Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 6749
Eingetragen
12.6.2003
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Ein- und Verkauf von Waren verschiedenster Art, insbesondere im internationalen Handel (Im- und Export).

Historie

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Management

NameRolle
Bertrand Ecklé
seit 5.1.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

IMPEXO Trade GmbH

Rheda-Wiedenbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.937,00 2.045,00
I. Sachanlagen 1.437,00 1.545,00
II. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 987.261,81 1.145.038,04
I. Vorräte 340.179,13 211.734,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 624.742,96 874.050,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.339,72 59.252,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 989.198,81 1.147.083,04

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 563.277,14 563.277,14
I. gezeichnetes Kapital 511.291,88 511.291,88
II. Bilanzgewinn 51.985,26 51.985,26
B. Rückstellungen 76.872,00 78.453,00
C. Verbindlichkeiten 349.049,67 505.352,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 989.198,81 1.147.083,04

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2005 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 4,53 % gemäß der Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (RückAbzinsV) vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen waren nicht zu berücksichtigen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Der aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen durch das BilMoG zuzuführende Rückstellungsbetrag beträgt EUR 1.456,00 und wird gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis zum 31. Dezember 2024 angesammelt. Der Fehlbetrag gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB zum 31. Dezember 2014 beträgt EUR 970,00.

4. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Bertrand Ecklé, Holzkaufmann, Langenberg. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Rheda-Wiedenbrück, den 15. Oktober 2015

Bertrand Ecklé, Geschäftsführer/Liquidator

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2015 festgestellt.

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