NRG Germany GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Peter Lange seit 5.4.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Olaf Lange | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Projekt Q1-Berlin GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangRechtliche Verhältnisse
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung Registerdaten zum Unternehmen, Gliederung, Vorjahresbeträge Der Jahresabschluss der Projekt Q1-Berlin GmbH (Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 216292 B) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von acht Jahren abgeschrieben. Diese Nutzungsdauerschätzung ist durch die Laufzeit wichtiger Absatzverträge des erworbenen Unternehmens begründet. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen acht und 14 Jahren) angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Aufgrund von § 6b EStG wurde in Vorjahren gemäß §§ 273, 281 Abs. 1 HGB a. F. (vor BilMoG) für Veräußerungsgewinne aus Anlagenverkäufen ein Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet. Beim Übergang auf die HGB-Vorschriften nach BilMoG wurde der Sonderposten beibehalten (Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB) und wird mit der planmäßigen Abschreibung der Vermögensgegenstände, auf die er übertragen wurde, aufgelöst. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht gebildet. B. Weitere Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen Gesellschafter. Bewertungseinheiten Zur Absicherung von Währungsrisiken bei Fremdwährungsforderungen wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt. Die Devisentermingeschäfte und die Fremdwährungsforderungen wurden jeweils zu einer Bewertungseinheit in Form von micro hedges zusammengefasst. Ihre jeweilige Effektivität wurde anhand der Critical-Term-Match-Methode ermittelt. Damit wurde eine vollständige Wirksamkeit festgestellt. Infolgedessen waren zum Bilanzstichtag hierfür keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Unsicherheiten in den Zahlungsströmen bestehen aufgrund der fixen Devisenterminkurse nicht. 2. Eigenkapital In die Gewinnrücklagen wurde kein Betrag aus dem Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen eingestellt. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Ort, den 11.03.2022
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