Stammdaten

Register
Amtsgericht Düren HRB 3081
Vorher
Kreis-Energie-Versorgung Schleiden, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
8.11.2002
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationElektrizitätsverteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Gegenstand
die Versorgung mit Energie, sowie Planung, Bau und Betrieb von Energiefortleitungsanlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der §§ 107 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Pascal Dr. Köhn
seit 21.6.2023
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Reiner Schäfer
seit 8.9.2011
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
e-regio GmbH & Co. KG
Germany
2.944.900 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

e-regio Netz GmbH

Kall

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

2023 2022
A. Anlagevermögen 38.051.711,08 32.537.554,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 204.426,00 211.230,00
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 204.426,00 211.230,00
II. Sachanlagen 37.847.285,08 32.326.324,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.293.575,78 1.948.690,00
2. technische Anlagen und Maschinen 30.165.725,54 27.402.419,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.923.062,00 1.808.181,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.464.921,76 1.167.034,00
B. Umlaufvermögen 6.964.793,42 12.995.771,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.525.490,58 3.537.673,70
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.582.912,76 3.277.019,06
2. Forderungen gegen Gesellschafter 94.739,41 0,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 3.847.838,41 260.654,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 439.302,84 9.458.097,59
1. Guthaben bei Kreditinstituten 439.302,84 9.458.097,59
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 39.003,00
SUMME AKTIVA 45.016.504,50 45.572.328,29

PASSIVA

2023 2022
A. Eigenkapital 30.097.745,98 24.497.745,98
I. Gezeichnetes Kapital 3.100.000,00 3.100.000,00
II. Kapitalrücklage 22.397.954,84 16.797.954,84
III. Gewinnrücklage 4.599.791,14 4.599.791,14
B. Sonderposten 2.194.260,97 2.061.277,86
1. Empfangene Ertragszuschüsse 18.080,04 33.668,33
2. Empfangene Investitionszuschüsse 2.176.180,93 2.027.609,53
C. Rückstellungen 5.711.497,00 8.389.650,00
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.061.762,00 2.125.527,00
2. sonstige Rückstellungen 3.649.735,00 6.264.123,00
D. Verbindlichkeiten 7.013.000,55 10.623.654,45
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.652.227,18 2.579.071,68
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 5.264.091,91 133.682,14
3. sonstige Verbindlichkeiten 96.681,46 7.910.900,63
davon aus Steuern 28.887,14 1.985,69
SUMME PASSIVA 45.016.504,50 45.572.328,29

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 23.555.379,33 22.287.293,29
2. sonstige betriebliche Erträge 3.011.908,72 543.105,97
3. Materialaufwand 8.260.060,38 8.580.684,79
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 216.508,00 100.780,63
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 8.043.552,38 8.479.904,16
4. Personalaufwand 182.276,81 237.629,57
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.132.642,09 2.013.568,00
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 9.793.952,60 9.516.516,34
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 62.124,42 7.289,93
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 37.124,00 367.072,93
9. Ergebnis nach Steuern 6.223.356,59 2.122.217,56
10. Sonstige Steuern 117.269,88 17.173,84
11. Jahresüberschuss 6.106.086,71 2.105.043,72
12. aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 6.106.086,71 2.105.043,72
13. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeines


Die e-regio Netz GmbH mit Sitz in Kall, wurde am 30. November 1933 gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter der Nummer HRB 3081 eingetragen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14. Dezember 2020 und Eintragung in das Handelsregister vom 11. Mai 2021 erfolgte die Umfirmierung von Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH in e-regio Netz GmbH.


Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt.


Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Energie sowie Planung, Bau und Betrieb von Energiefortleitungsanlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der §§ 107 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.


Es besteht eine gewerbe-, körperschaft- und eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der e-regio GmbH & Co. KG, Euskirchen (e-regio).


Die e-regio Netz GmbH hat ihre Netzanlagen zur Verteilung von Strom an die Westenergie AG, Essen, verpachtet. Die e-regio Netz GmbH ist in das Liquiditätsmanagement der e-regio eingebunden.


Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsgrundsätze gemäß § 266 HGB in Verbindung mit § 265 Abs. 5 HGB beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB erstellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 2 und 4 HGB auf.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Ausweis der Vermögensgegenstände und der Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert mit der Ausnahme, dass Saldierungen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten bei gleichem Debitor/Kreditor im Gegensatz zum Vorjahr nicht mehr vorgenommen werden.


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren vorgenommen.


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die nutzungs- und leistungsbedingten Wertminderungen der Sachanlagen sind durch planmäßige lineare Abschreibungen erfasst. Die Sachanlagenzugänge werden entsprechend ihrem Zugang zeitanteilig abgeschrieben. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 50 Jahren. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene notwendige Gemeinkosten. Für Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert unter 800,00 Euro wurde von der Möglichkeit der Vollabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.


Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung wurden für den Teil, der an Mitarbeiter verpfändet und daher dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen wurde, gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz HGB mit den entsprechenden Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden - sofern notwendig - durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.


Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.


Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand in Folgejahren darstellen.


Für Zwecke der Bewertung der abzugrenzenden Steuern wird auf den unternehmensindividuellen Steuersatz abgestellt, der voraussichtlich im Zeitpunkt der Umkehrung der zeitlichen Differenz Gültigkeit hat. Es ergeben sich aktive latente Steuern aufgrund der handelsrechtlich und steuerrechtlich abweichenden Wertansätze im Sachanlagevermögen und Rückstellungsbereich. Bei der Gesellschaft ergibt sich im Saldo unverändert insgesamt eine Steuerentlastung. Das sich hieraus ergebende Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ist aufgrund der bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft mit der e-regio von dieser auszuüben. Bei der e-regio Netz GmbH als Organgesellschaft sind keine latenten Steuern zu bilden.


Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


Die erhaltenen Anschlusskosten und Baukostenzuschüsse wurden bis zum Jahr 2002 unter den empfangenen Ertragszuschüssen als Sonderposten passiviert und mit jährlich 5 % der Ursprungsbeträge den Umsatzerlösen zugeführt. Analog dem BMF-Schreiben vom 27. Mai 2003, in dem die steuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen (einschließlich Hausanschlusskosten) dahingehend geändert worden ist, dass Baukostenzuschüsse der Versorgungswirtschaft demzufolge als Kapital- bzw. Investitionszuschüsse im Sinne der R 6.5 EStR aufgefasst werden, wurden nach dem 31. Dezember 2002 (bis zum 31. Dezember 2007) entstandene Baukostenzuschüsse aktivisch von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Versorgungsanschlusses abgesetzt. Zum 1. Januar 2020 wurden diese Baukosten-zuschüsse im Wege einer konzerneinheitlichen Gleichbehandlung den Herstellungskosten und den Wertberichtigungen wieder zugeschrieben. Der sich hieraus ergebende Restbuchwert wurde den Ertragszuschüssen zugeführt.


Die bis zum 31. Dezember 2021 unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Investitionszuschüsse enthalten Einnahmen, die entsprechend der Ertragsrealisierung in den Folgejahren aufgelöst werden. Im Zuge der Verpachtung der Stromversorgungsanlagen (bis zum 31. Dezember 2010 an die Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH, Kall, danach bis zum 30. September 2019 an die Westnetz GmbH, Dortmund, nachfolgend bis zum 30. September 2020 an die innogy Westenergie GmbH, Essen, und seit dem 1. Oktober 2020 an die Westenergie AG, Essen) wurden seit dem 1. Januar 2008 Baukostenzuschüsse (einschließlich Hausanschlusskosten) als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert. Die Zugänge bis zum 31. Dezember 2018 werden linear über den Zeitraum von 20 Jahren über eine Erfassung in den Umsatzerlösen aufgelöst. Seit dem 1. Januar 2019 wurden die Zugänge über einen Zeitraum von 25 Jahren aufgelöst. Es erfolgte eine Anpassung analog der Abschreibungsdauer des Wirtschaftsgutes.


Die bei der e-regio Netz GmbH bilanzierten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde, abgezinst.


Die Zahlungsverpflichtungen aus zwei Pensionsrückstellungen für ehemalige Geschäftsführer sind auf Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG - BGBl I Nr. 27 vom 28. Mai 2009, S. 1.102) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Die Bewertung erfolgte jeweils nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) mit einem Rechnungszinssatz von 1,82 % (i. V. 1,78 %).


Bei einer Pensionsrückstellung wurde ein Rententrend von 1,50 % zu Grunde gelegt. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zum 31. Dezember 2023, der sich aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Rechnungszinssatz 1,82 %, i. V. 1,78 %) im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (Rechnungszinssatz 1,74 %, i. V. 1,44 %) ergibt, beträgt für diese Rückstellung 2.991,00 Euro (i. V. 14.847,00 Euro).


Bei der zweiten Pensionsrückstellung wurde keine Rentendynamik berücksichtigt. Ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB ergab sich für diese Rückstellung nicht.


Die Verrechnung von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens und Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen für die zweite Pensionsrückstellung stellt sich wie folgt dar:

Pensionsrückstellungen Einzelbeträge vor Verrechnung
Anschaffungskosten Zeitwert Erfüllungsbetrag
Verrechnete Vermögensgegenstände
Wertpapiere des Anlagevermögens (Rückdeckungsansprüche) 416.929,00 416.929,00
Verrechnete Schulden
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 416.929,00
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00


Einige ehemalige Mitarbeiter der e-regio Netz GmbH erhalten einen Nachlass auf die Energieverbrauchsabrechnung (Stromdeputate). Die für künftige Verpflichtungen hieraus gebildeten, unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesenen Rückstellungen, wurden zum Barwert angesetzt. Die Abzinsung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (i. V. 1,78 %). Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zum 31. Dezember 2023, der sich aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Rechnungszinssatz 1,82 %, i. V. 1,78 %) im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (Rechnungszinssatz 1,74 %, i. V. 1,44 %) ergibt, beträgt 12.645,00 Euro (i. V. 56.655,00 Euro).


Die für einen Beschäftigten der Gesellschaft gebildete Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde bis einschließlich 31. Dezember 2022 zum Barwert angesetzt. Entnahme und Auflösung der Rückstellung erfolgten im Zuge der letztmaligen Gehaltszahlung im Juni 2023.


Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 ermittelt wurde, abgezinst.


Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet.

Anlagenspiegel gemäß § 268 Abs. 2 HGB

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vortrag Zugang Abgang Stand
01.01.2023 2023 2023 31.12.2023
Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
4.277.757,00 20.473,49 857.047,00 3.441.183,49
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
4.277.757,00 20.473,49 857.047,00 3.441.183,49
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
6.485.662,00 451.499,78 5.019,00 6.932.142,78
technische Anlagen und Maschinen U 320.976,00
93.718.401,00 4.145.259,23 292.739,59 97.891.896,64
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4.807.713,00 419.380,24 6.466,00 5.220.627,24
geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
U 320.976,00
1.167.034,00 2.618.863,76 0,00 3.464.921,76
Summe Sachanlagen U 320.976,00 U 320.976,00
106.178.810,00 7.635.003,01 304.224,59 113.509.588,42
Summe Anlagevermögen U 320.976,00 U 320.976,00
110.456.567,00 7.655.476,50 1.161.271,59 116.950.771,91
kumulierte Abschreibungen Bilanzwerte
Vortrag Zugang Abgang Stand Stand Stand
01.01.2023 2023 2023 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.066.527,00 27.277,49 857.047,00 3.236.757,49 211.230,00 204.426,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 4.066.527,00 27.277,49 857.047,00 3.236.757,49 211.230,00 204.426,00
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.536.972,00 106.120,00 4.525,00 4.638.567,00 1.948.690,00 2.293.575,78
technische Anlagen und Maschinen 66.315.982,00 1.694.745,36 284.556,26 67.726.171,10 27.402.419,00 30.165.725,54
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.999.532,00 304.499,24 6.466,00 3.297.565,24 1.808.181,00 1.923.062,00
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 1.167.034,00 3.464.921,76
Summe Sachanlagen U 0,00 U 0,00
73.852.486,00 2.105.364,60 295.547,26 75.662.303,34 32.326.324,00 37.847.285,08
Summe Anlagevermögen U 0,00 U 0,00
77.919.013,00 2.132.642,09 1.152.594,26 78.899.060,83 32.537.554,00 38.051.711,08

U = Umbuchung

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen


Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Die Anlagenzugänge resultieren im Wesentlichen aus Investitionen in Stromversorgungsanlagen. Die in den Geschäftsjahren 2003 bis 2007 aktivisch abgesetzten Baukostenzuschüsse wurden im Geschäftsjahr 2020 im Wege einer konzerneinheitlichen Gleichbehandlung den Herstellungskosten und den Wertberichtigungen wieder zugeschrieben. Diesbezüglich verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Sonderposten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Westnetz GmbH in Höhe von 1.850,1 T€ (i. V. 2.773,3 T€) enthalten, die die Investitionen in das Verteilnetz sowie Dienstleistungen für das Netzgebiet der Stadt Mechernich betreffen. Forderungen gegenüber der Westenergie AG in Höhe von 655,0 T€ (i. V. 430,9 T€) betreffen im Wesentlichen Pachtzahlungen und die Überleitung der von Baukostenzuschüssen.


Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 94,7 T€ (i. V. 0,0 T€) betreffen die e-regio mit Forderungen aus der Abrechnung von Kostenumlagen sowie den Vorsteuer-Erstattungsanspruch aus der umsatzsteuerlichen Organschaft.


Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 3.847,8 T€ (i. V. 260,7 T€) beinhalten im Wesentlichen einen Finanzierungsvorschuss an die Westnetz GmbH in Höhe von 3.600,0 T€ (i. V. 0,0 T€) und Erstattungsansprüche gegenüber den Kommunen Blankenheim, Hellenthal, Heimbach, Kall, Schleiden und Bad Münstereifel aus der Spitzabrechnung von Konzessionsabgaben und Kommunalrabatt in Höhe von 42,8 T€ (i. V. 45,2 T€). Darüber hinaus wird noch nicht anrechenbare Vorsteuer in Höhe von 220,1 T€ (i. V. 0,0 T€) ausgewiesen.


Alle Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Flüssige Mittel


Die flüssigen Mittel betreffen ausschließlich Guthaben bei zwei Kreditinstituten.

4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten


Der zum 31.Dezember 2022 bestehende Abgrenzungsposten bezog sich auf Vorauszahlungen für IT-Support-Leistungen und wurde im Geschäftsjahr 2023 vollständig aufgelöst.

5. Eigenkapital


Das Stammkapital beträgt unverändert 3.100,0 T€ und ist voll eingezahlt.

6. Sonderposten


Hierbei handelt es sich unter anderem um die bis zum 31. Dezember 2002 empfangenen Ertragszuschüsse, die jährlich mit 5,0 % des ursprünglichen Betrages erfolgswirksam aufgelöst werden. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 15,6 T€ (i. V. 36,9 T€) aufgelöst.


Die bis zum 31. Dezember 2021 unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Investitionszuschüsse werden ab dem Geschäftsjahr 2022 einschließlich der Vorjahreswerte im Wege einer konzerneinheitlichen Bilanzierung unter den Sonderposten dargestellt.


Die ab 1. Januar 2008 mit den Netzkunden vereinbarten Anschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden als Vorauszahlung auf das Pachtentgelt als Sonderposten passiviert. Den im Geschäftsjahr 2023 vereinnahmten Zugängen in Höhe von 330,6 T€ (i. V. 189,7 T€) stehen Auflösungsbeträge in Höhe von 182,1 T€ (i. V. 170,4 T€) gegenüber.

7. Rückstellungen


Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern und ihren Hinterbliebenen sind 708,5 T€ (i. V. 777,2 T€) zurückgestellt. Die Verpflichtungen für Energievergünstigungen betragen 1.353,2 T€ (i. V. 1.348,3 T€).

Stand 01.01.2023 Auflösungen Entnahmen Zuführung Auf-/ Abzinsungen Stand 31.12.2022
T€ T€ T€ T€ T€
(A) 0,0
Pensionsrückstellungen 2.125,5 178,2 85,9 28,5 2.061,7
(A) 2.635,7
Sonstige Rückstellungen 6.264,2 280,8 355,1 -53,0 3.649,8
(A) 2.635,7
Insgesamt 8.389,7 459,0 441,0 -24,5 5.711,5

(A) = Auflösungen


Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für den Vogelschutz, Entfernungsverpflichtungen im Nationalpark Eifel und Ausbauverpflichtungen von konventioneller Messtechnik. Die Rückstellung für Netzumbaumaßnahmen im Netzgebiet Bad Münstereifel wurden zum Bilanzstichtag aufgelöst.

8. Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Westenergie AG in Höhe von 1.642,6 T€ (i. V. 2.544,5 T€).


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 5.264,1 T€ (i. V. 133,7 T€) betreffen ausschließlich die e-regio und bestehen im Wesentlichen aus der noch ausstehenden Gewinnabführung.


Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 96,7 T€ (i. V. 7.911,0) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Grunderwerbsteuer in Höhe von 27,4 T€ (i. V. 0,0 T€) und Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 1,5 T€ (i. V. 2,0 T€), Verbindlichkeiten gegenüber den Kommunen Dahlem und Nettersheim aus der Spitzabrechnung von Konzessionsabgaben und Kommunalrabatt in Höhe von 34,3 T€ (i. V. 0,0 T€) sowie den Ausweis der kreditorischen Debitoren in Höhe von 33,5 T€ (i. V. 0,0 T€). Im Vorjahr waren darüber hinaus im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Westnetz GmbH in Höhe von 7.905,4 enthalten.


Die Restlaufzeiten der zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2023 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Euro Euro Euro Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.652.227,18 1.652.227,18 0,00 0,00
(2.579.071,68) (2.579.071,68) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 5.264.091,91 5.264.091,91 0,00 0,00
(133.682,14) (133.682,14) (0,00) (0,00)
sonstige Verbindlichkeiten 96.681,46 96.681,46 0,00 0,00
(7.910.900,63) (7.910.900,63) (0,00) (0,00)
Summe Verbindlichkeiten 7.013.000,55 7.013.000,55 0,00 0,00
(10.623.654,45) (10.623.654,45) (0,00) (0,00)


(in Klammern Vorjahreswerte)

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

2023 2022
T€ T€
Erlöse aus Netzverpachtung und Netzbetrieb 22.447,6 21.413,4
Aufgelöste Baukostenzuschüsse und Hausanschlussbeiträge 197,6 207,2
Innenumsätze mit verbundenen Unternehmen 61,1 79,6
Herstellung von Netzanlagen im Stadtgebiet Mechernich 780,0 543,0
Übrige 69,1 44,1
23.555,4 22.287,3


Die Erlöse aus der Netzverpachtung und Netzbetrieb im Rahmen des Pacht- und Netzführungsvertrages mit der Westenergie AG bzw. der Westnetz GmbH, beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus Verpachtung und Netzführung, Erlöse aus der Überleitung von Investitionen in Netzanlagen und moderne Messeinrichtungen sowie für Konzessionsabgaben und Kommunalrabatt. Die Innenumsätze mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 61,1 T€ (i. V. 79,6 T€) betreffen Abrechnungen an e-regio für Kostenumlagen sowie Erlöse aus der Dachflächenverpachtung am Standort Kall für eine PV-Anlage. Die e-regio Netz GmbH ist zudem im Stadtgebiet Mechernich dienstleistend für die Westnetz GmbH tätig und führt in diesem Netzgebiet Baumaßnahmen am Stromnetz durch.

2. Sonstige betriebliche Erträge

2023 2022
T€ T€
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.635,7 78,6
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 39.7 4,1
Schadensersatzansprüche 332,9 435,6
übrige 3,6 24,9
3.011,9 543,2


Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (davon 2.621 T€ aus der Auflösung der Rückstellung für Netzumbaumaßnahmen Bad Münstereifel) und Erträge aus Versicherungsleistungen für Flutschäden in Höhe von 259 T€ (i. V. 356,5 T€).

3. Materialaufwand

2023 2022
T€ T€
Rückberechnung Netzinvestitionen von Westenergie AG 4.876,6 4.569,2
Konzessionsabgaben 2.041,2 2.064,6
Netzänderungen, Schadensfälle, Dienstleistungen MSBG 157,6 126,0
Unwetterkatastrophe 0,0 99,4
Investitionen im Netzgebiet der Energie Mechernich GmbH 609,0 534,4
Aufwendungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz 533,0 535,0
Kommunalrabatt 51,8 50,8
Übrige -9,2 601,2
8.260,0 8.580,6


Die unter der Position "Übrige" zusammengefassten Kosten betreffen im Wesentlichen die Veränderung der netzrelevanten Rückstellungen in Höhe von -19,3 T€ (i. V. 578,8 T€), den Strombezug für die Netzanlagen in Höhe von 7,4 T€ (i. V. 20,0 T€) und die Grundbesitzabgaben in Höhe von 2,6 T€ (i. V. 2,6 T€).

4. Personalaufwand

2023 2022
T€ T€
Personalentgelte 79,0 24,7
Übrige 65,1 162,2
Löhne und Gehälter 144,1 186,9
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 38,2 50,8
182,3 237,7


Mit dem Renteneintritt des ehemaligen Geschäftsführers zum 1. Juli 2023 waren keine Mitarbeiter in der e-regio Netz beschäftigt.


Die gezahlten Personalentgelte entstanden durch kurzfristige Beschäftigungen im Zuge der Zählerablesung.


Die gegenüber dem Vorjahr geringeren Zuführungen bei den Rückstellungen für Stromdeputate und Pensionsverpflichtungen sind ausschlaggebend für den Rückgang des Personalaufwandes.

5. Abschreibungen


Zur Entwicklung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen verweisen wir auf den Anlagenspiegel.


Die Anlagenzugänge der modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsysteme (iMSys) werden seit dem Geschäftsjahr 2021 nicht mehr als Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs voll, sondern über eine Nutzungsdauer von 13 Jahren (mME) bzw. von 8 Jahren (iMSys) linear abgeschrieben. Hiermit wird eine anlagenspezifisch einheitliche Abschreibungsmethodik erreicht. Die konventionellen Messeinrichtungen (kME) wurden in der Vergangenheit bereits linear abgeschrieben.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2023 2022
T€ T€
Datenverarbeitungskosten 150,8 144,2
Honorare für Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung 305,5 296,8
Betriebsführungsentgelt e-regio 9.071,3 8.853,4
Übrige 266,4 222,1
9.794,0 9.516,5


Die Prüfungs- und Beratungshonorare enthalten hauptsächlich Aufwendungen für das Dienstleistungsentgelt der Westnetz GmbH in Höhe von 250,0 T€ (i. V. 250,0 T€) sowie für Prüfungsleistungen zum Jahresabschluss in Höhe von 55,5 T€ (i. V. 46,8 T€).


Das Betriebsführungsentgelt in Höhe von 9.071,3 T€ (i. V. 8.853,4 T€) betrifft die Dienstleistungen für die Netzführung, die kaufmännische Betriebsführung und für Call & Billing durch die e-regio.


Die übrigen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für den Strom- und Gasbezug der Betriebs- und Verwaltungsgebäude in Kall, Versicherungen, Fernsprechaufwendungen, Kosten der EDV und des Zahlungsverkehrs.

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge


Bei den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen handelt es sich mit 61,6 T€ (i. V. 7,3 T€) um Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen und um Zinserträge Gesellschafter in Höhe von 0,6 T€ (i. V. 0,0 T€).

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen


Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit 37,1 T€ (i. V. 367,1 T€) vollumfänglich die Aufzinsungen von Rückstellungen.


Im Berichtsjahr wurde der Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit den übrigen Aufwendungen und Erträgen des für die Pensionsverpflichtungen bestehenden Zweckvermögens verrechnet. Der daraus resultierende Saldo ist in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst und ergibt sich aus nachstehender Übersicht:

2023 2022
Verrechnete Aufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Aufzinsung Pensionsrückstellung) 8.545,00 7.289,93
Verrechnete Erträge
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -8.545,00 7.289,93
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasster Saldo aus der Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen 0,00 0,00

9. Sonstige Steuern


Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen die Grund- und Kfz-Steuer in Höhe von17,3 T€ (i. V. 17,2 T€) sowie eine Zuführung zur Rückstellung für Umsatzsteuerrisiken für das noch zu prüfende Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 100,0 T€ (i. V. 0,0 T€).

10. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn


Der Jahresüberschuss beträgt 6.106,1 T€ (i. V. 2.105,0 T€) und wird gemäß Gewinnabführungsvertrag an die e-regio übertragen.

11. Außergewöhnliche bzw. periodenfremde Aufwendungen und Erträge gemäß § 285 Nrn. 31 und 32 HGB


Im Geschäftsjahr 2023 sind im Rahmen der Regulierung der durch die Unwetterkatastrophe im Juli 2021 entstandenen Schäden, außergewöhnliche bzw. periodenfremde Erträge in Höhe von 259,0 T€ (i. V. 356,5 T€) aus Schadensersatzleistungen der Versicherungen angefallen. Darüber hinaus resultieren außergewöhnliche und periodenfremde Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für Netzentflechtung in Höhe von TEUR 2.621.

E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen


Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Verträge gegenüber der e-regio aus den Dienstleistungsverträgen für Dienstleistungen aus Querschnittsfunktionen in Höhe von 150 T€ pro Jahr, für die technische Betriebsführung in Höhe von 7.702,4 T€ pro Jahr, für die Dienstleistungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) der konventionellen und modernen Messeinrichtungen in Höhe von 530,3 T€ pro Jahr sowie für Call & Billing in Höhe von 787,8 T€ pro Jahr. Über die Laufzeit der Verträge, die an die Laufzeit des Pachtvertrages über das Stromnetz mit der Westenergie AG bis 31. Dezember 2025 gekoppelt sind, ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 18.341,0 T€.


Die Haftungsverhältnisse aus Bürgschaftsverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

Gewährleistungsbürgschaften aus Darlehen der e-regio GmbH & Co. KG 31.12.2023 Restlaufzeiten
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Darlehen der e-regio vom 28.01.2015 597,5 478,0 119,5 0,0
Summe: 597,5 478,0 119,5 0,0


Die zugrunde liegende Verpflichtung kann im Falle einer Inanspruchnahme von der e-regio nach unseren Erkenntnissen erfüllt werden, da in der Vergangenheit ausschließlich positive Ergebnisse erzielt wurden und nach aktueller Einschätzung auch in Zukunft erzielt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.

F. Außerbilanzielle Geschäfte


Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor.

G. Angaben nach § 6b EnWG


Zusammen mit der Erstellung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des § 6b Abs. 1 EnWG ist die e-regio Netz GmbH gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zur Kontentrennung verpflichtet. Die Geschäftstätigkeit der e-regio Netz GmbH umfasst die Elektrizitätsverteilung sowie die sonstigen Aktivitäten innerhalb des Elektrizitätssektors (Messstellenbetrieb).


Auf Grund der Organisationsstruktur der e-regio Netz GmbH werden die Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmenstätigkeiten grundsätzlich direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung nach adäquaten Schlüsseln, die eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen und aus der Aufteilung vergleichbarer Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet wurden.


Grundlage der Schlüssel sind im Wesentlichen die entsprechenden Anlagenwerte (Anschaffungs- und Herstellungskosten) sowie die Umsatzerlöse, bezogen auf die Umsatzerlöse aus der Netzverpachtung der e-regio Netz GmbH. Die Residualgröße aus der Zuordnung von Aktiva und Passiva wird im zugeordneten Eigenkapital gezeigt.


Die sich eventuell aus Zuordnungen zu den einzelnen Tätigkeitsbilanzen ergebenden abweichenden Bilanzpositionen zur Handelsbilanz des Gesamtunternehmens, werden mittels einer Konsolidierungsspalte ausgeglichen.

H. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG


Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt.

I. Nachtragsbericht


Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die zu berichten wäre, sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

J. Organe der Gesellschaft

Gesellschafter

%
e-regio GmbH & Co. KG, Euskirchen 3.100.000,00 100


Der mit Datum vom 8. Dezember 2003 zwischen der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, Kall, und der e-regio Netz GmbH abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wurde am 10. Dezember 2013 im § 2 geändert und ein Verweis auf den § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorgenommen. Im Zuge der Verschmelzung ist der Vertrag auf die e-regio übergegangen.

Gesellschafterversammlung


Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Stammkapitals vertreten ist. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, einfacher Stimmenmehrheit des in der Versammlung vertretenen Stammkapitals. Der Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die Aufsichtsratsvorsitzende der e-regio, im Falle ihrer Verhinderung ein Stellvertreter.

Geschäftsführung


Geschäftsführer der e-regio Netz GmbH sind:


Alessandro Lanfranconi, Diplom-Volkswirt, Bonn Markus Mertgens, Diplom-Ingenieur, Schleiden (bis 30. April 2023)
Pascal Köhn, Doktor-Ingenieur, Sinzig (ab 1. Mai 2023)


Die Geschäftsführung hat von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung erhalten. Insofern entfällt die gesellschaftsvertragliche Verpflichtung einer Angabe personalisierter Bezüge gemäß § 108 GO NRW.


Für die Angabe gemäß § 285 Nr. 9b HGB wird die Erleichterung nach § 286 Abs. 4 in Anspruch genommen.

K. Sonstige Angaben

Konzernverhältnisse


Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der e-regio zum 31. Dezember 2023 (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der geprüft und gemäß § 325 HGB in deutscher Sprache offengelegt wird. Der Konzernabschluss der e-regio wird bei der das Unternehmensregister führenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag) eingereicht und im Unternehmensregister veröffentlicht.

Honorar des Abschlussprüfers


Auf Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers wird nach § 285 Nr. 17 HGB verzichtet, da dieses im Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens enthalten ist.

 

Kall, 20. Juni 2024


e-regio Netz GmbH

Alessandro Lanfranconi Dr. Pascal Köhn
- Geschäftsführer - - Geschäftsführer -

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

A. Grundlagen des Unternehmens

1. Rechtliche Verhältnisse


Die e-regio Netz GmbH (vormals: Kreis-Energie-Versorgung Schleiden, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit Sitz in Kall, wurde am 30. November 1933 gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter der Nummer HRB 3081 eingetragen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14. Dezember 2020 und Eintragung in das Handelsregister vom 11. Mai 2021 erfolgte die Umfirmierung in e-regio Netz GmbH.


Alleiniger Gesellschafter der e-regio Netz GmbH ist die e-regio GmbH & Co. KG (e-regio) mit Sitz in Euskirchen.


Der mit Datum vom 8. Dezember 2003 zwischen dem damaligen Gesellschafter Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der e-regio abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wurde am 10. Dezember 2013 im § 2 geändert und ein Verweis auf den § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorgenommen. Im Zuge der im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Verschmelzung ist der Vertrag auf die e-regio übergegangen.

2. Ziele und Strategie des Unternehmens


Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Energie sowie Planung, Bau und Betrieb von Energiefortleitungsanlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der §§ 107 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.


Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird im Wesentlichen durch Ziel und Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bestimmt. Es ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität sicher zu stellen. Die e-regio Netz bewirtschaftet die Stromverteilnetze in den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall, Nettersheim, in der Stadt Schleiden und in Teilen der Städte Bad Münstereifel und Mechernich.

B. Wirtschaftsbericht

1. Energiewirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen¹


Der Energieverbrauch, genauer der Primärenergieverbrauch (PEV) eines Landes stellt die Summe der Energiegewinnung im eigenen Land, bereinigt um den Einfuhr-/Ausfuhrsaldo und den Saldo von Ein- und Ausspeicherungen von Energie in Energiespeicher dar. Als Primärenergie werden alle Energien bezeichnet, die ohne vorherige Umwandlung in ihrer Ursprungsform vorhanden sind, z. B. Windenergie, Braunkohle oder auch Kernenergie.


Der PEV in Deutschland ging im Jahr 2023 nach ersten Schätzungen der AG Energiebilanzen um 7,9 % auf 10.791 Petajoule (PJ) bzw. 368,2 Mio. t SKE zurück. Damit liegt er laut AGEB mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990.

Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hatte. Ein weiterer Faktor waren die immer noch auf einem hohen Niveau liegenden Energiepreise. Die Witterung, ähnlich mild wie im Vorjahr, hatte kaum Einfluss auf den Energieverbrauch. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demografischen Entwicklung aus: Durch den migrationsbedingten Zuzug von mehr als einer Mio. Menschen wuchs die Gesamtbevölkerung deutlich. 1

Primärenergieverbrauch in Deutschland


2023 insgesamt:


10.791 PJ (vorläufig)

* einschließlich Stromaustauschsaldo


Quelle: AG Energiebilanzen; Stand 12/2023

1 BDEW, Die Energieversorgung 2023 - Jahresbericht vom 18. Dezember 2023

2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen


Die Unternehmen der deutschen Strom- und Gasversorger zählen zu den größten Investoren in Deutschland. Mit Ausnahme des Fahrzeugbaus investiert keine andere Industriebranche mehr als die Energiewirtschaft. Folgt man den Planzahlen, ist im Jahr 2023 eine Rekord-Investitionssumme erreicht worden. Der größte Teil der Investitionssummen fließt in den Ausbau der Stromnetze. Die Anlageinvestitionen der Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft in Deutschland bewegen sich derzeit auf hohem Niveau. Für das Jahr 2023 wird ebenfalls eine Rekord-Investitionssumme erwartet. Während die Investitionen in die Netze auf einen hohen Stand stiegen, sind die Investitionen in Erzeugungsanlagen seit dem Jahr 2014 in der Tendenz rückläufig.

Investitionen der Stromversorger in Deutschland

* Planungsstand der Unternehmen 2022


Quelle: BDEW


Beim Netzausbau - einem der wichtigen Bausteine der Energiewende - zeigte sich nach ersten Abschätzungen bei allen Energienetzen auch im Jahr 2023 ein weiterer Zubau. Während die Gas- und Wärme-/Kältenetze einen generellen Zuwachs erfahren, ist bei den Stromnetzen zudem eine weitere Steigerung der Verkabelung zu erkennen.


Bei den Stromnetzen stieg im Jahr 2023 die Gesamtlänge von 1.912.393 km auf rd. 1.921.756 km, das ist ein Anstieg von rund 0,5 %.

Die Anzahl der Unternehmen, die in der Elektrizitätswirtschaft tätig sind, steigt seit Beginn der Liberalisierung 1998 trotz vieler Fusionen kontinuierlich. Ende 2023 waren hiervon beispielsweise 1.177 als Erzeugergesellschaften, 887 als Stromverteilnetzbetreiber, vier als Übertragungsnetzbetreiber und 1.345 als Stromlieferanten tätig. 2

2 BDEW, Die Energieversorgung 2023 - Jahresbericht vom 18. Dezember 2023

C. Geschäftsverlauf 2023


Die Lage des Unternehmens ist nach wie vor von der Verpachtung des Verteilnetzes geprägt. Am 7. Dezember 2015 wurde der Pachtvertrag zum 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 5 Jahren (2016 bis 2020) mit der Westnetz GmbH neu abgeschlossen. Zum 01. Oktober 2019 wurde der Pachtvertrag mit der Westnetz GmbH aufgrund einer Umstrukturierung im EON-Konzern mit allen Rechten und Pflichten mit der Zustimmung der e-regio Netz GmbH zunächst auf die innogy Westenergie GmbH und zum 01. Oktober 2020 auf die Westenergie AG übertragen.


Aufgrund der Unterverpachtung des Stromverteilnetzes durch die Westenergie AG an die Westnetz GmbH wird die Marktrolle des Netzbetreibers von der Westnetz GmbH wahrgenommen. Die Beauftragung der e-regio Netz GmbH zur technischen und kaufmännischen Betriebsführung für das verpachtete Stromverteilnetz durch den Netzbetreiber Westnetz GmbH bleibt bestehen. Die zum 31. Dezember 2020 endende Verpachtung des Verteilnetzes und die damit zusammenhängende Bewirtschaftung durch die e-regio Netz GmbH, wurde mit Vertrag vom 21. Dezember 2020/14. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Insgesamt kann die wirtschaftliche Lage als gut bezeichnet werden.


Die Gesellschaft schließt das Jahr 2023 mit einem Ergebnis vor Ergebnisabführung von 6.106 T€ ab.

1. Stromnetzbetrieb


Bei den Stromkonzessionen des bisherigen Netzgebietes der e-regio Netz GmbH gab es im Geschäftsjahr 2023 keine Veränderungen.


Der durch die Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 erheblich getroffene Standort in Kall, Hindenburgstraße 13, ist zurzeit provisorisch instandgesetzt. Mit dem Kauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet Kall III wurden erste Maßnahmen zur Verlagerung und zum Bau eines zukunftsorientierten neuen technischen Standortes getroffen.


Im Jahresverlauf 2023 konnten 208 (i. V. 315) neue Hausanschlüsse an das Versorgungsnetz angeschlossen werden. Die e-regio Netz GmbH betreibt zum 31.12.2023 ein Mittelspannungsnetz mit einer Länge von 639 km (i. V. 630 km) sowie ein Niederspannungsnetz mit einer Länge von 1.332 km (i. V. 1.326 km).

2. Ertragslage


Die Umsatzerlöse sind von 22.287 T€ um 1.268 T€ auf 23.555 T€ gestiegen. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung der Pacht- und Netzführungsentgelte.


Durch vereinnahmte Versicherungsleistungen für Flutschäden und die Auflösung der Rückstellung für Netzumbaumaßnahmen steigen die sonstigen betrieblichen Erträge um 2.469 T€ auf 3.012 T€.


Der Materialaufwand verzeichnete eine Reduzierung um 321 T€ T€ auf 8.260 T€. Maßgeblich hierfür war im Wesentlichen, dass die inflationsbedingten Anpassungen der langfristigen Rückstellungen im Vorjahr zu erheblichen Kostensteigerungen führten.


Der Personalaufwand verringerte sich um 56 T€ auf 182 T€. Der Rückgang ist überwiegend auf die im Vorjahr erfolgte inflationsbedingte Zuführungen der langfristigen Rückstellung für Stromdeputate zurückzuführen.


Die Abschreibungen stiegen, bedingt durch die Neuinvestitionen um 119 T€ auf 2.133 T€.


Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichneten einen Anstieg um 277 T€ auf 9.794 T€, der im Wesentlichen auf die höheren kaufmännische und technische Betriebsführungspauschalen der e-regio zurückzuführen ist.


Die Zinserträge aus der Abzinsung der Rückstellungen lagen im Geschäftsjahr mit 62 T€ um 55 T€ über dem Vorjahr sind in den Zinserträgen aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen begründet.


Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Rückstellungen verringerte sich um 330 T€ auf 37 T€, im Wesentlichen aufgrund der vorjährigen inflationsbedingten Anpassungen langfristiger Rückstellungen.


Die sonstigen Steuern betreffen die Grund- und Kfz-Steuer sowie eine weitere Zuführung zur Rückstellung für umsatzsteuerliche Risiken aus Betriebsprüfung für die Jahre 2019 bis 2023.

3. Vermögenslage


Das Bilanzvolumen verringerte sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 555 T€ auf 45.017 T€. Davon entfallen 38.052 T€ bzw. 84,5 % (i. V. 71,4 %) auf das Anlagevermögen. Das kurzfristige Vermögen hat sich um 6.069 T€ auf 6.965 T€ (i. V. 13.034 T€) reduziert. Ursache hierfür sind im Wesentlichen die um TEUR 9.019 gesunkenen Guthaben bei Kreditinstituten. Gegenläufig sind sonstigen Forderungen, insbesondere aus Dienstleistungen gegen die Westnetz GmbH, um TEUR 3.371 gestiegen.


Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage um 5.600 T€ auf 30.098 T€. Die Eigenkapitalquote beträgt 66,9 % und liegt damit um 13,10 Prozentpunkte über dem Vorjahr (i. V. 53,8 %). Der Anteil der langfristigen Fremdmittel (Pensionsrückstellungen, andere langfristige Rückstellungen, Sonderposten) reduzierte sich um 2.535 T€ auf 7.401 T€. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen die Auflösung der Rückstellung für Netzumbaumaßnahmen. Die kurzfristigen Fremdmittel verringern sich um 3.620 T€ auf 7.518 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, im Wesentlichen aufgrund Gewinnabführung, sind um 5.130 T€ gestiegen, wogegen die sonstigen Passiva um 7.814 T€ gesunken sind, überwiegend beruhend auf der Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber der Westnetz GmbH. Der prozentuale Anteil liegt hier bei 16,6 % (i. V. 24,5 %).

4. Finanzlage

2023 2022 Veränderung
Positionen T€ T€ T€
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -5.230 16.008 -21.238
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -7.615 -5.958 -1.657
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 3.826 -1.064 4.890
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -9.019 8.986 -18.005
Finanzmittelfond am Anfang der Periode 9.458 472 8.986
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 439 9.458 -9.019


Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

5. Investitionen


In immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 7.655 T€ (i. V. 5.979 T€) investiert.


Das Verteilnetz wird zunehmend zum Rückgrat der dezentralen Energiewende. Die e-regio Netz treibt den Um- und Ausbau ihres Stromnetzes mit hohen Investitionen weiter konsequent voran und gewährleistet so die Umsetzung der Energiewende in und für die Region.

6. Unternehmensergebnis


Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 liegt bei 6.106 T€ und damit um 4.001 T€ über dem Vorjahresergebnis. Ursache hierfür sind im Wesentlichen die gestiegenen Umsatzerlöse und die erhöhten sonstigen betrieblichen Erträge.


Gemäß Ergebnisabführungsvertrag in der gültigen Fassung vom 10. Dezember 2013 wird das Ergebnis an die e-regio abgeführt.


Das von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 geplante Ergebnis von 3.119 T€ wurde um 2.987 T€ übertroffen. Maßgeblich hierfür waren im Wesentlichen mit 2.621 T€ die Auflösung der Rückstellung für Netzentflechtung im Netzgebiet Bad Münstereifel und mit 260 T€ Versicherungsleistungen für Flutschäden.


Der Verlauf des Geschäftsjahres 2023 kann als erfolgreich bezeichnet werden.

D. Berichterstattung gem. § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO


Gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW muss im Lagebericht zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Zweckerreichung Stellung genommen werden. Die Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck auf die Bewirtschaftung des Stromnetzes in den Kommunen Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall, Nettersheim, der Stadt Schleiden sowie in Teilnetzgebieten der Städte Bad Münstereifel und Mechernich ausgerichtet ist, erbringt hiermit eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der Energieversorgung. Der öffentliche Zweck ist damit erfüllt.

E. Leistungsindikatoren

1. Finanzielle Leistungsindikatoren


Für die interne Unternehmenssteuerung berücksichtigt die e-regio Netz GmbH die Kennzahlen Umsatzerlöse sowie Ergebnis vor Gewinnabführung. Das zentrale Controlling der e-regio stellt dem Management der e-regio Netz GmbH in einem regelmäßigen Reporting und in der Prognoserechnung sowie in darüber hinausgehenden Analysen ein umfassendes Bild der aktuellen wirtschaftlichen Situation, wie auch der zukünftigen Entwicklung bereit.


Die Umsatzerlöse sind von 22.287 T€ auf 23.555 T€ gestiegen. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung der vereinnahmten Pacht- und Netzführungsentgelte der Westenergie AG bzw. der Westnetz GmbH. Das Ergebnis vor Gewinnabführung beträgt 6.106 T€ (i. V. 2.105 T€). Die Bruttoumsatzrendite beträgt 25,8 % (i. V. 9,4 %).

2. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren


Der Einsatz modernster Überwachungssysteme hat sich bewährt und darüber hinaus erfolgt eine umgehende Störfallidentifikation und -beseitigung. Die e-regio Netz GmbH gewährleistet kurze Reaktionszeiten im Störfall rund um die Uhr an 365 Tagen.

F. Rechnungsmäßiges Unbundling


Das Unternehmen e-regio Netz GmbH ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, welches getrennte Konten zu führen und für jede seiner regulierten Tätigkeiten einen Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 EnWG zu erstellen hat. Entsprechend § 6b Abs. 3 EnWG ergeben sich für die e-regio Netz GmbH folgende Unternehmenstätigkeiten:

Elektrizitätsverteilung

andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors (Messstellenbetrieb)


Der Stromvertrieb, der im Zuge der Verschmelzung auf die e-regio übergegangen ist, wurde zum 1. Januar 2012 von der e-regio Netz GmbH abgespalten. Insofern werden keine weiteren anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors durchgeführt.


Für die Berichterstattung der Gesellschaft werden die Posten des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den vorgenannten Tätigkeiten direkt oder durch geeignete Schlüsselungen zugeordnet. In der Elektrizitätsverteilung wird das Anlagevermögen über den mit der Westenergie AG geschlossenen Pachtvertrag bestimmt. Ferner sind alle Bau- und Servicetätigkeiten des Netzdienstleisters hierin gebündelt. Die Pachteinnahmen der Gesellschaft sind in den jeweiligen Umsätzen enthalten.

G. Risiko- und Chancenbericht

1. Risikomanagement


Das Risikomanagement der e-regio Netz GmbH ist in die unternehmerischen Entscheidungen und Geschäftsprozesse integriert. Es ist darauf ausgerichtet, Risiken möglichst früh zu erkennen bzw. zu vermeiden. Im zweiten Quartal 2024 wird eine Neubewertung der Risiken in Form einer systematischen Risikoinventur vorgenommen. Hierbei werden die Risiken identifiziert, dokumentiert und nach ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet sowie geeignete Maßnahmen zur Vorsorge getroffen.


Bereits in den Vorjahren wurde durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt, dass die e-regio Netz GmbH gemäß § 53 HGrG in geeigneter Weise entsprechende Maßnahmen zur Einrichtung eines Überwachungssystems getroffen hat. Das Überwachungssystem ist geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Eine entsprechende Prüfung findet auch für 2023 statt.


Nach Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation ist festzuhalten, dass im Berichtszeitraum aktuell keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken zu verzeichnen sind. Darüber hinaus liegen aus heutiger Sicht auch für die nahe Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken, für deren Deckung keine ausreichende Vorsorge getroffen wurde, vor.

2. Branchenspezifische Risiken


Die Tätigkeiten von Energieversorgern unterliegen strengen regulatorischen Vorgaben. Daher sind Energieversorger insbesondere von veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen abhängig. Es ist davon auszugehen, dass die politisch forcierte Energie- und Wärmewende zu deutlichen Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen in zeitlich kürzeren Zyklen führen wird. Zudem ist der Erlös im aktuellen Pachtmodell von der gewährten Eigenkapitalverzinsung abhängig, die sich aus der allgemeinen Zinsentwicklung der Kapitalmärkte ableitet. Aufgrund der bestehenden Vertragsklauseln kann der Pächter des Netzes (Westenergie AG) eventuelle Minderungen an die e-regio Netz GmbH weitergeben.


Es bestehen zudem operative branchenspezifische Risiken. Das Gelingen der Energie- und Wärmewende hängt zu einem wesentlichen Teil von dem Ausbau und der Digitalisierung der Stromverteilnetze ab. Es besteht ein Risiko, dass die für die Umsetzung der Baumaßnahmen benötigten Dienstleister und Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen und die geplante Umsetzungsgeschwindigkeit nicht eingehalten werden kann.

3. Ertragsorientierte Risiken


Weitere Risiken wie z. B. Vandalismus, technische Defekte, Schäden durch Umwelteinflüsse und dadurch bedingte Ertragsausfälle sind nicht bzw. bei Elementarschäden an Gebäuden und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Einschränkungen durch entsprechende Versicherungen abgesichert.


Zudem bestehen Kredit- und Forderungsausfallrisiken, die sich mit den Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten ergeben.


Die Geschäftsführung sieht aktuell durch den Ukraine-Krieg keine negativen Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis.

4. Chancenbericht


Die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur wird zukünftig eine der wesentlichen Aufgaben sein, um die Energie- und Wärmewende umsetzen zu können. Insbesondere die Anforderungen an die Verteilnetze für Strom nehmen deutlich zu. Gründe hierfür sind zum einen der weitere Zubau von Erzeugungsanlagen in der Region und zum anderen die fortschreitende Elektrifizierung der Sektoren. Im Hinblick auf den Zuwachs an Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen sowie einen höheren Stromverbrauch im Bereich Gewerbe und Industrie müssen die Stromnetze weiterentwickelt werden. Daher investiert e-regio Netz in hohem Umfang in die Verstärkung und den weiteren Ausbau der Netze sowie in die Digitalisierung der Infrastruktur.

5. Gesamtaussage


Die e-regio Netz tätigt regelmäßig Investitionen in die Infrastruktur und verfügt daher über ein modernes Stromverteilnetz. Durch den Einsatz neuster Techniken zur Überwachung des Betriebs, strengen Qualitätskontrollen und engmaschigen Wartungen bietet e-regio Netz den Kunden eine hohe Versorgungssicherheit.

H. Prognosebericht

1. Ausblick


Die Baumaßnahmen im Stromverteilnetz der e-regio Netz GmbH lagen zum Ende des ersten Quartals 2024 bei 1.510 T€. Das Investitionsvolumen in das Stromverteilnetz wird im Geschäftsjahr 2024 mit 10.115 T€ und damit um rund 5.970 T€ über dem Vorjahresniveau 2023 budgetiert. Die Anzahl der beantragten neuen Hausanschlüsse wird auf konstantem Niveau erwartet.


Die BNetzA hat mit dem Beschluss BK4-18-056 vom 28. November 2018 eine vorläufige Anordnung zur Festlegung des generellen Produktivitätsfaktor Strom (GSP Strom) für die 3. Regulierungsperiode in Höhe von 0,90 % festgelegt. Der Produktivitätsfaktor Strom wurde mit der Veröffentlichung am 5. Dezember 2018 endgültig festgelegt. Gegen den Beschluss der BNetzA hat der Netzbetreiber Westnetz GmbH Beschwerde eingereicht. Das Prozessziel liegt in der Aufhebung des durch die BNetzA festgelegten GSP Strom. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 16.03.2022 die Festlegung der Bundesnetzagentur zum GSP Strom für die dritte Regulierungsperiode aufgehoben. Nach diesem Beschluss ist die BNetzA verpflichtet, den GSP Strom unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen. Ein diesbezügliches Ergebnis steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus.

2. Ergebnisprognose


Im Geschäftsjahr 2024 werden Umsatzerlöse in Höhe von ca. 26.169 T€ erwartet. Die Pacht- und Dienstleistungsentgelte einschließlich der erlösten Konzessionsabgaben, welche das operative Geschäft im Wesentlichen prägen und für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung des regulatorischen Umfelds ermittelt worden sind, bewegen sich mit rund 15.276 T€ unter dem Niveau des Vorjahres (i. V. 17.374 T€). Die Erlöse aus den Überleitungen der Netzinvestitionen an die Westnetz GmbH werden mit voraussichtlich 9.515 T€ wesentlich über dem Vorjahreswert liegen (i. V. 4.877 T€).


Für das Geschäftsjahr 2024 wird aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages ein abzuführender Gewinn in Höhe von 955 T€ prognostiziert. Für 2025 ist ein Gewinn in Höhe von 1.270 T€ geplant.


Wir erkennen zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten Risiken aus dem Ukraine-Konflikt. Die Gesellschaft ist aufgrund ihres Geschäftsfeldes keinen volatilen Energiehandelsaktivitäten ausgesetzt.

 

Kall, den 20. Juni 2024


e-regio Netz GmbH

Alessandro Lanfranconi Dr. Pascal Köhn
Geschäftsführer Geschäftsführer

Aktivitäten-Bilanz zum 31. Dezember 2023

Elektrizitätsverteilung

AKTIVA

2023 2022
A. Anlagevermögen 37.083.668,48 31.866.853,99
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 204.349,74 210.872,79
II. Sachanlagen 36.879.318,74 31.655.981,20
B. Umlaufvermögen 6.889.806,82 12.770.167,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.459.290,04 3.490.828,01
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.516.713,32 3.230.173,37
2. Forderungen gegen Gesellschafter 94.739,41 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.847.837,31 260.654,64
III. Flüssige Mittel 430.516,78 9.279.339,55
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 38.557,55
SUMME AKTIVA 43.973.475,30 44.675.579,10

PASSIVA

2023 2022
A. Eigenkapital 30.001.061,02 24.293.505,16
B. Sonderposten 2.194.260,97 2.061.277,86
1. Empfangene Ertragszuschüsse 18.080,04 33.668,33
2. Empfangene Investitionszuschüsse 2.176.180,93 2.027.609,53
C. Rückstellungen 4.973.743,56 7.673.992,15
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.020.526,76 2.085.354,54
2. sonstige Rückstellungen 2.953.216,80 5.588.637,61
D. Verbindlichkeiten 6.804.409,75 10.646.803,93
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.627.771,10 2.527.333,34
(davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr) 1.627.771,10 2.527.333,34
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 5.080.525,93 208.607,49
3. sonstige Verbindlichkeiten 96.112,72 7.910.863,10
davon aus Steuern 28.309,40 1.948,16
SUMME PASSIVA 43.973.475,30 44.675.579,10

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Elektrizitätsverteilung

2023 2022
1. Umsatzerlöse 22.982.012,01 21.862.972,76
2. sonstige betriebliche Erträge 3.008.032,90 542.336,01
3. Materialaufwand 7.736.061,18 8.220.542,20
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 7.432,26 19.953,51
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 7.728.628,92 8.200.588,69
5. Personalaufwand 178.631,27 233.604,50
a) Löhne und Gehälter 141.227,15 183.788,03
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 37.404,12 49.816,47
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.067.388,21 1.967.315,46
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 9.594.123,54 9.326.035,00
8. Finanzergebnis 24.500,41 -240.401,27
9. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 0,00
10. Ergebnis nach Steuern 6.438.341,12 2.417.410,34
11. sonstige Steuern 115.882,03 17.096,38
12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 6.322.459,09 2.400.313,96
13. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anlagengitter des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vortrag Veränderung
durch
Schlüssel-
aktualisierung
AHK zu
Beginn
des GJ
Zugang Abgang Stand
01.01.2023 2023 2023 2023 31.12.2023
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Entgeltlich
erworbene
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche
Rechte und
Werte sowie
Lizenzen
an solchen
Rechten und
Werten
4.235.508,28 6.042,63 4.241.550,91 20.473,49 857.047,00 3.404.977,40
Summe
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
4.235.508,28 6.042,63 4.241.550,91 20.473,49 857.047,00 3.404.977,40
II. Sachanlagen
Grundstücke,
grundstücksgleiche
Rechte
und Bauten
einschließlich
der Bauten auf
fremden
Grundstücken
6.485.662,00 0,00 6.485.662,00 451.499,78 5.019,00 6.932.142,78
technische
Anlagen
und Maschinen
U 320.976,00
92.279.746,00 0,00 92.279.746,00 3.783.078,03 276.995,64 96.106.804,39
andere Anlagen,
Betriebs-
und Geschäftsaus-
stattung
4.752.515,63 -7.302,90 4.745.212,73 413.928,30 6.381,94 5.152.759,09
geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
im Bau
U 320.976,00
1.167.034,00 0,00 1.167.034,00 2.618.863,76 0,00 3.464.921,76
Summe
Sachanlagen
U 320.976,00 U 320.976,00
104.684.957,63 -7.302,90 104.677.654,73 7.267.369,87 288.396,58 111.656.628,02
Summe
Anlagevermögen
U 320.976,00 U 320.976,00
108.920.465,91 -1.260,27 108.919.205,64 7.287.843,36 1.145.443,58 115.061.605,42
kumulierte Abschreibungen
Vortrag Veränderung durch Schlüsselaktualisierung kum. Abschr. zu Beginn des GJ Zugang Abgang Stand
01.01.2023 2023 2023 2023 31.12.2023
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.024.635,49 -5.055,87 4.019.579,62 26.953,43 845.905,39 3.200.627,66
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 4.024.635,49 -5.055,87 4.019.579,62 26.953,43 845.905,39 3.200.627,66
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.536.972,00 0,00 4.536.972,00 106.120,00 4.525,00 4.638.567,00
technische Anlagen und Maschinen
65.527.267,00 0,00 65.527.267,00 1.633.774,03 276.995,64 66.884.045,39
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.964.737,43 -4.199,35 2.960.538,08 300.540,75 6.381,94 3.254.696,89
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen
73.028.976,43 -4.199,35 73.024.777,08 2.040.434,78 287.902,58 74.777.309,28
Summe Anlagevermögen
77.053.611,92 -9.255,22 77.044.356,70 2.067.388,21 1.133.807,97 77.977.936,94
Bilanzwerte
Stand Stand
31.12.2022 31.12.2023
Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 210.872,79 204.349,74
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 210.872,79 204.349,74
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.948.690,00 2.293.575,78
technische Anlagen und Maschinen
26.752.479,00 29.222.759,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.787.778,20 1.898.062,20
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.167.034,00 3.464.921,76
Summe Sachanlagen
31.655.981,20 36.879.318,74
Summe Anlagevermögen
31.866.853,99 37.083.668,48

U =Umbuchung

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die e-regio Netz GmbH, Kall

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der e-regio Netz GmbH, Kall, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der e-regio Netz GmbH, Kall, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile


Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung (Netzverpachtung) und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.


Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.


Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.


Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.


Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.


Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Bonn, 20. Juni 2024


RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG


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