PRIMAVERA
Modegesellschaft mbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.675,00 |
6.480,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.675,00 |
6.480,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.097,64 |
41.102,24 |
| I.
Vorräte |
40.665,22 |
34.347,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.028,96 |
6.047,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
403,46 |
707,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.699,17 |
1.908,95 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.864,64 |
14.548,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
61.336,45 |
64.039,49 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
40.148,30 |
37.896,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.683,66 |
-2.251,61 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.864,64 |
14.548,30 |
| B.
Rückstellungen |
2.576,00 |
1.772,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.760,45 |
62.267,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.971,79 |
14.923,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
61.336,45 |
64.039,49 |
Anhang
Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren i. S. d. §
275(2) HGB aufgestellt worden.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2011 einschließlich der
kumulierten Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die beweglichen Anlagegüter werden nach
Maßgabe der jeweils zulässigen Nutzungsdauer
grundsätzlich linear abgeschrieben. Bei den
Zugängen im laufenden Wirtschaftsjahr wurde die
Abschreibung zeitanteilig ermittelt und entsprechend
angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 410 EUR
nicht übersteigen, werden aus
Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und sind im Anlagenspiegel als kumulierte
Abschreibungen dargestellt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren Tageswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken
im Vorratsvermögen sind durch angemessene Bewertung
berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bewertet.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" sind
Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafter-Geschäftsführerin i.H.v. EUR
30.677,51 ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden mit
4,85 % p.a. verzinst.
Frau Monka-Glänzer hat der Schuldnerin
gegenüber erklärt, dass sie mit ihrer
persönlichen Forderung hinter die Forderung aller
anderen Gläubiger zurücktritt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zu den Restlaufzeiten
- Verbindlichkeiten -
Restlaufzeit bis zu 1
Jahr
|
EUR
|
16.971,79
|
Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr
|
|
|
bis zu 5 Jahren
|
EUR
|
41.788,66
|
Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren
|
EUR
|
0,00
|
Gesamt
|
EUR
|
58.760,45
|
Sonstige Angaben
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2011
Frau Vera Monka-Glänzer
Bochum, den 22. Juni 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2012 festgestellt.
|