Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 14794
Eingetragen
12.7.2019
Branche
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenEinzelhandel mit Fleisch und FleischwarenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Betrieb einer Gaststätte.

Historie

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Management

NameRolle
Marion Bolz
seit 12.7.2019
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Wolfgang van Heysbergen
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Wolfgang van Heysbergen
87527 Ofterschwang
50.00%
Marion Bolz
87527 Ofterschwang
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FlammTimes GmbH

Sonthofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.07.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
4.7.2019
EUR
A. Anlagevermögen 15.432,00 0,00
B. Umlaufvermögen 16.676,22 25.000,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 200,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.308,22 25.000,00

Passiva

31.12.2019
EUR
4.7.2019
EUR
A. Eigenkapital 5.959,37 25.000,00
B. Rückstellungen 4.200,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 22.148,85 0,00
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 10.739,02 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.308,22 25.000,00

Anhang

für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 04.07. bis 31.12.2019
Fassung für Offenlegungszwecke

A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen  Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 250,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird. Bewegliche Anlagegegenstände bis zu einem Wert von 250,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe  für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mit Ausnahme von Forderungen in Höhe von 6 T€ haben sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.  

Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter.

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 25.000,00 € ist voll einbezahlt.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr und sind nicht gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 11 T€.

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der
 
betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit
 
 
bis 1
1-5
über 5
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
 
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
 
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
3
3
0
0
0
keine
 
(0)
(0)
(0)
(0)
(0)
 
gegenüber Gesellschafter
11
11
0
0
0
keine
 
(0)
(0)
(0)
(0)
(0)
 
Sonstige
8
8
0
0
0
keine
 
(0)
(0)
(0)
(0)
(0)
 
Gesamt
22
22
0
0
0
 



Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise die üblichen Eigentumsvorbehalte auf Vorräte und Anlagegegenstände.

C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2019 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer sind bestellt:

seit 04.07.2019
Herr Wolfgang van Heynsbergen, Ofterschwang, Koch
Frau Marion Bolz, Ofterschwang, Servicekraft

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 13,33 Mitarbeiter. Davon alle als Aushilfen in Teilzeit.

3. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

 

Sonthofen, 26. Juni 2020

gez. Marion Bolz
gez. Wolfgang van Heynsbergen

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2020 festgestellt.

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