Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 9293
Eingetragen
8.9.2008
Branche
AbbrucharbeitenZerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen AltwarenGerüstbau
Gegenstand
Die Demontage von Aufzügen und Kleinabbruch.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Zdravko Tadic
seit 8.9.2008
Geschäftsführer
Frano Tadic
seit 8.9.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neukirchen-Vluyn
12.500 €
50.00%
Neukirchen-Vluyn
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gebr. Tadic GmbH

Neukirchen-Vluyn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 71.540,00 44.243,00
I. Sachanlagen 71.540,00 44.243,00
B. Umlaufvermögen 541.184,63 489.778,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 441.582,23 419.872,77
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 189.856,96 0,00
davon gegen Gesellschafter 356.147,03 352.701,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 99.602,40 69.905,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 390,00 989,90
Aktiva 613.114,63 535.011,14

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 530.273,23 484.821,84
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 472.321,84 497.620,16
III. Jahresüberschuss 45.451,39 -25.298,32
B. Rückstellungen 17.478,00 23.990,00
C. Verbindlichkeiten 65.363,40 26.199,30
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 65.363,40 26.199,30
Passiva 613.114,63 535.011,14

Anhang

A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit kann es gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen Abweichungen geben :
 Anpassung an rechtliche Änderungen (BilMoG; § 265 HGB)
Im Einzelnen kann es bei den im Folgenden aufgeführten Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu Abweichungen kommen:
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgengenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie nicht unter die §§ 253 (1) und 252 (1) Nr. 4 Halbsatz 2 HGB fallen und bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände waren nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung für bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen
Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Vorräte waren nicht vorhanden.

5. Ford. Aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenständen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß
§ 253 (2) HGB abgezinst.
7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen Gesellschafter bestanden in Höhe von 356.147,03 Euro.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Es entfallen auf Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 € (i.V. 0,00 €).
aus Steuern 15.279,01,00 € (i.V. 16.085,89 €)

Für die Verbindlichkeiten bestanden folgende Restlaufzeiten:

 
  
bis
über 1
davon über
 
Gesamt
1 Jahr
Jahr
5 Jahre
 
         €
        €

        €
Verbindlichkeiten
 
 

 
ggü Kreditinstitute
41.911,08
0,00
41.911,08
0,00
Vorjahreswerte
0,00
0,00
0,00
0,00
aus Lieferungen und Leistungen
2.774,23
2.774,23
0,00
0,00
Vorjahreswerte
2.152,13
2.152,13
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
20.678,09
20.678,09
0,00
0,00
  Vorjahreswerte
24.047,17
24.047,17
0,00
0,00
 
65.363,40
23.452,32
41.911,08
0,00
Vorjahreswerte
26.199,30
26.199,30
0,00
0,00



C. Ergänzende Angaben
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

D. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschriebenen Gewinnverwendung aufgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile


Frano und Zdravko Tadic


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2024 festgestellt.

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