Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
NUKEM Technologies GmbHLiquidiert
Industriestraße 13, 63755 Alzenau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sergey Molodtsov seit 29.4.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Aktiengesellschaft TVEL | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NUKEM Technologies GmbHAlzenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31.12.2019Werte in TEuro AKTIVA
PASSIVA
ANHANG 2019NUKEM Technologies GmbH, AlzenauAllgemeines Die NUKEM Technologies GmbH wurde am 11. September 2006 gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Alzenau. Sie ist beim Amtsgericht Aschaffenburg im Handelsregister unter der Nummer HRB 9781 eingetragen. Die NUKEM Technologies GmbH wurde gegründet, um den Bereich Technologies der NUKEM GmbH aufzunehmen. Die Übertragung erfolgte im Wege der Spaltung durch Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Ziffer 1 UmwG mit wirtschaftlicher und steuerlicher Wirkung zum 01. Oktober 2006. NUKEM Technologies GmbH als übernehmender Rechtsträger hatte der NUKEM GmbH im Gegenzug einen Geschäftsanteil gewährt. Am 10. Juli 2009 unterzeichneten NUKEM GmbH als Verkäufer und AO (geschlossene Aktiengesellschaft) Atomstroyexport, Moskau/Russland, als Käufer einen Verkaufs- und Übertragungsvertrag über 100% der Anteile an der NUKEM Technologies GmbH. Am 14. Dezember 2009 wurde das Closing über diesen Vertrag vollzogen. Der Verkauf der NUKEM Technologies GmbH, Alzenau, an die russische Atomstroyexport ist nach Erfüllung der formalen Voraussetzungen rückwirkend zum 1. Januar 2009 wirksam geworden. Die AO Atomstroyexport hat sich durch Abgabe einer Patronatserklärung gegenüber der NUKEM Technologies GmbH verpflichtet, die Gesellschaft dergestalt mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass diese ihren gegenwärtigen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Die Patronatserklärung ist betragsmäßig auf 312 Mio. Euro limitiert und hat eine Laufzeit bis 31.12.2020, davor kann sie nicht gekündigt werden. Ferner hat sich die TVEL, Moskau_ eine Gesellschaft im Verbund des Rosatom-Konzerns, im Rahmen einer Anschlussvereinbarung (Patronatserklärung vom 31. August 2020), verpflichtet, die Gesellschaft vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 so mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass diese ihre bis zum 31. Dezember 2019 bestehenden Verpflichtungen gegenüber Dritten sowie die zukünftig entstehenden Verbindlichkeiten von insgesamt bis zu 55 Mio. Euro erfüllen kann. Trotz bilanzieller Überschuldung zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 4.973 TEuro ist die Gesellschaft daher nach gegenwärtigem Kenntnisstand bis zum 31. Dezember 2022 nicht in ihrem Bestand gefährdet. Der Jahresabschluss wurde insofern unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die NUKEM Technologies GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.12.2019 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss der NUKEM Technologies GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 wurde unter Beachtung der für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG) sowie der rechtsformspezifischen Vorschriften (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB hinsichtlich der Nichtangabe zu § 285 Nr. 29 HGB in Anspruch. Um die Klarheit der Darstellung zu erhöhen, wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Entsprechend der HGB-Regelungen werden im Anhang die folgenden Angaben als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen:
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die abnutzbaren Sachanlagen werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauern liegen dabei zwischen 3 und 11 Jahren. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 250 und 1.000 Euro (von 2008 bis 2017 zwischen 150 und 1.000 Euro) im Rahmen eines Sammelpools aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände unter 250 Euro werden direkt im Aufwand erfasst. Der Posten ist insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren infolge des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags und des damit verbundenen Erhalts des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft nicht erforderlich. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse (Vorräte) erfolgt zu Herstellungskosten unter Beachtung des Grundsatzes der verlustfreien Bewertung. Die Herstellungskosten umfassen die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 S. 2 HGB. Fremdkapitalzinsen werden nicht als Teil der Herstellungskosten aktiviert. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden offen von den Vorräten abgesetzt. Sie sind mit ihrem Nennwert bewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Den im Forderungsbestand und in den sonstigen Vermögensgegenständen liegenden besonderen Risiken sowie das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden geleistete Zahlungen abgegrenzt, soweit sie auf Aufwendungen für Folgejahre entfallen. Aktive latente Steuern resultierend aus Verlustvorträgen und handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen der Rückstellungen wurden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (Anwartschaftsbarwert-Methode). Als biometrische Berechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die Bewertung nach HGB beträgt der Rechnungszinssatz 2,71 % p.a. (10-Jahres-Durchschnitt). Ab dem Geschäftsjahr 2016 wurde für die Pensionsverpflichtung (gemäß Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtline und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften) der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angewendet (im Vorjahr von 3,21 % p.a.). Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB berechnete Unterschiedsbetrag zwischen der Verwendung des 10-Jahres-Durchnittszinssatzes und des 7-Jahres-Durchschnittzinssatzes beträgt zum Bilanzstichtag TEuro 1.547 und ist demzufolge grundsätzlich ausschüttungsgesperrt. Es wurden ein Gehaltstrend von 3,00 % p.a. und ein Rententrend von 1,00 % p.a. angenommen; darüber hinaus wurde die zukünftige Fluktuation berücksichtigt. Diese Parameter wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem Betrag des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten bilanziert. Der Wert der Jubiläumsrückstellungen wurde im Rahmen eines Gutachtens ermittelt und zurückgestellt. Der Rechnungszins beträgt 1,97 % p.a. (Vorjahr 2,32 % p.a.). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Bewertung wurde mittels der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode durchgeführt. Es wurde unverändert zum Vorjahr ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. einkalkuliert. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. (2) Währungsumrechnung Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB am Bilanzstichtag bewertet. Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag werden dabei immer ergebniswirksam (Vorsichtsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) berücksichtigt, Gewinne nur, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Erläuterungen zur Bilanz (3) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens ist in der als Anlage beigefügten "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. (4) Finanzanlagen Die Finanzanlagen enthalten Anteile an verbundenen Unternehmen und entfallen auf den 100%igen Anteil an der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH. (5) Vorräte/Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
(6) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen vollumfänglich Forderungen gegen die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH. Sie resultieren aus einem Darlehen einschließlich Zinsen von TEuro 5.308 (Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020) und Lieferungen und Leistungen von TEuro 44. Mit Ausnahme der Darlehensforderung haben die Forderungen gegen verbundene Unternehmen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre existieren nicht. (7) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Zum Bilanzstichtag entsteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von Euro 4.972.841,25, der auf der Aktivseite ausgewiesen wird. Die Gesellschaft hat ein negatives Eigenkapital. Dieses wird durch die Patronatserklärung der AO Atomstroyexport (siehe Abschnitte "Allgemeines") geheilt. Die AO Atomstroyexport hat sich durch Abgabe einer Patronatserklärung gegenüber der NUKEM Technologies GmbH verpflichtet, die Gesellschaft dergestalt mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass diese ihren zukünftigen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. (8) Pensionsrückstellungen Auf Grund der geänderten Bewertung durch BilMoG ergab sich am 31.12.2010 eine Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von TEuro 2.450. Hierfür wurde das Bewertungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB angewandt, so dass spätestens bis zum 31. Dezember 2024 dieser Unterdeckungsbetrag zu mindestens einem Fünftel pro Jahr angesammelt wird. Jährlich ist ein Zuführungsbetrag bis längstens zum 31.12.2024 von 1/15 (entspricht TEuro 163) anzusammeln. Der Unterdeckungsbetrag beläuft sich zum 31.12.2019 auf TEuro 817. (9) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten u.a. eine Kostenübernahmeverpflichtung gegenüber der Tochtergesellschaft (TEuro 1.696) sowie Rückstellungen für Prüfungskosten des aktuellen Jahresabschlusses sowie der Vorjahre (TEuro 135). Im Personalbereich fielen Rückstellungen i.H.v. TEuro 277 an. (10) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von TEuro 8.503 auf Verpflichtungen gegenüber der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH, davon sind TEuro 6.742 Verbindlichkeiten aus der Verlustübernahme 2019 und TEuro 1.761 Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten. Die übrigen Verbindlichkeiten (TEuro 2) gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über 5 Jahre bestehen wie im Vorjahr nicht. Die Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen vollständig gegenüber der Gesellschafterin Atomstroyexport (TEuro 252.036). Sie sind unbesichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. - 31.12.2019 (11) Umsatzerlöse Aufteilung nach Tätigkeitsbereichen:
Aufteilung nach Regionen:
(12) Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen
(13) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEuro 1.439, Vorjahr TEuro 10) und periodenfremden Erträgen aus der Auflösung von Verbindlichkeiten (TEuro 265). (14) Materialaufwand
(15) Personalaufwand / Mitarbeiter
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
(16) Abschreibungen In den Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind im Geschäftsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten. (17) Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind i.W. sonstige Fremdleistungen, Reisekosten, Versicherungen, Mieten und Pachten, Rechts- und Beratungskosten sowie Provisionen ausgewiesen. Außerdem sind hier Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEuro 1 (Vorjahr TEuro 1) enthalten. Außerdem wurde die Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB im Zusammenhang mit der Anpassung an das BilMoG zum 1. Januar 2010 in Höhe von TEuro 163 als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. (18) Beteiligungs- und Finanzergebnis
(19) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Seit dem 01.01.2017 besteht ein Untermietvertrag mit NUKEM Technologies Engineering Services GmbH. Der jährliche Mietpreis an verbundene Unternehmen beträgt TEuro 132. Die Laufzeit des Mietvertrages endet am 31.12.2021. Die Leasingverträge der Firmenwagen bringen jährliche Verpflichtungen von TEuro 21 Euro mit sich, die mindestens bis zum 31.12.2022 bestehen. (20) Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr beträgt TEuro 49 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. (21) Konzernverhältnisseq Die Rosatom STATE ATOMIC ENERGY CORPORATION, Moskau/Russland stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Konzern-Unternehmen auf, in den die NUKEM Technologies GmbH einbezogen wird. Der Konzernabschluss ist an ihrem Sitz erhältlich. (22) Anteilsbesitz Die Gesellschaft verfügt über 100% der Geschäftsanteile an der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH, Alzenau. Weitere Angaben:
(23) Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wurden bereits bei der Bilanzierung im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. In der Gesellschafterversammlung vom 6. Dezember 2018 wurde eine sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital der NUKEM Technologies GmbH beschlossen. Die Einzahlung hat am 18.04.2019 stattgefunden. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben. (24) ErgebnisverwendungsvorschlagDer Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. (25) Organe der Gesellschaft Geschäftsführung:
Mit Verweis auf die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Organbezüge verzichtet.
Alzenau, den 17. September 2020 NUKEM Technologies GmbH Sergey Molodtsov |
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