Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 121793
Eingetragen
4.9.2009
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Das Errichten und Betreiben von gastronomischen Einrichtungen sowie der Handel mit gastronomischen Erzeugnissen nach Vorliegen der erforderlichen Erlaubnis sowie die Verwaltung und Vermietung eigener Liegenschaften und alle damit verbundenen Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Walter Breuche
seit 20.6.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Fintura Consulting GmbH
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IPSOS Liegenschaften GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 125,00 188,00
I. Sachanlagen 125,00 188,00
B. Umlaufvermögen 4.299,52 26.242,76
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.857,45 26.242,76
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 442,07 0,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 33.284,84 22.309,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.709,36 48.739,84

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 58.284,84 47.309,08
davon Verlustvortrag 47.309,08 5.315,38
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 33.284,84 22.309,08
B. Rückstellungen 1.200,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 36.509,36 47.539,84
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.509,36 47.539,84
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 35.000,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.709,36 48.739,84

Anhang




Anhang zum 31. Dezember 2019

Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluß wurde nach den Vorschriften der §§ 238 - 263 HGB aufgestellt sowie unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 - 288 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkosten­verfahren erstellt.

Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.

Soweit Anhangsangaben in der Bilanz in Form von "Davon"-Ver­merken möglich sind, ist dies geschehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

AKTIVSEITE

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die plan­mäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde generell die lineare AfA-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Für Anschaffungen, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, ist die Dif­ferenz zwischen planmäßiger und erhöhter Abschreibung in die Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungs­gründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anla­gevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB).

Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten aktiviert. Bei der Ermittlung wurden die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsge­meinkosten berücksichtigt. Die Bewertung steht im Einklang mit R 33 EStR (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrige­ren Wiederbeschaffungskosten bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind aus­gehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfall­risikos bewertet worden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

PASSIVSEITE

Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung und drohende Verluste aus schwe­benden Geschäften sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betref­fenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. So­fern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wur­den die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnungspositionen befindet sich als Kontennachweis im An­schluß an die Gewinn- und Verlustrechnung.

gez. Rainer Breuche
Geschäftsführer

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2019 - 31.12.2019

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 35.000,00 EUR.

1.1.2018 - 31.12.2018

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2020 festgestellt.

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