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Das Eigenkapital erhöhte sich absolut in Höhe von TEUR 29.731. Die Eigenkapitalquote liegt bei 16,1 % (im Vorjahr 2,6 %). Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sanken um TEUR 12.910 auf TEUR 18.687 (im Vorjahr TEUR 31.597). Es werden hauptsächlich ausstehende Rechnungen von den Lieferanten für noch nicht abgerechnete Stromlieferungen (im Wesentlichen aus der Direktvermarktung) ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen sind aufgrund des positiven Jahresergebnisses um TEUR 6.451 auf TEUR 7.252 stiegen. Die passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 15.901 (im Vorjahr TEUR 2.084) werden maßgeblich durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen i. S. d. § 7g EstG begründet. Eine bleibende Herausforderung ist weiterhin, dass Forderungen und Verbindlichkeiten mitexternen Handelspartnern erst nach vollständiger Messwertabstimmung insgesamt im Folgejahr ausgeglichen werden. 5. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte bis zum 31. Oktober 2023 keine eigenen Mitarbeiter. Am 1. November 2023 sind alle primär für Sunnic operativ tätigen Angestellten in die Sunnic Lighthouse GmbH gewechselt. Bis zum Ende des Berichtsjahres beschäftigte Sunnic 41 FTE Mitarbeitende. Zusammen mit der Muttergesellschaft ENERPARC AG und weiteren Tochter- und Schwestergesellschaften haben die Mitarbeiter von Sunnic ihren Arbeitsplatz im Ende 2022 bezogenen neuen Bürogebäude in der Hamburger Hafencity. Die Architektur des gesamten Gebäudes wurde so ausgelegt, dass die Laufwege zwischen eng verzahnten Abteilungen minimiert wurden, um auch eine räumliche Nähe zu kreieren. Ferner wurde im Mai 2023 auch das hauseigene Mitarbeiterrestaurant mit rund 100 Sitzplätzen eröffnet. Auch für Sunnic sind qualifizierte Mitarbeiter ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Erreichen der definierten Wachstumsziele. Eine moderne Ausstattung, regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten und zahlreiche Benefits wie die Förderung und Entwicklung von Nachwuchs-Führungskräften, flexible Arbeitszeitmodelle, eine Kantine mit bezuschusstem Angebot, vielfältige interne Events etc. sind neben einer offenen, diversen Unternehmenskultur Aspekte, auf die Sunnic großen Wert legt. Ebenso fokussiert das Unternehmen die Digitalisierung von Prozessen und Aufgaben sowie den Einsatz künstlicher Intelligenz zur Optimierung von Handelsprognosen. Somit ist Sunnic bestrebt, Kompetenzen in diesen Bereichen weiter auszubauen. II. Nachtragsbericht Vom Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 haben sich über die hier aufgeführten Sachverhalte hinaus keine wesentlichen Veränderungen ergeben. III. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagement Die Sunnic pflegt ein aktives Risikomanagement, um sich ergebende Risiken frühzeitig zu erkennen und zu analysieren. Die Pflege des Risikomanagements ist darauf ausgerichtet, den Fortbestand des Unternehmens nachhaltig zu sichern. Auf Basis des internen Rechnungswesens werden die Auswirkungen der einzelnen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens fortlaufend analysiert und bewertet. Die Sunnic verfügt über eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur, in der abteilungsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert werden. Die im Unternehmen eingesetzte Hard- und Software sowie Dateien sind durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen im EDV-Bereich gegen Zugriffe Unbefugter geschützt. Sunnic nutzt hier die hohe IT-Kompetenz der Mutter, um nachhaltig Cyberangriffe abwehren zu können und die System-Sicherheit zu gewährleisten. Ein adäquates Richtlinienwesen (z. B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien) ist eingerichtet und wird laufend aktualisiert. Bei rechnungsrelevanten Prozessen wahrt Sunnic grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. 1. Endkundengeschäfte Im Bereich des Endkundengeschäfts musste die Sunnic seit 2022 zunächst stark gestiegene Strombeschaffungskosten in Kauf nehmen. Durch Absicherungsgeschäfte und Preiserhöhungen konnte dies kompensiert werden. Dies hat insgesamt zu einem höheren Ergebnisbeitrag geführt. Im Endkundengeschäft werden mit den jeweiligen Kunden Jahresverträge mit einem festen Strombezugspreis abgeschlossen. Dies bedingt für Sunnic die Verpflichtung, immer in ausreichendem Maße Strom zum Weiterverkauf an die Endkunden bereitzustellen. Auch unterliegt der Strombezugspreis üblichen Handelsschwankungen, die zeitweilig über dem vertraglich geregelten Stromverkaufspreis liegen können. Die Sunnic begegnet diesem Risiko, in dem sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten von unterschiedlichen Anbietern unterschiedliche Mengen zur Absicherung einkauft. Mittelfristig ist angedacht, dass die Sunnic auch verstärkt in der Belieferung von Residualmengen aktiv wird und die Abschlüsse von solaren PPAs mit Stromlieferungen, die dem Verbrauchsprofil von Industriebetrieben entsprechen, verzahnt. 2. Strompreisentwicklung Das über die vergangenen Jahre allgemein gestiegene Preisniveau birgt für die Sunnic sowohl Chancen als auch Risiken. Als Chancen kann die Vermarktung des Stroms der konzerneigenen EEG-Anlagen gesehen werden, den die Sunnic an der Börse oder bilateral an Handelspartner (OTC-Geschäfte) mit Gewinn veräußern kann. Damit einhergehend kommt es auch zu erhöhten Risiken, da Prognoseschwankungen im Intradaygeschäft auf einem ebenfalls deutlich höheren Preisniveau ausgeglichen werden müssen. Im laufenden Jahr 2024 ergibt sich eine gewisse Unsicherheit für die Geschäftsprognose 2024 durch die unvorhersehbare Dauer der wirtschaftlichen Stagnation, des Inflationsdrucks und den weiterhin strapazierten Lieferketten, maßgeblich ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine. In den ersten Monaten des Jahres 2024 sind deutlich fallende Preise an den Strombörsen festzustellen, welche sich positiv auf die Beschaffungskosten im Endkundensegment von Sunnic auswirken, allerdings negativ auf das Absatzpreisniveau. Die weitere Strombörsenpreisentwicklung für 2024 ist nicht exakt vorhersehbar. Die Sunnic wirkt dem Trend fallender Capture-Preise mit dem Abschluss unterschiedlicher Stromlieferfahrpläne entgegen. Gerade industrieintensive Unternehmen sind vor allem Planungssicherheit und Herkunftsnachweise wichtig. Fixe Liefermengen zu langfristig definierten Preisen, beispielsweise basierend auf Monthly-Baseload-Strukturen, senken für beide Parteien die Risiken. Trotz des stagnierenden wirtschaftlichen Umfeldes erwartet die Sunnic in Zukunft steigende Strompreise durch erhöhte Nachfrage der Industrie, aber auch im privaten Bereich und aufgrund der immer noch volatilen und nicht sicher abschätzbaren Gaspreise. Zwar können fehlende Liefermengen aus Russland künftig teilweise bis vollständig von anderen Ländern kompensiert werden. Auf den Weltmarktpreis wird dies mittelfristig wahrscheinlich noch keinen Einfluss haben. Ferner wurden die in Deutschland noch aktiven Atomkraftwerke und Steinkohlekraftwerke sukzessive und endgültig abgeschaltet. Diese fehlenden Angebotsmengen beeinflussen das Preisniveau zusätzlich und können erst in wenigen Jahren durch den angestrebten massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien ersetzt werden. Somit erwartet Sunnic mittelfristig weiterhin hohe Strombörsenpreise und sehr attraktive Zusatzerlöse aus der Vermarktungsform "sonstige Direktvermarktung". Auch helfen die hohen Strompreise der Sunnic, höhere Vergütungen und variable Bepreisungsmodelle in der Direktvermarktung durchzusetzen. 3. Risiko fehlerhafter Prognosen Bei der Stromvermarktung können fehlerhafte Prognosen zu Fehlmengen führen, die nicht äquivalent ausgeglichen werden können. Sollte es daher für die falsch prognostizierten Zeitintervalle zur Bereitstellung von Ausgleichsenergiemengen durch den Netzbetreiber kommen, so kann diese Ausgleichsenergie zu hohen finanziellen Verpflichtungen führen, deren Höhe nicht unmittelbar festgestellt werden kann. Aus diesem Grunde bedient sich die Sunnic für diesen Fall mehrerer unabhängiger Prognosedienstleister, um aus den bereitgestellten Daten und der eigenen Erfahrung die tagfolgende Prognose möglichst realistisch abzubilden. Der Übernahme des Prognoserisikos wird in der Direktvermarktung dadurch Rechnung getragen, in dem vom Anlagenbetreiber ein möglichst ausreichend hoher Anteil der sog. Managementprämie der Sunnic vergütet wird. Auch im Bereich der sonstigen Direktvermarktung ist Sunnic immer bestrebt, eine auskömmliche Risikoprämie zu vereinbaren. Durch die langjährige Handelserfahrung und den Einsatz von (teils selbst entwickelten) Tools kann die Sunnic die Dimensionen der Ausgleichsenergie der laufenden Periode schätzen und somit Ausgleichsenergierisiken mitigieren oder hier sogar Positionen aufbauen, mit denen Erträge erwirtschaftet werden. 4. Arbitragegeschäfte Die langjährige Erfahrung im kurzfristigen Handel erlaubt Sunnic, unter bestimmten Voraussetzungen spekulative Positionen einzugehen, in dem Wissen, dass diese zu einer hohen Wahrscheinlichkeit profitabel sein werden. Darüber hinaus durchleuchtet Sunnic kontinuierlich den Markt auf der Suche nach Imperfektionen und Fehl-Bepreisungen, um diese profitabel zu arbitrieren, sofern sich die Gelegenheit bietet. Im Bereich Stromhandel durchgeführte Arbitragegeschäfte können ebenfalls Verluste verursachen. Dieses Risiko geht Sunnic bewusst ein und nimmt, wenngleich nachrangig vom übrigen Handelsvolumen, an Bedeutung zu. Begrenzte spekulative Positionsnahmen sind auch vor dem Hintergrund wichtig, dass die Stromvermarktung ohne staatlich gelenkte Förderung auskommen muss und damit prinzipiell der Vermarktungserfolg vollständig davon abhängig ist, den Strom zum lukrativsten Zeitpunkt zu vermarkten. Die Geschäfte werden in gegenseitiger Abstimmung nach dem Vier-Augen-Prinzip in limitiertem Umfang eingegangen. 5. Long Term Trading Im Jahr 2021 hat die Sunnic damit begonnen, neben dem Trading Desk für die kurzfristige Direktvermarktung, einen Long Term Trading Desk aufzubauen. Dieser Bereich ist für den Abschluss langfristiger Absicherungsgeschäfte sowie der Generierung von zusätzlichen Erträgen aus marktbedingten Preisschwankungen zuständig. Über dieses Desk vermarktet Sunnic auch die aus den PPA's und der förderungsfreien Vermarktung stammenden Herkunftsnachweise. Sunnic gewinnt damit ein weiteres Standbein sowie ein hohes Maß an Flexibilität in der Mengen/Preis Absicherung, da man nicht ausschließlich von der Bereitschaft externer PPA-Offtaker abhängig ist, sondern selber Absicherungsgeschäfte tätigen kann zum Zeitpunkt, an dem es am profitabelsten ist. 6. Politische Rahmenbedingungen Durch die Festschreibung der Klimaziele auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2015 steht fest, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien sich auch in den kommenden Jahren weltweit weiter fortsetzen wird. Der Markt für Erneuerbare Energien entwickelt sich zu einem bedeutenden Wachstumsmarkt mit Zuwachsraten im zweistelligen Prozentbereich, der zudem von konjunkturellen Schwankungen weitgehend unabhängig ist. Aufgrund der gebildeten Ampel-Koalition im Bundestag und dem damit einhergehend gebildeten Koalitionsvertrag ist ein weiterhin massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland über die nächsten Jahre hinweg gesichert. Hierzu sollen die Ausschreibungsmengen massiv ausgeweitet werden, sodass die Zubau Mengen für Erneuerbare Energien insgesamt von derzeit fünf GW auf 22 GW pro Jahr steigen sollen. Dies führt zu einer - über Jahre hinweg - sehr hohen Planungssicherheit im Kernmarkt Deutschland, aber auch im europäischen Ausland. Hinzu wurde der Ausbau der Erneuerbaren Energien als ein Vorhaben mit "herausragendem öffentlichen Interesse" definiert. Dies hat zur Folge, dass die Genehmigungsverfahren fürSolarparks wesentlich verschlankt und damit beschleunigt werden. Bereits 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bei 80 % liegen. Das Ausbauziel für Solarenergie für 2030 liegt bei 215 GW und impliziert eine Steigerung der Ausbauraten von 22 GW pro Jahr. Durch den erwarteten starken Zubau der erneuerbaren Energien wird die Vermarktung des Stroms immer wichtiger werden. Bereits jetzt sind die Preise für Solarstrom an manchen Sommertagen zur Mittagszeit niedrig/negativ aufgrund der Kanibalisierungseffekte. Somit wandert der Fokus von "produce and forget" immer weiter zu effizienteren Vermarktungsformen, um die Energie zum bestmöglichen Preis zu vermarkten. Dies birgt für die Sunnic enorme Chancen, da die Rolle des Direktvermarkters in Zukunft eine immer zentralere Rolle sein wird. 7. Unternehmenswachstum Weiterhin fordern die geschäftlichen Aktivitäten hohe Anforderungen an die Organisation und interne Struktur des Unternehmens. Ein gewisses Risiko kann sich weiterhin dadurch ergeben, dass die Anpassung der Organisationsstrukturen nicht mit dem weiter starken operativen Wachstum Schritt halten kann. Dabei sind vorübergehende organisatorische Risiken durch den verzögerten Ausbau angemessener Verwaltungsressourcen nicht gänzlich auszuschließen. Sunnic begegnet diesem Risiko, indem sie bei der Personalrekrutierung ihren Schwerpunkt auf Mitarbeiter legt, die bereits über langjährige Erfahrung im Energiehandel, im Umgang mit komplexen IT-Systemen und in der Wetterprognose verfügen, die sie in die wachsende Organisationsstruktur einbringen. Ebenso ermöglichen flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege ein Höchstmaß an unternehmerischer Transparenz, um schnellstmöglich auf Strukturschwächen in der Ablauforganisation reagieren zu können. Des Weiteren setzt die Gesellschaft hocheffiziente Hilfsmittel und Tools im Bereich IT-Systeme ein, um Prozesse effektiver zu gestalten und in großen Teilen zu automatisieren. Dies begrenzt die Personalkosten bei gleichzeitig stark wachsenden Handelsaktivitäten. 8. Liquiditätsrisiko In der Direktvermarktung hat die Gesellschaft kein signifikantes Liquiditätsrisiko, weil die vereinnahmte Managementprämie direkt mit den an den Kunden weiterzuleitenden MarktwertSolar Strombezugskosten verrechnet werden kann. Im Bereich des Stromhandels mit gewerblichen und privaten Kunden besteht ein Forderungsausfallrisiko, dem durch entsprechendeBonitätsprüfungen und Zahlungsvereinbarungen entgegengewirkt wird, das aber letztlich nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenso können Liquiditätsrisiken im Bereich durchgeführterArbitragegeschäfte nicht ausgeschlossen werden. Zur Risikovorsorge werden diese Geschäfte in limitiertem Umfang eingegangen. Aufgrund der Zunahme des Terminmarkthandels nimmt der Bedarf an Besicherung von Handelsgeschäften stark zu und wird in enger Abstimmung mit der Konzernmutter bereitgestellt. 9. Cyber-Kriminalität Aktuell ist weltweit eine starke Zunahme von Bedrohungen der IT- und Cybersicherheit sowie ein höheres Maß an Professionalität in der Cyberkriminalität zu verzeichnen. Diese stellen ein Sicherheitsrisiko für die Durchführung der Systeme und Netzwerke sowie für die Vertraulichkeit, die Verfügbarkeit und die Integrität von Daten der Sunnic dar. Im Zuge wachsender Bedrohung durch Cyber-Kriminalität setzt die Sunnic eine Vielzahl physischer und virtueller Schutzmaßnahmen neuester Technologien ein, um seine Nutzerinnen und Nutzer, die IT-Infrastruktur und weitere genutzte (Online-)Services zu schützen und gegen Kompromittierung und unbefugten Zugriff abzusichern. Ein großes Risiko stellt durch E-Mail eingehende Schadsoftware dar, deren Bedrohung mit hocheffektiven AV-Schutzmaßnahmen und monatlichen "Awareness"-IT-Sicherheitsschulungen für die Belegschaft begegnet wird. Handlungsempfehlungen des BSI werden kurzfristig umgesetzt und eine Ausweitung der Schutzmaßnahmen, insbesondere moderne KI & Machine Learning-gestützte Technologien in die IT-Systeme implementiert, um den Schutzgrad weiter zu verstärken und Risiken zu minimieren. Dies dient im Besonderen der Sicherheit der Messstellenkommunikation zwischen Solarparks und der zentralen Steuerung durch die Sunnic. Das Mutterunternehmen ENERPARC AG, zentraler IT-Dienstleister der Sunnic, wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als kritische Infrastruktur ("KRITIS") und somit als systemrelevantes Unternehmen eingestuft. Für KRITIS-Unternehmen gelten strengere Sicherheitsstandards zur Informationssicherheit. Diese Sicherheitsvorschriften wurden im Jahr 2023 erfolgreich umgesetzt und nach § 8a BSIG auditiert. Zusätzlich wurde bereits im Jahr 2024 eine Zertifizierung nach ISO 27001:2022 umgesetzt. Dieses Zertifikat weist der ENERPARC AG den Stand und die Qualität des eingerichteten Informationssicherheitsmanagements (ISMS) nach. Das ISMS wurde im Rahmen der Zertifizierung in Hinblick auf die Identifikation, Analyse und Ableitung von Maßnahmen zur Steuerung der Informationssicherheitsrisiken geprüft. 10. Personal Qualifizierte Mitarbeiter sowie Führungskräfte sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Sunnic. Dem Risiko, kompetente Stelleninhaber zu verlieren, begegnet die Gesellschaft, indem sie sich als moderner und attraktiver Arbeitgeber positioniert. Dabei dienen sowohl kurzfristige als auch langfristige Incentivierungen, die sich direkt am Erfolg und an der Wertsteigerung des Unternehmens orientieren als auch nicht monetäre Faktoren, wie die Förderung und Entwicklung von Nachwuchs-Führungskräften, flexible Arbeitszeitmodelle inklusive Inanspruchnahme von Homeofficeregelungen, Schulungen und Weiterbildung und nicht zuletzt ein attraktiver Arbeitsplatz als Bindung der Mitarbeiter an Sunnic. Um das Risiko zu vermindern, durch abwandernde Mitarbeiter Schlüsselwissen zu verlieren und gleichzeitig die Einarbeitungszeiten von neuen Mitarbeitern zu beschleunigen, hat die Sunnic im Verlaufe des Jahres 2023 eine umfangreiche Prozessdokumentation aufgesetzt. 11. Gesamtwürdigung der Chancen und Risiken Die Geschäftsführung beurteilt die Gesamtlage des Unternehmens unverändert als sehr positiv. Deutliche Bekenntnisse aus der Politik, der Gesellschaft und dem Markt zur Energiewende zum weiteren Ausbau und der Vermarktung dezentraler Erzeugungsanlagen bekräftigen die Sunnic Lighthouse GmbH in ihrer Beurteilung, auch für die kommenden Geschäftsjahre zukunftsfähig aufgestellt zu sein. Nach Einschätzung der Geschäftsführung stellen die beschriebenen Risiken weder einzeln noch gemeinsam eine bestandsgefährdende Gefahr für das Unternehmen dar. Die Geschäftsführung bleibt optimistisch, dass die finanzielle Stabilität des Unternehmens eine solide Grundlage für zukünftiges Wachstum bildet und ausreichende Ressourcen bereitstellt, um sich ergebende Möglichkeiten zu nutzen. IV. Prognosebericht Die Sunnic profitiert davon, dass ein Großteil der vermarkteten Portfolien von der Muttergesellschaft ENERPARC AG entwickelt, geplant und betrieben wird. Diese maximale Verzahnung führt zu einer hohen Kenntnis der Anlagen und deren Produktionsverhalten, welches sich letztendlich in genaueren Prognosen widerspiegelt. Im Jahr 2024 wird die Sunnic ein leicht erhöhtes Portfolio von rund 3,8 GW installierter Leistung (Vorjahr: 3,5 GW installierte Leistung) am Strommarkt vermarkten. Die Strombörsenpreise sind seit dem 3. Quartal 2023 stark gefallen. Diese Entwicklung hat bis April 2024 angehalten, so dass sich diese Preise auf einem Niveau wie vor Beginn der Ukrainekrise eingependelt haben. Gleichwohl geht die Geschäftsführung davon aus, dass diese Preise in der zweiten Jahreshälfte 2024 wieder moderat ansteigen werden. Bedingt durch die noch während der Hochpreisphase abgeschlossenen Absicherungsgeschäfte, wird die Gesellschaft erneut hohe Ergebnisbeiträge erzielen. Des Weiteren wird ein positives Beteiligungsergebnis aus den im Finanzanlagevermögen gezeigten Solarparkgesellschaften erwartet. Im Vergleich zu 2023 werden die Umsatzerlöse aufgrund der im Jahresvergleich stark gesunkenen Strompreise deutlich geringer ausfallen. Schließlich verspricht sich die Geschäftsführung einen positiven Ergebnisbeitrag aus weiteren Direktvermarktungskooperationen und anderen Trading Kooperationen, die mit Marktteilnehmern eingegangen wurden und die im Jahr 2024 erstmals voll zur Geltung kommen werden. Weitere PPA-Abschlüsse im Verlaufe des Jahres werden ebenfalls maßgeblich zum Ergebnis beitragen. Insbesondere die Ergebniseffekte aus den mittelfristigen PPA-Abschlüssen werden sich auch in den Folgejahren anhaltend positiv bemerkbar machen, so dass auch längerfristig mit stabilen Ergebnisbeiträgen hieraus gerechnet wird. Insgesamt erwartet die Geschäftsführung daher trotz der tendenziell gesunkenen Strombörsenpreise, insbesondere durch höhere Vergütungen in der margenstärkeren sonstigen Direktvermarktung, den bereits fixierten langfristigen PPA-Verträgen und den fest fixierten Endkundenverträgen einen ähnlich hohen Gewinn wie im Jahr 2023. Die Entwicklung in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 bestätigen diese Prognose.
Hamburg, 28. Mai 2024 Sunnic Lighthouse GmbH gez. Christoph Koeppen gez. Arved von Harpe Geschäftsführung BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023SUNNIC LIGHTHOUSE GMBH, HAMBURGAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Sunnic Lighthouse GmbH, HamburgA. Allgemeine Angaben Die Sunnic Lighthouse GmbH (im Folgenden kurz: "Gesellschaft") mit Sitz in Hamburg, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 116861 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB. Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes angewandt worden. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wahl der Bilanzierungsmethoden erfolgt nach dem Prinzip der Stetigkeit. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert zum Vorjahr. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Vermögensgegenstände mit einem Wert bis zu EUR 800,00 werden im Zeitpunkt des Zugangs sofort gewinnmindernd abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, gem. § 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben. Vorräte an fertigen Erzeugnissen und Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nominalwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die zu Aufwendungen in kommenden Perioden führen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgt in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen (2,5 % p. a.) werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden, mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit über einem Jahr sind im vorliegenden Jahresabschluss nicht enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, welcher integraler Bestandteil dieses Anhangs ist. Der Ausweis der Finanzanlagen betrifft insgesamt unmittelbare Beteiligungen an 16 Gesellschaften und erfolgt zu Anschaffungskosten. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen war im Berichtsjahr keine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag aufgrund nachhaltiger Verluste der Beteiligungsgesellschaften erforderlich. Ferner wird eine Ausleihung gegen die Gesellschafterin ausgewiesen. Vorräte In den Vorräten sind Herkunftsnachweise, die von Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien erworben wurden, in Höhe von TEUR 757 (im Vorjahr TEUR 650) enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 5.266 (im Vorjahr TEUR 1.854) aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind an unterschiedliche Börsen gegebene Sicherheiten i.H.v. TEUR 8.197 (im Vorjahr TEUR 8.262) enthalten. Wertpapiere Im Vorjahr sind Anteile an einer Tochtergesellschaft (TEUR 3.600) ausgewiesen worden, die in 2023 veräußert worden sind. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für das Geschäftsjahr 2024 darstellen. Eigenkapital Das Stammkapital der Sunnic Lighthouse GmbH beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 250.000,00. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für Stromeinkauf. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 136 (im Vorjahr TEUR 0). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Latente Steuern Latente Steuern für Unterschiedsbeträge zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen resultieren aus den Organgesellschaften aus der unterschiedlichen Bewertung von Solarparks und Rückbaukosten. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Gewerbesteuersatz in Höhe von 16,45 % und Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. 5,5 %Solidaritätszuschlag. Die sich insgesamt ergebende künftige Steuerbelastung wurde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen.
D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse resultieren aus Stromhandel. Dabei wurden 48,2 % (im Vorjahr 56,9 %) der Umsätze im Ausland und 51,8 % (im Vorjahr 43,1 %) der Umsätze im Inland erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 885 (i. V. TEUR 685). E. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen von Direktvermarktungsverträgen hat sich die Gesellschaft verpflichtet, den von Anlagenbetreibern erzeugten (Solar- und Wind-) Strom abzunehmen. Die Höhe der zu zahlenden Vergütung hängt entweder vom im Bezugszeitpunkt geltenden Marktpreis oder von einem mit dem Anlagenbetreiber vereinbarten Preis ab. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft für den Bezug von Strom insgesamt rd. EUR 370 Mio. (im Vorjahr EUR 1.281 Mio.) aufgewendet. Gleichzeitig veräußert die Gesellschaft den bezogenen Strom im Bezugszeitpunkt entweder über die Börse oder an Geschäftspartner. Eine wesentliche Belastung der Finanzlage wäre dann gegeben, wenn ein Verkauf des bezogenen Stroms nicht erfolgen könnte. Es bestehen keine weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Mitarbeiteranzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr 0). Im Vorjahr wurde das Personal von der Muttergesellschaft ENERPARC AG bereitgestellt. Aufstellung des Anteilsbesitzes
* aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages mit der Sunnic Lighthouse GmbH, Hamburg, ist das Jahresergebnis EUR 0,00 Konzernabschluss Die ENERPARC AG stellt als Muttergesellschaft der ENERPARC Gruppe für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach §§ 290ff. HGB auf. Dieser Abschluss wird sowohl im Unternehmensregister als auch bei der ENERPARC AG in Hamburg erhältlich sein. Die Gesellschaft wird in den zuvor genannten Konzernabschluss der ENERPARC AG, der gemäß § 291 Abs. 1 und 2 HGB im Unternehmensregister veröffentlicht wird, einbezogen. Demzufolge entfällt ihre Verpflichtung, einen eigenen (Teil-)Konzernabschluss aufzustellen. Mitglieder der Geschäftsführung Christoph Koeppen, Dipl.-Ingenieur, Hamburg Arved von Harpe, Dipl.-Betriebswirt, Hamburg Das Wahlrecht gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers wird im Jahresabschluss 2023 der Sunnic Lighthouse GmbH gem. § 285 Nr. 17 letzter Halbsatz HGB verzichtet. Stattdessen wird im Konzernabschluss 2023 des Mutterunternehmens ENERPARC AG, Hamburg, die Angabe gem. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB erfolgen. Nachtragsbericht Es sind keine nach dem Bilanzstichtag eingetretenen, bedeutenden Vorgänge bekannt, welche nicht bereits in dem Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Lageberichts beschrieben wurden. F. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 35.560.050,16 in Höhe von EUR 15.000.000,00 auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 20.560.050,16 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, 28. Mai 2024 Sunnic Lighthouse GmbH gez. Christoph Koeppen gez. Arved von Harpe Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023der Sunnic Lighthouse GmbH, Hamburg
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sunnic Lighthouse GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sunnic Lighthouse GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sunnic Lighthouse GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 28. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
gez. Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer gez. Werner Metzen, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung erfolgte am 29. Mai 2024 |
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