Fitness Lounge Parchim GmbHLiquidiert

19057 Schwerin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 10480
Eingetragen
8.4.2010
Branche
Betrieb von SportanlagenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
Betreiben eines Fitnessstudios und dessen Vermietung.

Historie

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Management

NameRolle
Jens Kohlhaus
seit 8.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
Jens Kohlhaus
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.750 €
51.00%
Jens Kohlhaus
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fitness Lounge Parchim GmbH

Schwerin (vormals:Parchim)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN 7.816,62 7.604,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.761,89 7.468,57
II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 54,73 136,10
SUMME Aktiva 7.816,62 7.604,67

PASSIVA

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. EIGENKAPITAL 5.397,01 5.759,45
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
- nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -5.750,00 -5.750,00
Eingefordertes Kapital 19.250,00 19.250,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag -13.490,55 -13.077,33
III. Jahresüberschuss    
IV. Jahresfehlbetrag -362,44 -413,22
V. buchmäßiges Eigenkapital 5.397,01 5.759,45
B. RÜCKSTELLUNGEN 300,00 300,00
C. VERBINDLICHKEITEN 2.119,61 1.545,22
SUMME Passiva 7.816,62 7.604,67

Anhang zum Geschäftsjahr 2014

Fitness Lounge Parchim GmbH

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

E. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

F. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit der Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1. Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Jens Kohlhaus Forderungen in Höhe von € 7.626,51.

2. Es erfolgte ein gesonderter Bilanzausweis dieser Forderung.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Jens Kohlhaus geführt.

E. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Der Jahresfehlbetrag beträgt für den Zeitraum vom 01.01.201 bis 31.12.2014 € 362,44.

F. Unterzeichnung gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

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