Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 8042
Eingetragen
17.5.2000
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenGlasergewerbe
Gegenstand
der Fenster- und Türeneinbau, Trocken- und Innenausbau und Speditionsleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Tomasz Jan Sygula
seit 4.3.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Tomasz Jan Sygu-Baniocha
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Tomasz Jan Sygu-Baniocha
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HMD GmbH

Lübz

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz zum 31.12.2011

HMD GmbH,

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 8.146,24 13.058,24
  8.146,24 13.058,24
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 400,00 1.780,00
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 57.465,80 82.954,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 5.328,96 4.923,94
  63.194,76 89.658,18
C. Aktive RAP 1.423,56 1.944,83
D. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag   114,59
  0,00 114,59
Summe Aktiva 72.764,56 104.775,84

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 8.998,39 8.998,39
nicht eingef.ausst.Einlagen -11.962,05 -11.962,05
eingefordertes Kapital -2.963,66 -2.963,66
II. Gewinnvortrag 2.849,07  
III. Verlustvortrag   -3.331,23
IV. Jahresüberschuss 12.928,31 6.180,30
V. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag   114,59
Summe Eigenkapital 12.813,72  
B. Rückstellungen 6.513,49 2.639,00
C. Verbindlichkeiten 53.437,35 102.136,84
Summe Passiva 72.764,56 104.775,84

Anhang zur Bilanz zum 31.12.2011

1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Für die Darstellung der Bilanz wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgten linear nach § 7 Abs. 1 EStG.

Das Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert.

Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt wurden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 liegen, wurden je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung mit jeweils 20% abgeschrieben wird. (§ 6 Abs. 2 EStG) Im Wirtschaftsjahr 2010 erfolgte keine Zuführung zum Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG. Die angeschafften Wirtschaftsgüter wurden gemäß§ 6 Abs. 2 EStG als geringwertige Wirtschaftsgüter bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungsabschreibungen oder sonstige Wertberichtigungen sind nicht vorgenommen worden.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einen Jahr existieren nicht.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen weniger als ein Jahr.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

3. SONSTIGE ANGABEN

Während des Zeitraums vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hans-Heinrich Zulauf. Herr Zulauf ist von Beruf Kraftverkehrsmeister.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird hiermit am 17. Dezember 2012 fertiggestellt und gebilligt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB durch den Geschäftsführer.

 

Lübz, den 17.12.2012

HMD GmbH

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