Sun tours Holiday GmbHLiquidiert

Roßmarkt 6, 63739 Aschaffenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6153
Eingetragen
29.2.1996
Branche
ReiseveranstalterVermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die Personenbeförderung
Gegenstand
ist die Vermittlung und Veranstaltung von Reiseleistungen aller Art, insbesondere die Vermittlung von Flugreisen und die Veranstaltung von Touristikreisen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Ali Güngör
seit 20.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Roßmarkt 6, 63739 Aschaffenburg
37.500 DM
75.00%
1379 1379 Sokak No. 26/2 A Blok, 35221 Alsancak / Izmir Türkei
12.500 DM
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sun tours Holiday GmbH

Aschaffenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 320,00 469,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 184,00 284,00
II. Sachanlagen 136,00 185,00
B. Umlaufvermögen 155.741,51 137.734,09
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 142.971,39 134.496,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.770,12 3.237,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 156.061,51 138.203,09

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 72.367,55 56.048,51
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,60 25.564,60
II. Gewinnvortrag 30.483,91 14.658,01
III. Jahresüberschuss 16.319,04 15.825,90
B. Rückstellungen 20.652,90 15.887,15
C. Verbindlichkeiten 63.041,06 66.267,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 156.061,51 138.203,09

Anhang


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.    

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.   

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu EUR 150,00 Anschaffungskosten wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG zu einem Sammelposten zusammengefasst und auf fünf Jahre verteilt abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 63.041,06 (VJ: EUR 66.267,43) beträgt weniger als ein Jahr. Hierin sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 25.067,37 (VJ: EUR 27.837,53) enthalten.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
 
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden.
 
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Ali Güngör i.H.v. EUR 135.902,32  (VJ: EUR 127.881,13)
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
                        Herr Ali Güngör, Reiseverkehrskaufmann, Aschaffenburg

Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
 
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
 

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