Repi Verwaltungs GmbHLiquidiert

Marktstraße 62, 46045 Oberhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 27423
Vorher
Brödis Herne Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
2.9.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der Brödis Herne GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Reinhold Pirker
seit 10.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Reinhold Pirker
58095 Hagen Mittelstraße 3
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Brödis Herne Verwaltungsgesellschaft mbH

Herne

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital   12.500,00    
B. Anlagevermögen   12.500,00    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen        
III. Finanzanlagen 12.500,00      
C. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 500,00 500,00    
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks        
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   25.500,00    

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   24.705,50    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00      
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag        
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ./.294,50      
B. Rückstellungen 794,50 794,50    
C. Verbindlichkeiten        
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   25.500,00    

Anhang zum Jahresabschuss zum 31.12.2010

1.

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft ist kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung steht im Einklang mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrages.

Die Gliederung der Bilanz orientiert sich an den Bestimmungen gemäß § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch.

Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Bild wieder. Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden nicht festgestellt. Deshalb wird auf die Aufstellung eines Lageberichtes gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.

Es erfolgte keine Anpassung der Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.

1.

WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Es wurden keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt (§ 284 Abs. 1 HGB):

Dem Vollständigkeitsgebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, die aktivierungspflichtig sind, liegen nicht vor.

Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.

Die Bildung und Höhe der Rückstellungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind der Höhe nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Sonderposten mit Rücklageanteil bestehen nicht.

1.

ANGABEN ZUR BILANZ

Aktiva

Ein Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für aktivische latente Steuern gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde nicht gebildet.

Eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den EURO gemäß § Art. 44 Abs. 1 Satz 4 EGHGB wurde nicht gebildet.

Sachanlagevermögen liegt nur in Form von Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen vor.

Die Forderungen sind zu den Anschaffungskosten angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, zusammengefasst.

Forderungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 500,00 €. Forderungen mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahre liegen in Höhe von 12.500,00 € vor.

Passiva

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 € ist mit 12.500,00 € eingezahlt. Der Restbetrag ist eingefordert.

Die Bilanzposten "Gezeichnetes Kapital", Kapitalrücklage" sowie "Jahresabschluss" sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 247 Abs. 3 HGB, dessen Bilanzierung zur steuerlichen Anerkennung erforderlich ist, wurde nicht gebildet.

In der Bilanz nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nicht vorhanden.

Im Geschäftsjahr wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet gemäß § 274 Abs. 1 HGB. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Rückstellungen im vorgenannten Sinn, daher wurden keine Rückstellungen aufgelöst.

Die Verbindlichkeiten sind zu den Erfüllungsbeträgen angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren sind nicht vorhanden. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahren sind nicht vorhanden. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Besicherungen durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind nicht erfolgt.

1.

ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind, lagen im Geschäftsjahr nicht vor.

Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage bestehen nicht.

E. OFFENLEGUNG

Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen.

Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2010 wurde beim Handelsregister eingereicht.

Genehmigt und Festgestellt am 17.09.2012 von Herrn Ludwig Feuerpeil, Kaufmann und Geschäftsführer.

 

Ludwig Feuerpeil, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.09.2012

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