Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 704889
Vorher
Praxisklinik Feller-Heppt Verwaltungs GmbH
Eingetragen
13.8.2008
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Ausübung der Heilkunde am Menschen mittels angestellter Ärztinnen und Ärzte, insbesondere -konstruktive und rekonstruktive plastische operative Eingriffe zur Wiederherstellung und Verbesserung der Form, Funktion und Ästhetik in der Kopf-Hals-Region mittels angestellter Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie mit der Zusatzweiterbildung plastische Operationen; -die operative Behandlung des Hautorgans und der hautnahen Schleimhäute, die Behandlung der gebietsbezogenen epifaszialen Gefäßerkrankungen, einschließlich der dermatologischen nicht ionisierenden Strahlentherapie und Lasertherapie, insbesondere mit kosmetisch-ästhetischer Indikationsstellung, durch angestellte Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten; -konstruktive, rekonstruktive und ästhetisch-plastischchirurgische Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer, Laser- und Ultraschall-Techniken, insbesondere im Kopf-Hals-Bereich, durch angestellte Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie; -die medizinische Forschung, die Fort- und Weiterbildung sowie die Öffentlichkeitsarbeit in den Gebieten Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Augenheilkunde, Plastische und Ästhetische Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Orthopädie und Unfallchirurgie, Laboratoriumsmedizin sowie in den Bereichen Allergologie, Naturheilverfahren, Schlafmedizin und Umweltmedizin. Betrieb eines gewerblichen Instituts für Kosmetik und Ästhetik einschließlich aller damit verbundenen Aufgaben wie Öffentlichkeitsarbeit, Einkauf und Verkauf von Produkten, Personalstellung. Die Geschäftsbereiche a) und b) werden nach den jeweils geltenden Bestimmungen des ärztlichen Berufsrechtes räumlich-organisatorisch von der Ausübung der Heilkunde am Menschen getrennt. Die Gesellschaft darf für die genannten Bereiche, aber auch für darüberhinaus gehende assoziierte Disziplinen und Geschäftsbereiche Immobilien käuflich erwerben oder mieten, Einrichtungsinvestitionen tätigen, Personal einstellen und im Sinne eines Facility Managements agieren. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit ähnlichem Gegenstand beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Seldeneckstraße 6, 76185 Karlsruhe
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Skin and Face GmbH

Baden-Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 32.794,00 36.632,00
I. Sachanlagen 32.794,00 36.632,00
C. Umlaufvermögen 19.314,54 46.902,63
I. Vorräte 10.645,04 12.840,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.828,39 6.135,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.841,11 27.926,19
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.720,02 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 56.828,56 96.034,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 11.807,82
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 29.720,02 13.192,18
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 4.720,02 0,00
B. Rückstellungen 2.500,00 2.100,00
C. Verbindlichkeiten 54.328,56 82.126,81
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 30.541,74 36.584,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 56.828,56 96.034,63

Anhang


A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Das am 29.05.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66, Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66, Abs. 3, Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebraucht gemacht.

Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung
ist nach Art. 67, Abs. 8, Satz 2 EGHGB unterblieben.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das Stammkapital ist voll eingezahlt.

Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
30.441,74 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
  

Ausleihungen
0,00 Euro
Forderungen
0,00 Euro
Verbindlichkeiten
34.823,34 Euro



E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Prof. Dr. Werner Heppt
Arzt

Frau Dr. Gabriele Feller-Heppt
Ärztin

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2011 festgestellt.

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