MES Electronic Connect GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von bestückten Leiterplatten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bene GmbHVillingen-SchwenningenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2010 bis 31. Januar 2011Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Februar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Die Erstanwendung des BilMoG hat zu keinen Änderungen in der Bilanzierung und Bewertung sowie Darstellung geführt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (4 Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauern betragen für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 Jahre Mit Inkrafttreten des BilMoG im Jahre 2010 werden sämtlich Anlagenzugänge linear mit ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, die sich an der steuerlichen Nutzungsdauern orientiert, soweit diese dem tatsächlichem Werteverzehr entspricht. Im Jahr 2008 wurde die Bilanzierungsrichtlinie für die Bilanzierung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) an die mit Wirkung zum 1. Februar 2008 geltenden steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG angepasst. Damit wurden GWG mit Anschaffungskosten bis zu € 150,00 sofort als Aufwand erfasst und GWG mit Anschaffungskosten zwischen € 150,01 und € 1.000,00 in einem jahresbezogenen Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Nach erneuter Änderung der steuerlichen Vorschriften werden seit 1. Februar 2009 geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,01 und € 410,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ab dem Jahr 2010 wird das Wahlrecht geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu € 410 sofort abzuschreiben in Anspruch genommen. Die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen € 150 und € 1.000 findet keine Anwendung mehr. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder im Falle einer dauerhaften Wertminderung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Stichtagswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt anhand eines Bewertungsabschlagsschemas auf Basis der Altersstruktur der Vorräte; Kriterium ist hier das Anschaffungsjahr.
Die Bewertungsabschläge für Warenbestände, die sich bei den Kunden zur Ansicht befinden (KD-Bestände) haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert; sie liegen unverändert bei 50 Prozent je Bemusterung. Desweiteren werden defekte oder stark beschädigte Waren unverändert zu 100 Prozent abgewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Gesellschaft hält keine Anteile an Unternehmen bzw. Genossenschaften mit einer Beteiligungsquote von 20% und mehr. Vorratsvermögen Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr betreffen Sicherheitseinbehalte in Höhe von 4 T€ (VJ 3 T€). Darüber hinaus haben die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände - unverändert zum Vorjahr - Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 13 T€ (VJ 7 T€) resultieren aus Lieferungen und Leistungen an die deutschen Schwesterunternehmen der Bene-Gruppe. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 54 T€ (VJ 34 T€) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus KSt-Guthaben in Höhe von 21 T€ (VJ 16 T€) und debitorische Kreditoren in Höhe von 30 T€ (VJ 2 T€). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Berufsgenossenschaft, Rechtsstreitigkeiten und Abschlusskosten sowie Gewährleistung, Provisionen und Urlaubsansprüche von Mitarbeitern gebildet. Für auftretende Garantiefälle ist eine Rückstellung in Höhe von 0,375% des garantie-behafteten Umsatzes gebildet worden. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben - unverändert zum Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten in Höhe von 395 T€ (VJ 1.215 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in voller Höhe aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen von der Gesellschafterin Bene AG, Waidhofen, Österreich, und den deutschen Schwesterunternehmen der Bene-Gruppe. Haftungsverhältnisse uns sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen - unverändert zum Vorjahr - keine Verpflichtungen aus Haftungsverhältnissen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen 285 T€ (VJ 261 T€). Die Verträge laufen bis 2014 und später. Die weiteren finanziellen Verpflichtungen aus Gewährleistungsbürgschaften betragen 98 T€ (VJ 297 T€). Sonstige AngabenGeschäftsführung Otto Raich, Vertriebsgeschäftsführer, MBA, Ternberg/Österreich (bis 17. September 2010) Jörg Eisele, Kaufmännischer Geschäftsführer, Reutlingen Christian Hecker, Vertriebsgeschäftsführer, Kolbermoor (seit 17. September 2010) Konzernverhältnisse Die Bene GmbH, Villingen-Schwenningen, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bene AG, Waidhofen, Österreich. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Bene AG, Waidhofen, Österreich, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Bene AG ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich und wird im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie dem IssuerInformationCenter.Austria der OeKB offengelegt. Verbundene Unternehmen Als verbundene Unternehmen werden alle Gesellschaften angesehen, die unter der einheitlichen Leitung der Bene AG, Waidhofen, Österreich, stehen oder an denen dieser Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar die in § 290 Abs. 2 HGB genannten Rechte zustehen. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 125.091,83 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Villingen-Schwenningen, den 21. Juli 2011 Christian Hecker Jörg Eisele |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
7 nahegelegene Organisationen
Herstellung von bestückten Leiterplatten
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
Beteiligungsgesellschaften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Reparatur und Instandhaltung von Maschinen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen