COCOVIN
GmbH
Bous
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.1.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.500,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.500,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.800,06 |
0,00 |
| I.
Vorräte |
26.503,45 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
399,76 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.896,85 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.300,06 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.1.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.946,03 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
6.053,97 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.554,03 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.554,03 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.300,06 |
0,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechtes beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des § 266 HGB und des
§ 275 HGB gegliedert. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens erfolgte
entsprechend den Vereinfachungsregelungen des Steuerrechts.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu
den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden
verschiedene Kontenarten im Berichtsjahr weiter
differenziert bzw. die betriebswirtschaftlichen
Erfordernissen angepasst. Es gibt daher Veränderungen
nach § 265 Nr. 1 HGB. Diese Änderungen
beeinflussen jedoch nicht das Gliederungsschema nach §
266 bzw. §275 HGB.
2. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten
des Jahresabschlusses
A. Bilanz
a) Forderungen
Die Forderungen unter der Position B. II. der Bilanz
haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Es wird auf
§ 268 Abs. 4 HGB und die Verlautbarung des Institutes
der Wirtschaftsprüfer Sabi 3/86 Abs. 3 hingewiesen.
b) Verbindlichkeiten
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten liegt
ausschließlich unter einem Jahr.
Es wird auf § 268 Abs. 5 HGB in Verbindung mit
der Verlautbarung des Institutes der Wirtschaftsprüfer
Sabi hingewiesen.
B. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Beim Gesamtkostenverfahren ergeben sich die
Aufwendungen und Erträge unmittelbar aus den Konten
der Finanzbuchhaltung. Es werden die gesamten Aufwendungen
der Periode, gegliedert nach Aufwandsarten, den
Umsatzerlösen gegenübergestellt, unabhängig
davon, ob sie zu Umsatzerlösen geführt haben oder
nicht.
C. Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB.
II. Sonstige Angaben
1. Unternehmensorgane
Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen
Berichtsjahr durch Herrn Torsten Lomparski wahrgenommen.
2. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf
Rechnung des nächsten Jahres vorzutragen.
Eine Ausschüttung ist nicht vorgesehen.
Trier, 2. April 2013
Cocovin GmbH
Bous, gez. Torsten Lomparski
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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