Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 340259
Eingetragen
5.7.1976
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Gegenstand
der Vertrieb von elektronischen Bauelementen und Geräten sowie die Herstellung von elektronischen Baugruppen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Binder - Elektronik GmbH

Sinsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 838.503,55 877.328,55
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 574,00 2.363,00
II. Sachanlagen 67.879,55 104.915,55
III. Finanzanlagen 770.050,00 770.050,00
B. Umlaufvermögen 773.024,44 954.085,97
I. Vorräte 398.456,76 347.529,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 185.168,14 76.488,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 189.399,54 530.068,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.081,50 11.427,80
D. sonstige Aktiva 1.186,80 2.355,20
Summe Aktiva 1.614.796,29 1.845.197,52

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 368.665,11 584.539,58
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 558.974,99 519.230,27
III. Jahresfehlbetrag 215.874,47 -39.744,72
B. Rückstellungen 493.478,27 506.287,78
C. Verbindlichkeiten 752.652,91 754.335,00
Summe Passiva 1.614.796,29 1.845.197,52

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Binder Elektronik GmbH hat ihren Sitz in Sinsheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. 340259).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

2. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,78% bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Wolfgang Binder Grundbesitz GmbH & Co.KG.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Wolfgang Binder Grundbesitz GmbH & Co.KG als so genannte Besitzgesellschaft.

Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Wolfgang Binder Grundbesitz GmbH & Co.KG als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

Soweitein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang besteht, wurde das Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

II. Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode (PUC) Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,78 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Prof. Dr. Klaus Heubeck

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag vom 39 T€. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Dieser abzinszunsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs.6 Satz 2 HGB n.F. für die Ausschüttung gesperrt.

Eine Verrechnung von Rückstellungen aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) war nicht vorzunehmen.

Erfüllungsbetrag der Schulden: 384.803,00 EU

Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte : 0,00 EUR

Verrechnete Aufwendungen : 0,00 EUR

Verrechnete Erträge : 0,00 EUR

Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde gewählt, weil es sich hierbei um die international übliche sog. PUC- Methode handelt, die das Risiko realitätsbezogen abbildet.

III. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum högeren Tageswert angesetzt.

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Binder Wolfgang Geschäftsführer Einzelvertretungsberechtigt
Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort
II. Arbeitnehmer

Die Gesamtzahl der durchschnittlichen Arbeitnehmer beträgt 28 (Vj. 31)

D. Sonstige Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 3T€

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 06.September 2022 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022

(Datum) (Ort)

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