stoneware
GmbH
Marktredwitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
585.782,57 |
42.988,00 |
| I.
Sachanlagen |
559.532,57 |
16.738,00 |
| II.
Finanzanlagen |
26.250,00 |
26.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.532,78 |
30.340,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.383,86 |
24.209,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.148,92 |
6.130,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.000,00 |
|
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
626.315,35 |
73.328,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.923,58 |
65.100,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
41.358,99 |
39.535,95 |
| B.
Rückstellungen |
3.219,30 |
6.865,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
556.172,47 |
1.362,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
626.315,35 |
73.328,14 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma stoneware GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
05.12.11.
Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die formelle Stetigkeit für Darstellung und
Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1
HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB, die Angabe- und Begründungspflichten nach §
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für
einen Zeitvergleich sind nach Artikel 67 Abs. 8 EGHGB bei
der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden.
Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen
Die Wertansätze der sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu
einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 525.0000,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 450.0000,00.
Ergebnisverwendung
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Sonstige
Angaben
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Herrn Harald
Seeberger
- Herrn Jörg
Kraus
Betriebsgröße
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
der Vorschrift des § 267 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.
|