Auto
Müller GmbH
Bischofswerda
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
14.305,21 |
0,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1.553.872,89 |
943.555,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
22.920,50 |
10.557,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.267.406,50 |
662.167,50 |
| III.
Finanzanlagen |
263.545,89 |
270.830,94 |
| C.
Umlaufvermögen |
4.291.780,22 |
3.051.864,53 |
| I.
Vorräte |
2.319.436,52 |
1.992.102,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.709.290,22 |
999.182,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
263.053,48 |
60.579,81 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.459,77 |
3.294,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.861.418,09 |
3.998.714,67 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.489,82 |
69.985,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
19.360,63 |
18.856,17 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
2.000,00 |
100,00 |
| C.
Rückstellungen |
130.088,00 |
91.035,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
5.658.840,27 |
3.837.594,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.861.418,09 |
3.998.714,67 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss wurden die
handelsrechtlichen Vorschriften über Ansatz und
Bewertung unter besonderer Berücksichtigung der
für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen
über Ausweis und Gliederung sowie
Bewertungseinschränkungen beachtet.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Von der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wird gegenüber dem Vorjahr nicht
abgewichen. Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit dem Vorjahr vergleichbar.
Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen
für die Einordnung in die Größenklasse der
mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des §
267 Abs. 2 HGB. Die Rechtsfolgen der Merkmale
gemäß § 267 Abs. 2 HGB treten nur ein, wenn
sie an den Abschlussstichtagen von zwei
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
überschritten werden.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde
auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Die aus den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Gemäß § 269 HGB wurden die
Aufwendungen für die Erweiterung des
Geschäftsbetriebes in eine Bilanzierungshilfe
eingestellt. Die Abschreibung erfolgt ab auf dem auf die
Aktivierung folgenden Jahr zu mindestens mit einem Viertel
(§ 282 HGB).
Das
Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die
beweglichen Anlagegüter werden linear oder
degressiv pro rata temporis abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im
Geschäftsjahr linear mit einer Nutzungsdauer zwischen
3 und 5 Jahren abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Lag der Kurswert zum Bilanzstichtag unter den
Anschaffungskosten, so wurde dieser zur Bewertung
herangezogen.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten, soweit nicht im
Einzelfall ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen
war (Niederstwertprinzip).
Die
Neufahrzeuge wurden mit ihren Anschaffungskosten
bewertet.
Die Bewertung der
Gebrauchtwagen erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, soweit nicht im Einzelfall ein
niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen war.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert bewertet. Ausfallrisiken wurde durch
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Posten der
aktiven Rechnungsabgrenzung wurden in der Höhe
angesetzt, wie sie vor dem Abschlussstichtag geleistet
wurden und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Der
Sonderposten mit Rücklageanteil beinhaltet die
Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG.
Die
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach entsprechender kaufmännischer Vorsicht
erforderlich ist, um die Verpflichtungen zu erfüllen.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach den
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 6%
ermittelt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen besitzen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In
den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen in Höhe von Euro 81.157,61 mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Forderungen
gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von Euro
625.820,22 (Vorjahr: Euro 436.029,05) enthalten.
3.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
Euro 51.129,19.
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
| Stand 1. Januar
2006 |
|
18.856,17 Euro |
|
Jahresüberschuss |
|
504,46 Euro |
| Stand 31. Dezember
2006 |
|
19.360,63 Euro |
4.
Sonderposten mit Rücklageanteil
Dieser Posten enthält eine Ansparrücklage
gem. § 7g Abs. 3 EStG für geplante Investitionen
2008.
5.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellung beruht auf den
versicherungsmathematischen Gutachten der Allianz
Lebensversicherungs-AG, Stuttgart. Rechnungsgrundlage der
Rückstellung waren die Richttafeln 2005 G von Klaus
Heubeck. Der Rechnungszins beträgt 6%.
6.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen Euro 5.524.575,54.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von Euro 31.178,75.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen der
Fahrzeuge, der Teile und Zubehör sowie der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.
IV. Sonstige Angaben
Zusammensetzung der Geschäftsführung:
Herr Klaus Müller, Neukirch
Frau Christa Müller, Neukirch
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt. Die Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB sind den
Geschäftsführern erteilt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Bischofswerda, im Juni 2007
Geschäftsführer
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