Allgemeine Gebäudereinigung
Repi Verwaltungs GmbHLiquidiert
Marktstraße 62, 46045 Oberhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhold Pirker seit 10.4.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brödis Herne Verwaltungsgesellschaft mbHHerneJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang zum Jahresabschuss zum 31.12.2010
Die Gesellschaft ist kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung steht im Einklang mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die Gliederung der Bilanz orientiert sich an den Bestimmungen gemäß § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch. Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Bild wieder. Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden nicht festgestellt. Deshalb wird auf die Aufstellung eines Lageberichtes gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Es erfolgte keine Anpassung der Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Es wurden keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt (§ 284 Abs. 1 HGB): Dem Vollständigkeitsgebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, die aktivierungspflichtig sind, liegen nicht vor. Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Die Bildung und Höhe der Rückstellungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind der Höhe nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Sonderposten mit Rücklageanteil bestehen nicht.
Aktiva Ein Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für aktivische latente Steuern gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde nicht gebildet. Eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den EURO gemäß § Art. 44 Abs. 1 Satz 4 EGHGB wurde nicht gebildet. Sachanlagevermögen liegt nur in Form von Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen vor. Die Forderungen sind zu den Anschaffungskosten angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, zusammengefasst. Forderungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 500,00 €. Forderungen mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahre liegen in Höhe von 12.500,00 € vor. Passiva Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 € ist mit 12.500,00 € eingezahlt. Der Restbetrag ist eingefordert. Die Bilanzposten "Gezeichnetes Kapital", Kapitalrücklage" sowie "Jahresabschluss" sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 247 Abs. 3 HGB, dessen Bilanzierung zur steuerlichen Anerkennung erforderlich ist, wurde nicht gebildet. In der Bilanz nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet gemäß § 274 Abs. 1 HGB. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Rückstellungen im vorgenannten Sinn, daher wurden keine Rückstellungen aufgelöst. Die Verbindlichkeiten sind zu den Erfüllungsbeträgen angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren sind nicht vorhanden. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahren sind nicht vorhanden. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Besicherungen durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind nicht erfolgt.
Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind, lagen im Geschäftsjahr nicht vor. Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage bestehen nicht. E. OFFENLEGUNG Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen. Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2010 wurde beim Handelsregister eingereicht. Genehmigt und Festgestellt am 17.09.2012 von Herrn Ludwig Feuerpeil, Kaufmann und Geschäftsführer.
Ludwig Feuerpeil, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.09.2012 |
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