Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 1262
Eingetragen
15.10.1991
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Kraftfahrzeugzubehör und der Betrieb einer Kfz.-Reparaturwerkstätte .

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Achatz
seit 3.5.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Manfred Achatz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Manfred Achatz
Forststr. 3, 92339 Beilngries-Paulushofen
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Manfred Achatz GmbH

Beiingries

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 6,00 75,00
I. Sachanlagen 6,00 75,00
B. Umlaufvermögen 164.546,07 158.712,97
I. Vorräte 41.000,00 24.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.123,44 43.861,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 75.422,63 90.851,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 72,00
D. Aktive latente Steuern 16.436,12 29.087,20
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 5.801,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 180.988,19 193.748,77

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 6.305,40 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 19.259,19 31.366,19
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 5.801,60
B. Rückstellungen 168.861,00 166.159,00
C. Verbindlichkeiten 5.821,79 27.589,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 180.988,19 193.748,77

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Manfred Achatz GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind mit den Herstellungskosten, bzw., soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, mit dem niedrigerem Teilwert angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten werden die Einzel- und Gemeinkosten des Material- und Fertigungsbereiches, sowie die anteiligen Verwaltungskosten einbezogen. Nicht einbezogen sind Zinsen für Fremdkapital.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der PUC-Methode ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß von 5,04 % der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem ist ein Gehaltstrend von 0 % berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bei der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes wurde das Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht für bestimmte Bilanzpositionen nach Art. 67 EGHGB zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Anspruch genommen und fortgeführt.

Aktive latente Steuern wurden auf Grund von § 274a Nr. 5 HGB gebildet.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Nach § 275 (2) HGB wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresüberschusses (§ 268 HGB).


C. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

01.01.2014 - 31.12.2014
Der Betrag der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.679,54 €.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr beträgt 0,00 €.

01.01.2013 - 31.12.2013
Der Betrag der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr beträgt 0,00 €.

2. Aktive latente Steuern

Durch den differierenden Wertansatz von Vermögensgegenständen und Schulden in der Steuerbilanz und auf Grund bestehender steuerlicher Verlustvorträge zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ergibt sich in der Handelsbilanz eine künftige Steuerbelastung (latente Steuern), die mit einem voraussichtlichen Steuersatz von 27,375 % berechnet wurde.

3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.564,59 €
Das gezeichnete Kapital ist vollständig eingezahlt und entspricht dem Handelsregistereintrag.

4. Verbindlichkeiten
01.01.2014 - 31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr beträgt 5.821,79 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre beträgt 0,00 €.


01.01.2013 - 31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 20.766,77 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr beträgt 26.157,59 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre beträgt 0,00 €.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.

5. Pensionsrückstellung

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung beträgt 166.590,00- EUR. Da bei der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG die Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB in Anspruch genommen wurde, ergibt sich ein nicht in der Bilanz ausgewiesener Rückstellungsbetrag für Pensionen in Höhe von 5.229,00 EUR.


D. Sonstige Angaben  

Der Verlustvortrag beträgt 31.366,19 €.

Der ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt 16.436,12 EUR.

Geschäftsführer im Berichtsjahr war:
Herr Manfred Achatz, Kfz-Meister
 
Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist Herr Manfred Achatz befreit.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Beilngries, den 21. Dezember 2015

Manfred Achatz, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2015 festgestellt.

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