Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 772872
Eingetragen
30.8.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Internetservice, die Netzwerktechnik, Softwarekonstruktionen, IT-Consulting, Support von Fremdsoftwaresystemen, der Handel mit Soft- und Hardware, sowie der Handel mit elektronischen Geräten und Bauteilen.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Freisinger
seit 21.2.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ralf Freisinger
Horemerweg 17 72461 Schwenningen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HA-Net Freisinger GmbH

Schwenningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

6.635,00

11.860,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

51.561,57

32.698,52

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

105.644,87

67.740,88

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.285,77

9.018,26

C. Rechnungsabgrenzungsposten

551,09

436,83

Summe Aktiva

169.678,30

121.754,49



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

33.570,13

61.742,52

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-43.962,16

-24.340,55
-24.340,24

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

50.875,02

-19.621,61

B. Rückstellungen

12.060,50

3.000,00

C. Verbindlichkeiten

92.134,81

75.974,13

Summe Passiva

169.678,30

121.754,49

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die reinen Dienstleistungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit
mehr als

1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit
mehr als

1 Jahr

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstige Vermögensgegenstände

105.644,87

0,00

67.740,88

0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige
Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Steuerrückstellung.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit
bis

1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit
bis

1 Jahr

Verbindlichkeiten

92.134,81

92.134,81

75.974,13

75.974,13

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 5.042,41 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag keine.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Ralf Freisinger

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Schwenningen, den 17.10.2011

 

Ralf Freisinger

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.10.2011

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