e-regio Netz GmbH
Kall
Jahres- und Tätigkeitsabschluss
nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
zum 31.12.2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
AKTIVA
|
2023 |
2022 |
| A.
Anlagevermögen |
38.051.711,08 |
32.537.554,00 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
204.426,00 |
211.230,00 |
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
204.426,00 |
211.230,00 |
| II. Sachanlagen |
37.847.285,08 |
32.326.324,00 |
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
2.293.575,78 |
1.948.690,00 |
| 2. technische Anlagen
und Maschinen |
30.165.725,54 |
27.402.419,00 |
| 3. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.923.062,00 |
1.808.181,00 |
| 4. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
3.464.921,76 |
1.167.034,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.964.793,42 |
12.995.771,29 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
6.525.490,58 |
3.537.673,70 |
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
2.582.912,76 |
3.277.019,06 |
| 2. Forderungen gegen
Gesellschafter |
94.739,41 |
0,00 |
| 3. sonstige
Vermögensgegenstände |
3.847.838,41 |
260.654,64 |
| III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
439.302,84 |
9.458.097,59 |
| 1. Guthaben bei
Kreditinstituten |
439.302,84 |
9.458.097,59 |
| C. Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
39.003,00 |
| SUMME AKTIVA |
45.016.504,50 |
45.572.328,29 |
PASSIVA
|
2023 |
2022 |
| A. Eigenkapital |
30.097.745,98 |
24.497.745,98 |
| I. Gezeichnetes
Kapital |
3.100.000,00 |
3.100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
22.397.954,84 |
16.797.954,84 |
| III.
Gewinnrücklage |
4.599.791,14 |
4.599.791,14 |
| B. Sonderposten |
2.194.260,97 |
2.061.277,86 |
| 1. Empfangene
Ertragszuschüsse |
18.080,04 |
33.668,33 |
| 2. Empfangene
Investitionszuschüsse |
2.176.180,93 |
2.027.609,53 |
| C.
Rückstellungen |
5.711.497,00 |
8.389.650,00 |
| 1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
2.061.762,00 |
2.125.527,00 |
| 2. sonstige
Rückstellungen |
3.649.735,00 |
6.264.123,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
7.013.000,55 |
10.623.654,45 |
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.652.227,18 |
2.579.071,68 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter |
5.264.091,91 |
133.682,14 |
| 3. sonstige
Verbindlichkeiten |
96.681,46 |
7.910.900,63 |
| davon aus Steuern |
28.887,14 |
1.985,69 |
| SUMME PASSIVA |
45.016.504,50 |
45.572.328,29 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
|
2023 |
2022 |
| 1.
Umsatzerlöse |
23.555.379,33 |
22.287.293,29 |
| 2. sonstige betriebliche
Erträge |
3.011.908,72 |
543.105,97 |
| 3. Materialaufwand |
8.260.060,38 |
8.580.684,79 |
| a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren |
216.508,00 |
100.780,63 |
| b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
8.043.552,38 |
8.479.904,16 |
| 4. Personalaufwand |
182.276,81 |
237.629,57 |
| 5. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
2.132.642,09 |
2.013.568,00 |
| 6. sonstige betriebliche
Aufwendungen |
9.793.952,60 |
9.516.516,34 |
| 7. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
62.124,42 |
7.289,93 |
| 8. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
37.124,00 |
367.072,93 |
| 9. Ergebnis nach
Steuern |
6.223.356,59 |
2.122.217,56 |
| 10. Sonstige
Steuern |
117.269,88 |
17.173,84 |
| 11.
Jahresüberschuss |
6.106.086,71 |
2.105.043,72 |
| 12. aufgrund eines
Gewinnabführungsvertrages abgeführter
Gewinn |
6.106.086,71 |
2.105.043,72 |
| 13. Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023
A. Allgemeines
Die e-regio Netz GmbH mit Sitz in Kall, wurde am 30.
November 1933 gegründet und ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Düren unter der Nummer HRB 3081
eingetragen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung
vom 14. Dezember 2020 und Eintragung in das Handelsregister
vom 11. Mai 2021 erfolgte die Umfirmierung von
Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH in e-regio Netz
GmbH.
Der Jahresabschluss wird in Euro (€)
aufgestellt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit
Energie sowie Planung, Bau und Betrieb von
Energiefortleitungsanlagen auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der §§ 107
ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Es besteht eine gewerbe-, körperschaft- und eine
umsatzsteuerliche Organschaft mit der e-regio GmbH &
Co. KG, Euskirchen (e-regio).
Die e-regio Netz GmbH hat ihre Netzanlagen zur
Verteilung von Strom an die Westenergie AG, Essen,
verpachtet. Die e-regio Netz GmbH ist in das
Liquiditätsmanagement der e-regio eingebunden.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Bei
der Aufstellung der Bilanz wurden die
Gliederungsgrundsätze gemäß § 266 HGB
in Verbindung mit § 265 Abs. 5 HGB beachtet. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB
erstellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem
Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag 31.
Dezember 2023 die Größenmerkmale einer
mittelgroßen Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267
Abs. 2 und 4 HGB auf.
B. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Ausweis der Vermögensgegenstände und
der Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze sind grundsätzlich
gegenüber dem Vorjahr unverändert mit der
Ausnahme, dass Saldierungen zwischen Forderungen und
Verbindlichkeiten bei gleichem Debitor/Kreditor im
Gegensatz zum Vorjahr nicht mehr vorgenommen werden.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige kumulierte
Abschreibungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear
über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zwischen
drei und fünf Jahren vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die nutzungs- und
leistungsbedingten Wertminderungen der Sachanlagen sind
durch planmäßige lineare Abschreibungen erfasst.
Die Sachanlagenzugänge werden entsprechend ihrem
Zugang zeitanteilig abgeschrieben. Die
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei
zwischen drei und 50 Jahren. Die Herstellungskosten
umfassen Einzelkosten und angemessene notwendige
Gemeinkosten. Für Vermögensgegenstände mit
einem Anschaffungswert unter 800,00 Euro wurde von der
Möglichkeit der Vollabschreibung gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung wurden
für den Teil, der an Mitarbeiter verpfändet und
daher dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogen wurde, gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2
1. Halbsatz HGB mit den entsprechenden
Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden
- sofern notwendig - durch angemessene Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben, die Aufwand in Folgejahren darstellen.
Für Zwecke der Bewertung der abzugrenzenden
Steuern wird auf den unternehmensindividuellen Steuersatz
abgestellt, der voraussichtlich im Zeitpunkt der Umkehrung
der zeitlichen Differenz Gültigkeit hat. Es ergeben
sich aktive latente Steuern aufgrund der handelsrechtlich
und steuerrechtlich abweichenden Wertansätze im
Sachanlagevermögen und Rückstellungsbereich. Bei
der Gesellschaft ergibt sich im Saldo unverändert
insgesamt eine Steuerentlastung. Das sich hieraus ergebende
Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern
gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ist aufgrund
der bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen
Organschaft mit der e-regio von dieser auszuüben. Bei
der e-regio Netz GmbH als Organgesellschaft sind keine
latenten Steuern zu bilden.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die erhaltenen Anschlusskosten und
Baukostenzuschüsse wurden bis zum Jahr 2002 unter den
empfangenen Ertragszuschüssen als Sonderposten
passiviert und mit jährlich 5 % der
Ursprungsbeträge den Umsatzerlösen
zugeführt. Analog dem BMF-Schreiben vom 27. Mai 2003,
in dem die steuerliche Behandlung von
Baukostenzuschüssen (einschließlich
Hausanschlusskosten) dahingehend geändert worden ist,
dass Baukostenzuschüsse der Versorgungswirtschaft
demzufolge als Kapital- bzw. Investitionszuschüsse im
Sinne der R 6.5 EStR aufgefasst werden, wurden nach dem 31.
Dezember 2002 (bis zum 31. Dezember 2007) entstandene
Baukostenzuschüsse aktivisch von den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten des Versorgungsanschlusses
abgesetzt. Zum 1. Januar 2020 wurden diese
Baukosten-zuschüsse im Wege einer konzerneinheitlichen
Gleichbehandlung den Herstellungskosten und den
Wertberichtigungen wieder zugeschrieben. Der sich hieraus
ergebende Restbuchwert wurde den Ertragszuschüssen
zugeführt.
Die bis zum 31. Dezember 2021 unter den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen
Investitionszuschüsse enthalten Einnahmen, die
entsprechend der Ertragsrealisierung in den Folgejahren
aufgelöst werden. Im Zuge der Verpachtung der
Stromversorgungsanlagen (bis zum 31. Dezember 2010 an die
Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH, Kall, danach bis zum 30.
September 2019 an die Westnetz GmbH, Dortmund, nachfolgend
bis zum 30. September 2020 an die innogy Westenergie GmbH,
Essen, und seit dem 1. Oktober 2020 an die Westenergie AG,
Essen) wurden seit dem 1. Januar 2008
Baukostenzuschüsse (einschließlich
Hausanschlusskosten) als Rechnungsabgrenzungsposten
passiviert. Die Zugänge bis zum 31. Dezember 2018
werden linear über den Zeitraum von 20 Jahren
über eine Erfassung in den Umsatzerlösen
aufgelöst. Seit dem 1. Januar 2019 wurden die
Zugänge über einen Zeitraum von 25 Jahren
aufgelöst. Es erfolgte eine Anpassung analog der
Abschreibungsdauer des Wirtschaftsgutes.
Die bei der e-regio Netz GmbH bilanzierten
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank
ermittelt und bekannt gegeben wurde, abgezinst.
Die Zahlungsverpflichtungen aus zwei
Pensionsrückstellungen für ehemalige
Geschäftsführer sind auf Basis des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG - BGBl I Nr. 27
vom 28. Mai 2009, S. 1.102) ermittelt. Als biometrische
Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck verwendet. Die Bewertung erfolgte jeweils nach der
Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) mit einem
Rechnungszinssatz von 1,82 % (i. V. 1,78 %).
Bei einer Pensionsrückstellung wurde ein
Rententrend von 1,50 % zu Grunde gelegt. Der
ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach §
253 Abs. 6 HGB zum 31. Dezember 2023, der sich aus der
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre (Rechnungszinssatz 1,82 %, i. V.
1,78 %) im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre (Rechnungszinssatz 1,74 %, i. V. 1,44 %) ergibt,
beträgt für diese Rückstellung 2.991,00 Euro
(i. V. 14.847,00 Euro).
Bei der zweiten Pensionsrückstellung wurde keine
Rentendynamik berücksichtigt. Ein Unterschiedsbetrag
nach § 253 Abs. 6 HGB ergab sich für diese
Rückstellung nicht.
Die Verrechnung von Vermögensgegenständen
des Deckungsvermögens und Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen für die zweite
Pensionsrückstellung stellt sich wie folgt dar:
|
Pensionsrückstellungen |
|
Einzelbeträge vor Verrechnung |
|
Anschaffungskosten |
Zeitwert |
Erfüllungsbetrag |
|
€ |
€ |
€ |
| Verrechnete
Vermögensgegenstände |
|
|
|
| Wertpapiere des
Anlagevermögens
(Rückdeckungsansprüche) |
416.929,00 |
416.929,00 |
|
| Verrechnete
Schulden |
|
|
|
| Rückstellungen
für ungewisse Verbindlichkeiten |
|
|
416.929,00 |
| Unterschiedsbetrag aus
der Vermögensverrechnung |
|
|
0,00 |
Einige ehemalige Mitarbeiter der e-regio Netz GmbH
erhalten einen Nachlass auf die Energieverbrauchsabrechnung
(Stromdeputate). Die für künftige Verpflichtungen
hieraus gebildeten, unter den Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesenen
Rückstellungen, wurden zum Barwert angesetzt. Die
Abzinsung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank im
Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (i. V. 1,78 %). Der
ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag
gemäß § 253 Abs. 6 HGB zum 31. Dezember
2023, der sich aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Rechnungszinssatz
1,82 %, i. V. 1,78 %) im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre (Rechnungszinssatz 1,74 %, i. V. 1,44 %) ergibt,
beträgt 12.645,00 Euro (i. V. 56.655,00 Euro).
Die für einen Beschäftigten der
Gesellschaft gebildete Rückstellung für
Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem
Altersteilzeitgesetz wurde bis einschließlich 31.
Dezember 2022 zum Barwert angesetzt. Entnahme und
Auflösung der Rückstellung erfolgten im Zuge der
letztmaligen Gehaltszahlung im Juni 2023.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die
Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der
Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
Anlagenspiegel gemäß §
268 Abs. 2 HGB
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
Vortrag |
Zugang |
Abgang |
Stand |
|
01.01.2023 |
2023 |
2023 |
31.12.2023 |
|
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
Entgeltlich erworbene
Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten |
4.277.757,00 |
20.473,49 |
857.047,00 |
3.441.183,49 |
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände |
4.277.757,00 |
20.473,49 |
857.047,00 |
3.441.183,49 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken |
6.485.662,00 |
451.499,78 |
5.019,00 |
6.932.142,78 |
| technische Anlagen und
Maschinen |
|
U 320.976,00 |
|
|
|
93.718.401,00 |
4.145.259,23 |
292.739,59 |
97.891.896,64 |
andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
4.807.713,00 |
419.380,24 |
6.466,00 |
5.220.627,24 |
geleistete Anzahlungen
und
Anlagen im Bau |
|
|
U 320.976,00 |
|
|
1.167.034,00 |
2.618.863,76 |
0,00 |
3.464.921,76 |
| Summe Sachanlagen |
|
U 320.976,00 |
U 320.976,00 |
|
|
106.178.810,00 |
7.635.003,01 |
304.224,59 |
113.509.588,42 |
| Summe
Anlagevermögen |
|
U 320.976,00 |
U 320.976,00 |
|
|
110.456.567,00 |
7.655.476,50 |
1.161.271,59 |
116.950.771,91 |
|
kumulierte
Abschreibungen |
Bilanzwerte |
|
Vortrag |
Zugang |
Abgang |
Stand |
Stand |
Stand |
|
01.01.2023 |
2023 |
2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
31.12.2023 |
|
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
4.066.527,00 |
27.277,49 |
857.047,00 |
3.236.757,49 |
211.230,00 |
204.426,00 |
| Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände |
4.066.527,00 |
27.277,49 |
857.047,00 |
3.236.757,49 |
211.230,00 |
204.426,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
4.536.972,00 |
106.120,00 |
4.525,00 |
4.638.567,00 |
1.948.690,00 |
2.293.575,78 |
| technische Anlagen und
Maschinen |
66.315.982,00 |
1.694.745,36 |
284.556,26 |
67.726.171,10 |
27.402.419,00 |
30.165.725,54 |
| andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
2.999.532,00 |
304.499,24 |
6.466,00 |
3.297.565,24 |
1.808.181,00 |
1.923.062,00 |
| geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
1.167.034,00 |
3.464.921,76 |
| Summe Sachanlagen |
|
U 0,00 |
U 0,00 |
|
|
|
|
73.852.486,00 |
2.105.364,60 |
295.547,26 |
75.662.303,34 |
32.326.324,00 |
37.847.285,08 |
| Summe
Anlagevermögen |
|
U 0,00 |
U 0,00 |
|
|
|
|
77.919.013,00 |
2.132.642,09 |
1.152.594,26 |
78.899.060,83 |
32.537.554,00 |
38.051.711,08 |
U = Umbuchung
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen
wir auf den Anlagenspiegel. Die Anlagenzugänge
resultieren im Wesentlichen aus Investitionen in
Stromversorgungsanlagen. Die in den Geschäftsjahren
2003 bis 2007 aktivisch abgesetzten Baukostenzuschüsse
wurden im Geschäftsjahr 2020 im Wege einer
konzerneinheitlichen Gleichbehandlung den
Herstellungskosten und den Wertberichtigungen wieder
zugeschrieben. Diesbezüglich verweisen wir auf die
Erläuterungen zu den Sonderposten.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind im Wesentlichen Forderungen gegenüber der
Westnetz GmbH in Höhe von 1.850,1 T€ (i. V.
2.773,3 T€) enthalten, die die Investitionen in das
Verteilnetz sowie Dienstleistungen für das Netzgebiet
der Stadt Mechernich betreffen. Forderungen gegenüber
der Westenergie AG in Höhe von 655,0 T€ (i. V.
430,9 T€) betreffen im Wesentlichen Pachtzahlungen und
die Überleitung der von Baukostenzuschüssen.
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
94,7 T€ (i. V. 0,0 T€) betreffen die e-regio mit
Forderungen aus der Abrechnung von Kostenumlagen sowie den
Vorsteuer-Erstattungsanspruch aus der umsatzsteuerlichen
Organschaft.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 3.847,8 T€ (i. V. 260,7 T€)
beinhalten im Wesentlichen einen Finanzierungsvorschuss an
die Westnetz GmbH in Höhe von 3.600,0 T€ (i. V.
0,0 T€) und Erstattungsansprüche gegenüber
den Kommunen Blankenheim, Hellenthal, Heimbach, Kall,
Schleiden und Bad Münstereifel aus der Spitzabrechnung
von Konzessionsabgaben und Kommunalrabatt in Höhe von
42,8 T€ (i. V. 45,2 T€). Darüber hinaus wird
noch nicht anrechenbare Vorsteuer in Höhe von 220,1
T€ (i. V. 0,0 T€) ausgewiesen.
Alle Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel betreffen
ausschließlich Guthaben bei zwei Kreditinstituten.
4. Aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten
Der zum 31.Dezember 2022 bestehende Abgrenzungsposten
bezog sich auf Vorauszahlungen für
IT-Support-Leistungen und wurde im Geschäftsjahr 2023
vollständig aufgelöst.
5. Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt unverändert
3.100,0 T€ und ist voll eingezahlt.
6. Sonderposten
Hierbei handelt es sich unter anderem um die bis zum
31. Dezember 2002 empfangenen Ertragszuschüsse, die
jährlich mit 5,0 % des ursprünglichen Betrages
erfolgswirksam aufgelöst werden. Im Berichtsjahr
wurden insgesamt 15,6 T€ (i. V. 36,9 T€)
aufgelöst.
Die bis zum 31. Dezember 2021 unter den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen
Investitionszuschüsse werden ab dem Geschäftsjahr
2022 einschließlich der Vorjahreswerte im Wege einer
konzerneinheitlichen Bilanzierung unter den Sonderposten
dargestellt.
Die ab 1. Januar 2008 mit den Netzkunden vereinbarten
Anschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden als
Vorauszahlung auf das Pachtentgelt als Sonderposten
passiviert. Den im Geschäftsjahr 2023 vereinnahmten
Zugängen in Höhe von 330,6 T€ (i. V. 189,7
T€) stehen Auflösungsbeträge in Höhe
von 182,1 T€ (i. V. 170,4 T€) gegenüber.
7. Rückstellungen
Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber
ehemaligen Geschäftsführern und ihren
Hinterbliebenen sind 708,5 T€ (i. V. 777,2 T€)
zurückgestellt. Die Verpflichtungen für
Energievergünstigungen betragen 1.353,2 T€ (i. V.
1.348,3 T€).
|
Stand 01.01.2023 |
Auflösungen
Entnahmen |
Zuführung |
Auf-/ Abzinsungen |
Stand 31.12.2022 |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
|
|
(A) 0,0 |
|
|
|
|
Pensionsrückstellungen |
2.125,5 |
178,2 |
85,9 |
28,5 |
2.061,7 |
|
|
(A) 2.635,7 |
|
|
|
| Sonstige
Rückstellungen |
6.264,2 |
280,8 |
355,1 |
-53,0 |
3.649,8 |
|
|
(A) 2.635,7 |
|
|
|
| Insgesamt |
8.389,7 |
459,0 |
441,0 |
-24,5 |
5.711,5 |
(A) = Auflösungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im
Wesentlichen Aufwendungen für den Vogelschutz,
Entfernungsverpflichtungen im Nationalpark Eifel und
Ausbauverpflichtungen von konventioneller Messtechnik. Die
Rückstellung für Netzumbaumaßnahmen im
Netzgebiet Bad Münstereifel wurden zum Bilanzstichtag
aufgelöst.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen im Wesentlichen gegenüber Westenergie AG in
Höhe von 1.642,6 T€ (i. V. 2.544,5 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von 5.264,1 T€ (i. V. 133,7 T€)
betreffen ausschließlich die e-regio und bestehen im
Wesentlichen aus der noch ausstehenden
Gewinnabführung.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 96,7
T€ (i. V. 7.911,0) betreffen im Wesentlichen
Verbindlichkeiten aus Grunderwerbsteuer in Höhe von
27,4 T€ (i. V. 0,0 T€) und Lohn- und
Kirchensteuer in Höhe von 1,5 T€ (i. V. 2,0
T€), Verbindlichkeiten gegenüber den Kommunen
Dahlem und Nettersheim aus der Spitzabrechnung von
Konzessionsabgaben und Kommunalrabatt in Höhe von 34,3
T€ (i. V. 0,0 T€) sowie den Ausweis der
kreditorischen Debitoren in Höhe von 33,5 T€ (i.
V. 0,0 T€). Im Vorjahr waren darüber hinaus im
Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Westnetz
GmbH in Höhe von 7.905,4 enthalten.
Die Restlaufzeiten der zum Bilanzstichtag bestehenden
Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
|
Gesamtbetrag |
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
31.12.2023 |
bis 1 Jahr |
1 bis 5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.652.227,18 |
1.652.227,18 |
0,00 |
0,00 |
|
(2.579.071,68) |
(2.579.071,68) |
(0,00) |
(0,00) |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern |
5.264.091,91 |
5.264.091,91 |
0,00 |
0,00 |
|
(133.682,14) |
(133.682,14) |
(0,00) |
(0,00) |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
96.681,46 |
96.681,46 |
0,00 |
0,00 |
|
(7.910.900,63) |
(7.910.900,63) |
(0,00) |
(0,00) |
| Summe
Verbindlichkeiten |
7.013.000,55 |
7.013.000,55 |
0,00 |
0,00 |
|
(10.623.654,45) |
(10.623.654,45) |
(0,00) |
(0,00) |
(in Klammern Vorjahreswerte)
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
|
2023 |
2022 |
|
T€ |
T€ |
| Erlöse aus
Netzverpachtung und Netzbetrieb |
22.447,6 |
21.413,4 |
| Aufgelöste
Baukostenzuschüsse und
Hausanschlussbeiträge |
197,6 |
207,2 |
| Innenumsätze mit
verbundenen Unternehmen |
61,1 |
79,6 |
| Herstellung von
Netzanlagen im Stadtgebiet Mechernich |
780,0 |
543,0 |
| Übrige |
69,1 |
44,1 |
|
23.555,4 |
22.287,3 |
Die Erlöse aus der Netzverpachtung und
Netzbetrieb im Rahmen des Pacht- und
Netzführungsvertrages mit der Westenergie AG bzw. der
Westnetz GmbH, beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus
Verpachtung und Netzführung, Erlöse aus der
Überleitung von Investitionen in Netzanlagen und
moderne Messeinrichtungen sowie für Konzessionsabgaben
und Kommunalrabatt. Die Innenumsätze mit verbundenen
Unternehmen in Höhe von 61,1 T€ (i. V. 79,6
T€) betreffen Abrechnungen an e-regio für
Kostenumlagen sowie Erlöse aus der
Dachflächenverpachtung am Standort Kall für eine
PV-Anlage. Die e-regio Netz GmbH ist zudem im Stadtgebiet
Mechernich dienstleistend für die Westnetz GmbH
tätig und führt in diesem Netzgebiet
Baumaßnahmen am Stromnetz durch.
2. Sonstige betriebliche
Erträge
|
2023 |
2022 |
|
T€ |
T€ |
| Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen |
2.635,7 |
78,6 |
| Erträge aus dem
Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens |
39.7 |
4,1 |
|
Schadensersatzansprüche |
332,9 |
435,6 |
| übrige |
3,6 |
24,9 |
|
3.011,9 |
543,2 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im
Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (davon 2.621 T€ aus der
Auflösung der Rückstellung für
Netzumbaumaßnahmen Bad Münstereifel) und
Erträge aus Versicherungsleistungen für
Flutschäden in Höhe von 259 T€ (i. V. 356,5
T€).
3. Materialaufwand
|
2023 |
2022 |
|
T€ |
T€ |
| Rückberechnung
Netzinvestitionen von Westenergie AG |
4.876,6 |
4.569,2 |
| Konzessionsabgaben |
2.041,2 |
2.064,6 |
| Netzänderungen,
Schadensfälle, Dienstleistungen MSBG |
157,6 |
126,0 |
| Unwetterkatastrophe |
0,0 |
99,4 |
| Investitionen im
Netzgebiet der Energie Mechernich GmbH |
609,0 |
534,4 |
| Aufwendungen
gemäß Messstellenbetriebsgesetz |
533,0 |
535,0 |
| Kommunalrabatt |
51,8 |
50,8 |
| Übrige |
-9,2 |
601,2 |
|
8.260,0 |
8.580,6 |
Die unter der Position "Übrige"
zusammengefassten Kosten betreffen im Wesentlichen die
Veränderung der netzrelevanten Rückstellungen in
Höhe von -19,3 T€ (i. V. 578,8 T€), den
Strombezug für die Netzanlagen in Höhe von 7,4
T€ (i. V. 20,0 T€) und die Grundbesitzabgaben in
Höhe von 2,6 T€ (i. V. 2,6 T€).
4. Personalaufwand
|
2023 |
2022 |
|
T€ |
T€ |
| Personalentgelte |
79,0 |
24,7 |
| Übrige |
65,1 |
162,2 |
| Löhne und
Gehälter |
144,1 |
186,9 |
| Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und
Unterstützung |
38,2 |
50,8 |
|
182,3 |
237,7 |
Mit dem Renteneintritt des ehemaligen
Geschäftsführers zum 1. Juli 2023 waren keine
Mitarbeiter in der e-regio Netz beschäftigt.
Die gezahlten Personalentgelte entstanden durch
kurzfristige Beschäftigungen im Zuge der
Zählerablesung.
Die gegenüber dem Vorjahr geringeren
Zuführungen bei den Rückstellungen für
Stromdeputate und Pensionsverpflichtungen sind
ausschlaggebend für den Rückgang des
Personalaufwandes.
5. Abschreibungen
Zur Entwicklung der Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen verweisen wir auf den Anlagenspiegel.
Die Anlagenzugänge der modernen
Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsysteme
(iMSys) werden seit dem Geschäftsjahr 2021 nicht mehr
als Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs
voll, sondern über eine Nutzungsdauer von 13 Jahren
(mME) bzw. von 8 Jahren (iMSys) linear abgeschrieben.
Hiermit wird eine anlagenspezifisch einheitliche
Abschreibungsmethodik erreicht. Die konventionellen
Messeinrichtungen (kME) wurden in der Vergangenheit bereits
linear abgeschrieben.
6. Sonstige betriebliche
Aufwendungen
|
2023 |
2022 |
|
T€ |
T€ |
|
Datenverarbeitungskosten |
150,8 |
144,2 |
| Honorare für
Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung |
305,5 |
296,8 |
|
Betriebsführungsentgelt e-regio |
9.071,3 |
8.853,4 |
| Übrige |
266,4 |
222,1 |
|
9.794,0 |
9.516,5 |
Die Prüfungs- und Beratungshonorare enthalten
hauptsächlich Aufwendungen für das
Dienstleistungsentgelt der Westnetz GmbH in Höhe von
250,0 T€ (i. V. 250,0 T€) sowie für
Prüfungsleistungen zum Jahresabschluss in Höhe
von 55,5 T€ (i. V. 46,8 T€).
Das Betriebsführungsentgelt in Höhe von
9.071,3 T€ (i. V. 8.853,4 T€) betrifft die
Dienstleistungen für die Netzführung, die
kaufmännische Betriebsführung und für Call
& Billing durch die e-regio.
Die übrigen Aufwendungen betreffen im
Wesentlichen Aufwendungen für den Strom- und Gasbezug
der Betriebs- und Verwaltungsgebäude in Kall,
Versicherungen, Fernsprechaufwendungen, Kosten der EDV und
des Zahlungsverkehrs.
7. Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
Bei den sonstigen Zinsen und ähnlichen
Erträgen handelt es sich mit 61,6 T€ (i. V. 7,3
T€) um Erträge aus der Abzinsung von
Rückstellungen und um Zinserträge Gesellschafter
in Höhe von 0,6 T€ (i. V. 0,0 T€).
8. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen
mit 37,1 T€ (i. V. 367,1 T€) vollumfänglich
die Aufzinsungen von Rückstellungen.
Im Berichtsjahr wurde der Aufwand aus der Aufzinsung
der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
mit den übrigen Aufwendungen und Erträgen des
für die Pensionsverpflichtungen bestehenden
Zweckvermögens verrechnet. Der daraus resultierende
Saldo ist in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
erfasst und ergibt sich aus nachstehender Übersicht:
|
2023 |
2022 |
|
€ |
€ |
| Verrechnete
Aufwendungen |
|
|
| Zinsen und ähnliche
Aufwendungen (Aufzinsung
Pensionsrückstellung) |
8.545,00 |
7.289,93 |
| Verrechnete
Erträge |
|
|
| Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
-8.545,00 |
7.289,93 |
| In den Zinsen und
ähnlichen Aufwendungen erfasster Saldo aus der
Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen |
0,00 |
0,00 |
9. Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen die
Grund- und Kfz-Steuer in Höhe von17,3 T€ (i. V.
17,2 T€) sowie eine Zuführung zur
Rückstellung für Umsatzsteuerrisiken für das
noch zu prüfende Geschäftsjahr 2023 in Höhe
von 100,0 T€ (i. V. 0,0 T€).
10. Aufgrund eines
Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn
Der Jahresüberschuss beträgt 6.106,1
T€ (i. V. 2.105,0 T€) und wird gemäß
Gewinnabführungsvertrag an die e-regio
übertragen.
11. Außergewöhnliche bzw.
periodenfremde Aufwendungen und Erträge
gemäß § 285 Nrn. 31 und 32 HGB
Im Geschäftsjahr 2023 sind im Rahmen der
Regulierung der durch die Unwetterkatastrophe im Juli 2021
entstandenen Schäden, außergewöhnliche bzw.
periodenfremde Erträge in Höhe von 259,0 T€
(i. V. 356,5 T€) aus Schadensersatzleistungen der
Versicherungen angefallen. Darüber hinaus resultieren
außergewöhnliche und periodenfremde Erträge
aus der Auflösung der Rückstellung für
Netzentflechtung in Höhe von TEUR 2.621.
E. Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen
Verträge gegenüber der e-regio aus den
Dienstleistungsverträgen für Dienstleistungen aus
Querschnittsfunktionen in Höhe von 150 T€ pro
Jahr, für die technische Betriebsführung in
Höhe von 7.702,4 T€ pro Jahr, für die
Dienstleistungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz
(MsBG) der konventionellen und modernen Messeinrichtungen
in Höhe von 530,3 T€ pro Jahr sowie für Call
& Billing in Höhe von 787,8 T€ pro Jahr.
Über die Laufzeit der Verträge, die an die
Laufzeit des Pachtvertrages über das Stromnetz mit der
Westenergie AG bis 31. Dezember 2025 gekoppelt sind,
ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von
18.341,0 T€.
Die Haftungsverhältnisse aus
Bürgschaftsverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
|
Gewährleistungsbürgschaften aus Darlehen
der e-regio GmbH & Co. KG |
31.12.2023 |
Restlaufzeiten |
|
|
bis 1 Jahr |
1 bis 5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| Darlehen der e-regio vom
28.01.2015 |
597,5 |
478,0 |
119,5 |
0,0 |
| Summe: |
597,5 |
478,0 |
119,5 |
0,0 |
Die zugrunde liegende Verpflichtung kann im Falle
einer Inanspruchnahme von der e-regio nach unseren
Erkenntnissen erfüllt werden, da in der Vergangenheit
ausschließlich positive Ergebnisse erzielt wurden und
nach aktueller Einschätzung auch in Zukunft erzielt
werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
F. Außerbilanzielle
Geschäfte
Es liegen keine außerbilanziellen
Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die
für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind,
vor.
G. Angaben nach § 6b EnWG
Zusammen mit der Erstellung des Jahresabschlusses
nach Maßgabe des § 6b Abs. 1 EnWG ist die
e-regio Netz GmbH gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
zur Kontentrennung verpflichtet. Die
Geschäftstätigkeit der e-regio Netz GmbH umfasst
die Elektrizitätsverteilung sowie die sonstigen
Aktivitäten innerhalb des Elektrizitätssektors
(Messstellenbetrieb).
Auf Grund der Organisationsstruktur der e-regio Netz
GmbH werden die Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen
und Erträge den Unternehmenstätigkeiten
grundsätzlich direkt zugeordnet. In den Fällen,
in denen dies nicht möglich ist oder mit
unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die
Zurechnung nach adäquaten Schlüsseln, die eine
sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten
ermöglichen und aus der Aufteilung vergleichbarer
Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
abgeleitet wurden.
Grundlage der Schlüssel sind im Wesentlichen die
entsprechenden Anlagenwerte (Anschaffungs- und
Herstellungskosten) sowie die Umsatzerlöse, bezogen
auf die Umsatzerlöse aus der Netzverpachtung der
e-regio Netz GmbH. Die Residualgröße aus der
Zuordnung von Aktiva und Passiva wird im zugeordneten
Eigenkapital gezeigt.
Die sich eventuell aus Zuordnungen zu den einzelnen
Tätigkeitsbilanzen ergebenden abweichenden
Bilanzpositionen zur Handelsbilanz des Gesamtunternehmens,
werden mittels einer Konsolidierungsspalte ausgeglichen.
H. Angaben zu Geschäften
größeren Umfangs gemäß § 6b Abs.
2 EnWG
Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte
größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der
gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit
herausfallen und für die Beurteilung der
Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von
untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder
assoziierten Unternehmen getätigt.
I. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die
zu berichten wäre, sind nach Schluss des
Geschäftsjahres nicht eingetreten.
J. Organe der Gesellschaft
Gesellschafter
|
€ |
% |
| e-regio GmbH & Co.
KG, Euskirchen |
3.100.000,00 |
100 |
Der mit Datum vom 8. Dezember 2003 zwischen der
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, Kall, und der e-regio
Netz GmbH abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag
wurde am 10. Dezember 2013 im § 2 geändert und
ein Verweis auf den § 302 AktG in seiner jeweils
gültigen Fassung vorgenommen. Im Zuge der
Verschmelzung ist der Vertrag auf die e-regio
übergegangen.
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des
Stammkapitals vertreten ist. Die Beschlüsse der
Gesellschafterversammlung bedürfen, soweit nicht
zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen,
einfacher Stimmenmehrheit des in der Versammlung
vertretenen Stammkapitals. Der Vorsitz in der
Gesellschafterversammlung führt die
Aufsichtsratsvorsitzende der e-regio, im Falle ihrer
Verhinderung ein Stellvertreter.
Geschäftsführung
Geschäftsführer der e-regio Netz GmbH sind:
Alessandro Lanfranconi, Diplom-Volkswirt, Bonn Markus
Mertgens, Diplom-Ingenieur, Schleiden (bis 30. April 2023)
Pascal Köhn, Doktor-Ingenieur, Sinzig (ab 1. Mai
2023)
Die Geschäftsführung hat von der
Gesellschaft für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung erhalten.
Insofern entfällt die gesellschaftsvertragliche
Verpflichtung einer Angabe personalisierter Bezüge
gemäß § 108 GO NRW.
Für die Angabe gemäß § 285 Nr.
9b HGB wird die Erleichterung nach § 286 Abs. 4 in
Anspruch genommen.
K. Sonstige Angaben
Konzernverhältnisse
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der
e-regio zum 31. Dezember 2023 (kleinster und
größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der
geprüft und gemäß § 325 HGB in
deutscher Sprache offengelegt wird. Der Konzernabschluss
der e-regio wird bei der das Unternehmensregister
führenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag) eingereicht
und im Unternehmensregister veröffentlicht.
Honorar des Abschlussprüfers
Auf Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers
wird nach § 285 Nr. 17 HGB verzichtet, da dieses im
Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens
enthalten ist.
e-regio Netz GmbH
| Alessandro
Lanfranconi |
Dr. Pascal
Köhn |
| -
Geschäftsführer - |
-
Geschäftsführer - |
Lagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023
A. Grundlagen des Unternehmens
1. Rechtliche Verhältnisse
Die e-regio Netz GmbH (vormals:
Kreis-Energie-Versorgung Schleiden, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung) mit Sitz in Kall, wurde am 30.
November 1933 gegründet und ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Düren unter der Nummer HRB 3081
eingetragen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung
vom 14. Dezember 2020 und Eintragung in das Handelsregister
vom 11. Mai 2021 erfolgte die Umfirmierung in e-regio Netz
GmbH.
Alleiniger Gesellschafter der e-regio Netz GmbH ist
die e-regio GmbH & Co. KG (e-regio) mit Sitz in
Euskirchen.
Der mit Datum vom 8. Dezember 2003 zwischen dem
damaligen Gesellschafter Energie Nordeifel GmbH & Co.
KG und der e-regio abgeschlossene
Ergebnisabführungsvertrag wurde am 10. Dezember 2013
im § 2 geändert und ein Verweis auf den §
302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung
vorgenommen. Im Zuge der im Geschäftsjahr 2019
erfolgten Verschmelzung ist der Vertrag auf die e-regio
übergegangen.
2. Ziele und Strategie des
Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit
Energie sowie Planung, Bau und Betrieb von
Energiefortleitungsanlagen auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der §§ 107
ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird im
Wesentlichen durch Ziel und Zweck des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bestimmt. Es ist eine
möglichst sichere, preisgünstige,
verbraucherfreundliche, effiziente und
umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der
Allgemeinheit mit Elektrizität sicher zu stellen. Die
e-regio Netz bewirtschaftet die Stromverteilnetze in den
Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall,
Nettersheim, in der Stadt Schleiden und in Teilen der
Städte Bad Münstereifel und Mechernich.
B. Wirtschaftsbericht
1. Energiewirtschaftliche und
gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen¹
Der Energieverbrauch, genauer der
Primärenergieverbrauch (PEV) eines Landes stellt die
Summe der Energiegewinnung im eigenen Land, bereinigt um
den Einfuhr-/Ausfuhrsaldo und den Saldo von Ein- und
Ausspeicherungen von Energie in Energiespeicher dar. Als
Primärenergie werden alle Energien bezeichnet, die
ohne vorherige Umwandlung in ihrer Ursprungsform vorhanden
sind, z. B. Windenergie, Braunkohle oder auch Kernenergie.
Der PEV in Deutschland ging im Jahr 2023 nach ersten
Schätzungen der AG Energiebilanzen um 7,9 % auf 10.791
Petajoule (PJ) bzw. 368,2 Mio. t SKE zurück. Damit
liegt er laut AGEB mehr als ein Viertel unter dem
bisherigen Höchststand von 1990.
Den größten Einfluss auf den Rückgang
des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende
wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die
energieintensiven Industriezweige verzeichneten
Produktionsrückgänge, was spürbare
Auswirkungen auf den Energieverbrauch hatte. Ein weiterer
Faktor waren die immer noch auf einem hohen Niveau
liegenden Energiepreise. Die Witterung, ähnlich mild
wie im Vorjahr, hatte kaum Einfluss auf den
Energieverbrauch. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt
ging 2023 von der demografischen Entwicklung aus: Durch den
migrationsbedingten Zuzug von mehr als einer Mio. Menschen
wuchs die Gesamtbevölkerung deutlich.
1
Primärenergieverbrauch in
Deutschland
2023 insgesamt:
10.791 PJ (vorläufig)
* einschließlich Stromaustauschsaldo
Quelle: AG Energiebilanzen; Stand 12/2023
1 BDEW, Die Energieversorgung 2023 -
Jahresbericht vom 18. Dezember 2023
2. Branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Die Unternehmen der deutschen Strom- und Gasversorger
zählen zu den größten Investoren in
Deutschland. Mit Ausnahme des Fahrzeugbaus investiert keine
andere Industriebranche mehr als die Energiewirtschaft.
Folgt man den Planzahlen, ist im Jahr 2023 eine
Rekord-Investitionssumme erreicht worden. Der
größte Teil der Investitionssummen fließt
in den Ausbau der Stromnetze. Die Anlageinvestitionen der
Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft in Deutschland
bewegen sich derzeit auf hohem Niveau. Für das Jahr
2023 wird ebenfalls eine Rekord-Investitionssumme erwartet.
Während die Investitionen in die Netze auf einen hohen
Stand stiegen, sind die Investitionen in Erzeugungsanlagen
seit dem Jahr 2014 in der Tendenz rückläufig.
Investitionen der Stromversorger in
Deutschland
* Planungsstand der Unternehmen 2022
Quelle: BDEW
Beim Netzausbau - einem der wichtigen Bausteine der
Energiewende - zeigte sich nach ersten Abschätzungen
bei allen Energienetzen auch im Jahr 2023 ein weiterer
Zubau. Während die Gas- und
Wärme-/Kältenetze einen generellen Zuwachs
erfahren, ist bei den Stromnetzen zudem eine weitere
Steigerung der Verkabelung zu erkennen.
Bei den Stromnetzen stieg im Jahr 2023 die
Gesamtlänge von 1.912.393 km auf rd. 1.921.756 km, das
ist ein Anstieg von rund 0,5 %.
Die Anzahl der Unternehmen, die in der
Elektrizitätswirtschaft tätig sind, steigt seit
Beginn der Liberalisierung 1998 trotz vieler Fusionen
kontinuierlich. Ende 2023 waren hiervon beispielsweise
1.177 als Erzeugergesellschaften, 887 als
Stromverteilnetzbetreiber, vier als
Übertragungsnetzbetreiber und 1.345 als
Stromlieferanten tätig.
2
2 BDEW, Die Energieversorgung 2023 -
Jahresbericht vom 18. Dezember 2023
C. Geschäftsverlauf 2023
Die Lage des Unternehmens ist nach wie vor von der
Verpachtung des Verteilnetzes geprägt. Am 7. Dezember
2015 wurde der Pachtvertrag zum 1. Januar 2016 mit einer
Laufzeit von 5 Jahren (2016 bis 2020) mit der Westnetz GmbH
neu abgeschlossen. Zum 01. Oktober 2019 wurde der
Pachtvertrag mit der Westnetz GmbH aufgrund einer
Umstrukturierung im EON-Konzern mit allen Rechten und
Pflichten mit der Zustimmung der e-regio Netz GmbH
zunächst auf die innogy Westenergie GmbH und zum 01.
Oktober 2020 auf die Westenergie AG übertragen.
Aufgrund der Unterverpachtung des Stromverteilnetzes
durch die Westenergie AG an die Westnetz GmbH wird die
Marktrolle des Netzbetreibers von der Westnetz GmbH
wahrgenommen. Die Beauftragung der e-regio Netz GmbH zur
technischen und kaufmännischen Betriebsführung
für das verpachtete Stromverteilnetz durch den
Netzbetreiber Westnetz GmbH bleibt bestehen. Die zum 31.
Dezember 2020 endende Verpachtung des Verteilnetzes und die
damit zusammenhängende Bewirtschaftung durch die
e-regio Netz GmbH, wurde mit Vertrag vom 21. Dezember
2020/14. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025
verlängert. Insgesamt kann die wirtschaftliche Lage
als gut bezeichnet werden.
Die Gesellschaft schließt das Jahr 2023 mit
einem Ergebnis vor Ergebnisabführung von 6.106 T€
ab.
1. Stromnetzbetrieb
Bei den Stromkonzessionen des bisherigen Netzgebietes
der e-regio Netz GmbH gab es im Geschäftsjahr 2023
keine Veränderungen.
Der durch die Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021
erheblich getroffene Standort in Kall,
Hindenburgstraße 13, ist zurzeit provisorisch
instandgesetzt. Mit dem Kauf eines Grundstücks im
Gewerbegebiet Kall III wurden erste Maßnahmen zur
Verlagerung und zum Bau eines zukunftsorientierten neuen
technischen Standortes getroffen.
Im Jahresverlauf 2023 konnten 208 (i. V. 315) neue
Hausanschlüsse an das Versorgungsnetz angeschlossen
werden. Die e-regio Netz GmbH betreibt zum 31.12.2023 ein
Mittelspannungsnetz mit einer Länge von 639 km (i. V.
630 km) sowie ein Niederspannungsnetz mit einer Länge
von 1.332 km (i. V. 1.326 km).
2. Ertragslage
Die Umsatzerlöse sind von 22.287 T€ um
1.268 T€ auf 23.555 T€ gestiegen. Der Anstieg der
Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus der
Anpassung der Pacht- und Netzführungsentgelte.
Durch vereinnahmte Versicherungsleistungen für
Flutschäden und die Auflösung der
Rückstellung für Netzumbaumaßnahmen steigen
die sonstigen betrieblichen Erträge um 2.469 T€
auf 3.012 T€.
Der Materialaufwand verzeichnete eine Reduzierung um
321 T€ T€ auf 8.260 T€. Maßgeblich
hierfür war im Wesentlichen, dass die
inflationsbedingten Anpassungen der langfristigen
Rückstellungen im Vorjahr zu erheblichen
Kostensteigerungen führten.
Der Personalaufwand verringerte sich um 56 T€
auf 182 T€. Der Rückgang ist überwiegend auf
die im Vorjahr erfolgte inflationsbedingte Zuführungen
der langfristigen Rückstellung für Stromdeputate
zurückzuführen.
Die Abschreibungen stiegen, bedingt durch die
Neuinvestitionen um 119 T€ auf 2.133 T€.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
verzeichneten einen Anstieg um 277 T€ auf 9.794
T€, der im Wesentlichen auf die höheren
kaufmännische und technische
Betriebsführungspauschalen der e-regio
zurückzuführen ist.
Die Zinserträge aus der Abzinsung der
Rückstellungen lagen im Geschäftsjahr mit 62
T€ um 55 T€ über dem Vorjahr sind in den
Zinserträgen aus der Abzinsung langfristiger
Rückstellungen begründet.
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der
Rückstellungen verringerte sich um 330 T€ auf 37
T€, im Wesentlichen aufgrund der vorjährigen
inflationsbedingten Anpassungen langfristiger
Rückstellungen.
Die sonstigen Steuern betreffen die Grund- und
Kfz-Steuer sowie eine weitere Zuführung zur
Rückstellung für umsatzsteuerliche Risiken aus
Betriebsprüfung für die Jahre 2019 bis 2023.
3. Vermögenslage
Das Bilanzvolumen verringerte sich zum 31. Dezember
2023 gegenüber dem Vorjahr um 555 T€ auf 45.017
T€. Davon entfallen 38.052 T€ bzw. 84,5 % (i. V.
71,4 %) auf das Anlagevermögen. Das kurzfristige
Vermögen hat sich um 6.069 T€ auf 6.965 T€
(i. V. 13.034 T€) reduziert. Ursache hierfür sind
im Wesentlichen die um TEUR 9.019 gesunkenen Guthaben bei
Kreditinstituten. Gegenläufig sind sonstigen
Forderungen, insbesondere aus Dienstleistungen gegen die
Westnetz GmbH, um TEUR 3.371 gestiegen.
Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital durch die
Einzahlung in die Kapitalrücklage um 5.600 T€ auf
30.098 T€. Die Eigenkapitalquote beträgt 66,9 %
und liegt damit um 13,10 Prozentpunkte über dem
Vorjahr (i. V. 53,8 %). Der Anteil der langfristigen
Fremdmittel (Pensionsrückstellungen, andere
langfristige Rückstellungen, Sonderposten) reduzierte
sich um 2.535 T€ auf 7.401 T€. Ursächlich
hierfür war im Wesentlichen die Auflösung der
Rückstellung für Netzumbaumaßnahmen. Die
kurzfristigen Fremdmittel verringern sich um 3.620 T€
auf 7.518 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern, im Wesentlichen aufgrund
Gewinnabführung, sind um 5.130 T€ gestiegen,
wogegen die sonstigen Passiva um 7.814 T€ gesunken
sind, überwiegend beruhend auf der
Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber
der Westnetz GmbH. Der prozentuale Anteil liegt hier bei
16,6 % (i. V. 24,5 %).
4. Finanzlage
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
| Positionen |
T€ |
T€ |
T€ |
| Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit |
-5.230 |
16.008 |
-21.238 |
| Cashflow aus der
Investitionstätigkeit |
-7.615 |
-5.958 |
-1.657 |
| Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit |
3.826 |
-1.064 |
4.890 |
| Zahlungswirksame
Veränderung des Finanzmittelfonds |
-9.019 |
8.986 |
-18.005 |
| Finanzmittelfond am
Anfang der Periode |
9.458 |
472 |
8.986 |
| Finanzmittelfonds am
Ende der Periode |
439 |
9.458 |
-9.019 |
Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
5. Investitionen
In immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt
7.655 T€ (i. V. 5.979 T€) investiert.
Das Verteilnetz wird zunehmend zum Rückgrat der
dezentralen Energiewende. Die e-regio Netz treibt den Um-
und Ausbau ihres Stromnetzes mit hohen Investitionen weiter
konsequent voran und gewährleistet so die Umsetzung
der Energiewende in und für die Region.
6. Unternehmensergebnis
Der Jahresüberschuss für das
Geschäftsjahr 2023 liegt bei 6.106 T€ und damit
um 4.001 T€ über dem Vorjahresergebnis. Ursache
hierfür sind im Wesentlichen die gestiegenen
Umsatzerlöse und die erhöhten sonstigen
betrieblichen Erträge.
Gemäß Ergebnisabführungsvertrag in
der gültigen Fassung vom 10. Dezember 2013 wird das
Ergebnis an die e-regio abgeführt.
Das von der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 geplante Ergebnis von 3.119 T€
wurde um 2.987 T€ übertroffen. Maßgeblich
hierfür waren im Wesentlichen mit 2.621 T€ die
Auflösung der Rückstellung für
Netzentflechtung im Netzgebiet Bad Münstereifel und
mit 260 T€ Versicherungsleistungen für
Flutschäden.
Der Verlauf des Geschäftsjahres 2023 kann als
erfolgreich bezeichnet werden.
D. Berichterstattung gem. § 108
Abs. 3 Nr. 2 GO
Gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW muss
im Lagebericht zur Einhaltung der öffentlichen
Zwecksetzung und zur Zweckerreichung Stellung genommen
werden. Die Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck auf die
Bewirtschaftung des Stromnetzes in den Kommunen
Blankenheim, Dahlem, Heimbach, Hellenthal, Kall,
Nettersheim, der Stadt Schleiden sowie in Teilnetzgebieten
der Städte Bad Münstereifel und Mechernich
ausgerichtet ist, erbringt hiermit eine öffentliche
Aufgabe der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der
Energieversorgung. Der öffentliche Zweck ist damit
erfüllt.
E. Leistungsindikatoren
1. Finanzielle
Leistungsindikatoren
Für die interne Unternehmenssteuerung
berücksichtigt die e-regio Netz GmbH die Kennzahlen
Umsatzerlöse sowie Ergebnis vor Gewinnabführung.
Das zentrale Controlling der e-regio stellt dem Management
der e-regio Netz GmbH in einem regelmäßigen
Reporting und in der Prognoserechnung sowie in darüber
hinausgehenden Analysen ein umfassendes Bild der aktuellen
wirtschaftlichen Situation, wie auch der zukünftigen
Entwicklung bereit.
Die Umsatzerlöse sind von 22.287 T€ auf
23.555 T€ gestiegen. Der Anstieg der Umsatzerlöse
resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung der
vereinnahmten Pacht- und Netzführungsentgelte der
Westenergie AG bzw. der Westnetz GmbH. Das Ergebnis vor
Gewinnabführung beträgt 6.106 T€ (i. V.
2.105 T€). Die Bruttoumsatzrendite beträgt 25,8 %
(i. V. 9,4 %).
2. Nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
Der Einsatz modernster Überwachungssysteme hat
sich bewährt und darüber hinaus erfolgt eine
umgehende Störfallidentifikation und -beseitigung. Die
e-regio Netz GmbH gewährleistet kurze Reaktionszeiten
im Störfall rund um die Uhr an 365 Tagen.
F. Rechnungsmäßiges
Unbundling
Das Unternehmen e-regio Netz GmbH ist ein vertikal
integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des
§ 3 Nr. 38 EnWG, welches getrennte Konten zu
führen und für jede seiner regulierten
Tätigkeiten einen Tätigkeitsabschluss nach §
6b Abs. 3 EnWG zu erstellen hat. Entsprechend § 6b
Abs. 3 EnWG ergeben sich für die e-regio Netz GmbH
folgende Unternehmenstätigkeiten:
| ― |
Elektrizitätsverteilung
|
| ― |
andere Tätigkeiten
innerhalb des Elektrizitätssektors
(Messstellenbetrieb)
|
Der Stromvertrieb, der im Zuge der Verschmelzung auf
die e-regio übergegangen ist, wurde zum 1. Januar 2012
von der e-regio Netz GmbH abgespalten. Insofern werden
keine weiteren anderen Tätigkeiten innerhalb des
Elektrizitätssektors durchgeführt.
Für die Berichterstattung der Gesellschaft
werden die Posten des Aktiv- und Passivvermögens sowie
die Aufwendungen und Erträge den vorgenannten
Tätigkeiten direkt oder durch geeignete
Schlüsselungen zugeordnet. In der
Elektrizitätsverteilung wird das Anlagevermögen
über den mit der Westenergie AG geschlossenen
Pachtvertrag bestimmt. Ferner sind alle Bau- und
Servicetätigkeiten des Netzdienstleisters hierin
gebündelt. Die Pachteinnahmen der Gesellschaft sind in
den jeweiligen Umsätzen enthalten.
G. Risiko- und Chancenbericht
1. Risikomanagement
Das Risikomanagement der e-regio Netz GmbH ist in die
unternehmerischen Entscheidungen und Geschäftsprozesse
integriert. Es ist darauf ausgerichtet, Risiken
möglichst früh zu erkennen bzw. zu vermeiden. Im
zweiten Quartal 2024 wird eine Neubewertung der Risiken in
Form einer systematischen Risikoinventur vorgenommen.
Hierbei werden die Risiken identifiziert, dokumentiert und
nach ihrer Schadenshöhe und
Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet sowie geeignete
Maßnahmen zur Vorsorge getroffen.
Bereits in den Vorjahren wurde durch die beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt, dass die
e-regio Netz GmbH gemäß § 53 HGrG in
geeigneter Weise entsprechende Maßnahmen zur
Einrichtung eines Überwachungssystems getroffen hat.
Das Überwachungssystem ist geeignet, Entwicklungen,
die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden,
frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Eine
entsprechende Prüfung findet auch für 2023 statt.
Nach Überprüfung der gegenwärtigen
Risikosituation ist festzuhalten, dass im Berichtszeitraum
aktuell keine den Fortbestand des Unternehmens
gefährdenden Risiken zu verzeichnen sind. Darüber
hinaus liegen aus heutiger Sicht auch für die nahe
Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens
gefährdenden Risiken, für deren Deckung keine
ausreichende Vorsorge getroffen wurde, vor.
2. Branchenspezifische Risiken
Die Tätigkeiten von Energieversorgern
unterliegen strengen regulatorischen Vorgaben. Daher sind
Energieversorger insbesondere von veränderten
regulatorischen Rahmenbedingungen abhängig. Es ist
davon auszugehen, dass die politisch forcierte Energie- und
Wärmewende zu deutlichen Anpassungen der
regulatorischen Rahmenbedingungen in zeitlich kürzeren
Zyklen führen wird. Zudem ist der Erlös im
aktuellen Pachtmodell von der gewährten
Eigenkapitalverzinsung abhängig, die sich aus der
allgemeinen Zinsentwicklung der Kapitalmärkte
ableitet. Aufgrund der bestehenden Vertragsklauseln kann
der Pächter des Netzes (Westenergie AG) eventuelle
Minderungen an die e-regio Netz GmbH weitergeben.
Es bestehen zudem operative branchenspezifische
Risiken. Das Gelingen der Energie- und Wärmewende
hängt zu einem wesentlichen Teil von dem Ausbau und
der Digitalisierung der Stromverteilnetze ab. Es besteht
ein Risiko, dass die für die Umsetzung der
Baumaßnahmen benötigten Dienstleister und
Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen und die
geplante Umsetzungsgeschwindigkeit nicht eingehalten werden
kann.
3. Ertragsorientierte Risiken
Weitere Risiken wie z. B. Vandalismus, technische
Defekte, Schäden durch Umwelteinflüsse und
dadurch bedingte Ertragsausfälle sind nicht bzw. bei
Elementarschäden an Gebäuden und Betriebs- und
Geschäftsausstattung mit Einschränkungen durch
entsprechende Versicherungen abgesichert.
Zudem bestehen Kredit- und Forderungsausfallrisiken,
die sich mit den Geschäftsbeziehungen zu Kunden und
Lieferanten ergeben.
Die Geschäftsführung sieht aktuell durch
den Ukraine-Krieg keine negativen Auswirkungen auf das
Geschäftsergebnis.
4. Chancenbericht
Die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur wird
zukünftig eine der wesentlichen Aufgaben sein, um die
Energie- und Wärmewende umsetzen zu können.
Insbesondere die Anforderungen an die Verteilnetze für
Strom nehmen deutlich zu. Gründe hierfür sind zum
einen der weitere Zubau von Erzeugungsanlagen in der Region
und zum anderen die fortschreitende Elektrifizierung der
Sektoren. Im Hinblick auf den Zuwachs an Wärmepumpen
und Elektrofahrzeugen sowie einen höheren
Stromverbrauch im Bereich Gewerbe und Industrie müssen
die Stromnetze weiterentwickelt werden. Daher investiert
e-regio Netz in hohem Umfang in die Verstärkung und
den weiteren Ausbau der Netze sowie in die Digitalisierung
der Infrastruktur.
5. Gesamtaussage
Die e-regio Netz tätigt regelmäßig
Investitionen in die Infrastruktur und verfügt daher
über ein modernes Stromverteilnetz. Durch den Einsatz
neuster Techniken zur Überwachung des Betriebs,
strengen Qualitätskontrollen und engmaschigen
Wartungen bietet e-regio Netz den Kunden eine hohe
Versorgungssicherheit.
H. Prognosebericht
1. Ausblick
Die Baumaßnahmen im Stromverteilnetz der
e-regio Netz GmbH lagen zum Ende des ersten Quartals 2024
bei 1.510 T€. Das Investitionsvolumen in das
Stromverteilnetz wird im Geschäftsjahr 2024 mit 10.115
T€ und damit um rund 5.970 T€ über dem
Vorjahresniveau 2023 budgetiert. Die Anzahl der beantragten
neuen Hausanschlüsse wird auf konstantem Niveau
erwartet.
Die BNetzA hat mit dem Beschluss BK4-18-056 vom 28.
November 2018 eine vorläufige Anordnung zur Festlegung
des generellen Produktivitätsfaktor Strom (GSP Strom)
für die 3. Regulierungsperiode in Höhe von 0,90 %
festgelegt. Der Produktivitätsfaktor Strom wurde mit
der Veröffentlichung am 5. Dezember 2018
endgültig festgelegt. Gegen den Beschluss der BNetzA
hat der Netzbetreiber Westnetz GmbH Beschwerde eingereicht.
Das Prozessziel liegt in der Aufhebung des durch die BNetzA
festgelegten GSP Strom. Das OLG Düsseldorf hat mit
Beschluss vom 16.03.2022 die Festlegung der
Bundesnetzagentur zum GSP Strom für die dritte
Regulierungsperiode aufgehoben. Nach diesem Beschluss ist
die BNetzA verpflichtet, den GSP Strom unter Beachtung der
Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen. Ein
diesbezügliches Ergebnis steht zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch aus.
2. Ergebnisprognose
Im Geschäftsjahr 2024 werden Umsatzerlöse
in Höhe von ca. 26.169 T€ erwartet. Die Pacht-
und Dienstleistungsentgelte einschließlich der
erlösten Konzessionsabgaben, welche das operative
Geschäft im Wesentlichen prägen und für das
Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung des
regulatorischen Umfelds ermittelt worden sind, bewegen sich
mit rund 15.276 T€ unter dem Niveau des Vorjahres (i.
V. 17.374 T€). Die Erlöse aus den
Überleitungen der Netzinvestitionen an die Westnetz
GmbH werden mit voraussichtlich 9.515 T€ wesentlich
über dem Vorjahreswert liegen (i. V. 4.877 T€).
Für das Geschäftsjahr 2024 wird aufgrund
eines Ergebnisabführungsvertrages ein
abzuführender Gewinn in Höhe von 955 T€
prognostiziert. Für 2025 ist ein Gewinn in Höhe
von 1.270 T€ geplant.
Wir erkennen zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten
Risiken aus dem Ukraine-Konflikt. Die Gesellschaft ist
aufgrund ihres Geschäftsfeldes keinen volatilen
Energiehandelsaktivitäten ausgesetzt.
e-regio Netz GmbH
| Alessandro
Lanfranconi |
Dr. Pascal
Köhn |
|
Geschäftsführer |
Geschäftsführer |
Aktivitäten-Bilanz zum 31. Dezember 2023
Elektrizitätsverteilung
AKTIVA
|
2023 |
2022 |
| A.
Anlagevermögen |
37.083.668,48 |
31.866.853,99 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
204.349,74 |
210.872,79 |
| II. Sachanlagen |
36.879.318,74 |
31.655.981,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.889.806,82 |
12.770.167,56 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
6.459.290,04 |
3.490.828,01 |
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
2.516.713,32 |
3.230.173,37 |
| 2. Forderungen gegen
Gesellschafter |
94.739,41 |
0,00 |
| 3. Sonstige
Vermögensgegenstände |
3.847.837,31 |
260.654,64 |
| III. Flüssige
Mittel |
430.516,78 |
9.279.339,55 |
| C. Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
38.557,55 |
| SUMME AKTIVA |
43.973.475,30 |
44.675.579,10 |
PASSIVA
|
2023 |
2022 |
| A. Eigenkapital |
30.001.061,02 |
24.293.505,16 |
| B. Sonderposten |
2.194.260,97 |
2.061.277,86 |
| 1. Empfangene
Ertragszuschüsse |
18.080,04 |
33.668,33 |
| 2. Empfangene
Investitionszuschüsse |
2.176.180,93 |
2.027.609,53 |
| C.
Rückstellungen |
4.973.743,56 |
7.673.992,15 |
| 1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
2.020.526,76 |
2.085.354,54 |
| 2. sonstige
Rückstellungen |
2.953.216,80 |
5.588.637,61 |
| D.
Verbindlichkeiten |
6.804.409,75 |
10.646.803,93 |
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.627.771,10 |
2.527.333,34 |
| (davon mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr) |
1.627.771,10 |
2.527.333,34 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern |
5.080.525,93 |
208.607,49 |
| 3. sonstige
Verbindlichkeiten |
96.112,72 |
7.910.863,10 |
| davon aus Steuern |
28.309,40 |
1.948,16 |
| SUMME PASSIVA |
43.973.475,30 |
44.675.579,10 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Elektrizitätsverteilung
|
2023 |
2022 |
| 1.
Umsatzerlöse |
22.982.012,01 |
21.862.972,76 |
| 2. sonstige betriebliche
Erträge |
3.008.032,90 |
542.336,01 |
| 3. Materialaufwand |
7.736.061,18 |
8.220.542,20 |
| a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren |
7.432,26 |
19.953,51 |
| b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
7.728.628,92 |
8.200.588,69 |
| 5. Personalaufwand |
178.631,27 |
233.604,50 |
| a) Löhne und
Gehälter |
141.227,15 |
183.788,03 |
| b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und
Unterstützung |
37.404,12 |
49.816,47 |
| 6. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
2.067.388,21 |
1.967.315,46 |
| 7. sonstige betriebliche
Aufwendungen |
9.594.123,54 |
9.326.035,00 |
| 8. Finanzergebnis |
24.500,41 |
-240.401,27 |
| 9. Steuern vom Einkommen
und Ertrag |
0,00 |
0,00 |
| 10. Ergebnis nach
Steuern |
6.438.341,12 |
2.417.410,34 |
| 11. sonstige
Steuern |
115.882,03 |
17.096,38 |
| 12. Aufgrund eines
Gewinnabführungsvertrages abgeführter
Gewinn |
6.322.459,09 |
2.400.313,96 |
| 13. Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
Anlagengitter des
Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
Vortrag |
Veränderung
durch
Schlüssel-
aktualisierung |
AHK zu
Beginn
des GJ |
Zugang |
Abgang |
Stand |
|
01.01.2023 |
|
2023 |
2023 |
2023 |
31.12.2023 |
|
Euro |
|
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
I. Immaterielle
Vermögens-
gegenstände |
|
|
|
|
|
|
Entgeltlich
erworbene
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche
Rechte und
Werte sowie
Lizenzen
an solchen
Rechten und
Werten |
4.235.508,28 |
6.042,63 |
4.241.550,91 |
20.473,49 |
857.047,00 |
3.404.977,40 |
Summe
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände |
4.235.508,28 |
6.042,63 |
4.241.550,91 |
20.473,49 |
857.047,00 |
3.404.977,40 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
Grundstücke,
grundstücksgleiche
Rechte
und Bauten
einschließlich
der Bauten auf
fremden
Grundstücken |
6.485.662,00 |
0,00 |
6.485.662,00 |
451.499,78 |
5.019,00 |
6.932.142,78 |
technische
Anlagen
und Maschinen |
|
|
|
U 320.976,00 |
|
|
|
92.279.746,00 |
0,00 |
92.279.746,00 |
3.783.078,03 |
276.995,64 |
96.106.804,39 |
andere Anlagen,
Betriebs-
und Geschäftsaus-
stattung |
4.752.515,63 |
-7.302,90 |
4.745.212,73 |
413.928,30 |
6.381,94 |
5.152.759,09 |
geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
im Bau |
|
|
|
|
U 320.976,00 |
|
|
1.167.034,00 |
0,00 |
1.167.034,00 |
2.618.863,76 |
0,00 |
3.464.921,76 |
Summe
Sachanlagen |
|
|
|
U 320.976,00 |
U 320.976,00 |
|
|
104.684.957,63 |
-7.302,90 |
104.677.654,73 |
7.267.369,87 |
288.396,58 |
111.656.628,02 |
Summe
Anlagevermögen |
|
|
|
U 320.976,00 |
U 320.976,00 |
|
|
108.920.465,91 |
-1.260,27 |
108.919.205,64 |
7.287.843,36 |
1.145.443,58 |
115.061.605,42 |
|
kumulierte
Abschreibungen |
|
Vortrag |
Veränderung durch
Schlüsselaktualisierung |
kum. Abschr. zu Beginn
des GJ |
Zugang |
Abgang |
Stand |
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01.01.2023 |
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2023 |
2023 |
2023 |
31.12.2023 |
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Euro |
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Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
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| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
4.024.635,49 |
-5.055,87 |
4.019.579,62 |
26.953,43 |
845.905,39 |
3.200.627,66 |
| Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände |
4.024.635,49 |
-5.055,87 |
4.019.579,62 |
26.953,43 |
845.905,39 |
3.200.627,66 |
| II. Sachanlagen |
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| Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
4.536.972,00 |
0,00 |
4.536.972,00 |
106.120,00 |
4.525,00 |
4.638.567,00 |
| technische Anlagen und
Maschinen |
|
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65.527.267,00 |
0,00 |
65.527.267,00 |
1.633.774,03 |
276.995,64 |
66.884.045,39 |
| andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
2.964.737,43 |
-4.199,35 |
2.960.538,08 |
300.540,75 |
6.381,94 |
3.254.696,89 |
| geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
|
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0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| Summe Sachanlagen |
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73.028.976,43 |
-4.199,35 |
73.024.777,08 |
2.040.434,78 |
287.902,58 |
74.777.309,28 |
| Summe
Anlagevermögen |
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77.053.611,92 |
-9.255,22 |
77.044.356,70 |
2.067.388,21 |
1.133.807,97 |
77.977.936,94 |
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Bilanzwerte |
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Stand |
Stand |
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31.12.2022 |
31.12.2023 |
|
Euro |
Euro |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
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|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
210.872,79 |
204.349,74 |
| Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände |
210.872,79 |
204.349,74 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
1.948.690,00 |
2.293.575,78 |
| technische Anlagen und
Maschinen |
|
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|
26.752.479,00 |
29.222.759,00 |
| andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.787.778,20 |
1.898.062,20 |
| geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
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|
1.167.034,00 |
3.464.921,76 |
| Summe Sachanlagen |
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31.655.981,20 |
36.879.318,74 |
| Summe
Anlagevermögen |
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31.866.853,99 |
37.083.668,48 |
U =Umbuchung
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die e-regio Netz GmbH, Kall
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der e-regio Netz GmbH,
Kall, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der e-regio
Netz GmbH, Kall, für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser
Systeme der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
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| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter
Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus
haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die
Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung
(Netzverpachtung) und Messstellenbetrieb nach § 6b
Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG -
bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden
die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten.
|
| ― |
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen die beigefügten
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG.
|
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG"
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
die Anforderungen des IDW
Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für die Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter
sind auch verantwortlich für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG
und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss und den Lagebericht"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige
Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten haben und
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| ― |
ob die
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG entsprechen.
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Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst
die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den
Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4
EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und
nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der
Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
| Bernhard Holz |
Barbara
Tiefenbach-Yasar |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |
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