André Immobilien GmbH
Bruchsal
(vormals: Achern)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.781,00 |
42.082,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
565,00 |
3.949,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.216,00 |
38.133,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.587.639,89 |
1.489.290,12 |
| I.
Vorräte |
1.337.501,65 |
1.188.261,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
243.291,09 |
91.522,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.847,15 |
209.505,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
250,00 |
5.967,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.621.670,89 |
1.537.339,32 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
153.456,48 |
351.993,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.993,61 |
310.797,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.462,87 |
-8.803,50 |
| B.
Rückstellungen |
6.000,00 |
87.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.462.214,41 |
1.097.645,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.462.214,41 |
1.097.645,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.621.670,89 |
1.537.339,32 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Firma
André Immobilien GmbH
Sitz
Bruchsal
Registergericht
Amtsgericht Mannheim
Handelsregisterbuchnummer
HRB 720261
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche,
abnutzbare und selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Anschaffungswert von EUR 410,00 ohne Umsatzsteuer (GWG)
wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen wie folgt vor:
|
31.12.2016
|
31.12.2017
|
Forderungen mit
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
|
88.216,56 EUR
|
86.532,50 EUR
|
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 50.000 EUR wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll
einbezahlt.
|
31.12.2016
|
31.12.2017
|
Gezeichnetes Kapital
|
50.000,00 EUR
|
50.000,00 EUR
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
0,00 EUR
|
0,00 EUR
|
Eingefordertes Kapital
|
0,00 EUR
|
0,00 EUR
|
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen bestehen nicht.
Angabe zu Verbindlichkeiten
|
31.12.2016
|
31.12.2017
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
1.097.646 EUR
|
1.462.214 EUR
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
|
0 EUR
|
0 EUR
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0 EUR
|
0 EUR
|
Summe Verbindlichkeiten
|
1.097.646 EUR
|
1.462.214 EUR
|
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter
Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b
HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, ergibt sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel.
Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstituten
|
2.206 EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen1)
|
35.439 EUR
|
1) gesichert durch branchenübliche
Eigentumsvorbehalte
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
|
31.12.2016
|
31.12.2017
|
Ausleihungen
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen
|
88.217 EUR
|
86.533 EUR
|
Verbindlichkeiten
|
EUR
|
EUR
|
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen folgende nicht zu passivierende sonstige
finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von Bedeutung sind:
Verpflichtung
|
Betrag
|
|
EUR
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Haftungsverhältnisse
Es bestehen nach § 251 HGB nicht in der Bilanz
auswiesen Verbindlichkeiten. Diese gliedern sich wie folgt:
Verpflichtung
|
Gewährte Sicherheit
|
Betrag
|
|
|
EUR
|
|
|
EUR
|
|
|
EUR
|
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Frau Stefica Wormer
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahrs durchschnittlich 1 Arbeitnehmer.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 86.532,50 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 88.216,56 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Stefica Wormer, ausgeübter Beruf:
Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung:
Bruchsal, den 31.01.2019 gez.
Stefica Wormer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2019 festgestellt.
|