TS Pumpentechnik GmbHLiquidiert

45891 Gelsenkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 9869
Eingetragen
2.3.1999
Branche
Herstellung von sonstigen Pumpen und KompressorenHerstellung von WärmepumpenGroßhandel mit Sanitärkeramik
Gegenstand
Vertrieb von Pumpen, insbesondere durch Übernahme von Handelsvertretungen für Pumpenhersteller.

Historie

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Management

NameRolle
Martin van Unen
seit 8.3.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
WABE Wasseraufbereitung GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

WABE Wasseraufbereitung GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TS Pumpentechnik GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 2.856,00
I. Sachanlagen 0,00 2.856,00
II. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 29.248,66 36.233,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.248,66 26.636,18
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 9.597,78
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 98.253,93 94.261,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 127.502,59 133.351,38

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -5.879,86 -5.879,86
2. eingefordertes Kapital 19.684,73 19.684,73
II. Verlustvortrag 113.946,15 133.394,04
III. Jahresfehlbetrag 3.992,51 -19.447,89
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 98.253,93 94.261,42
B. Rückstellungen 3.470,00 19.026,00
C. Verbindlichkeiten 124.032,59 114.325,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 124.032,59 114.325,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 127.502,59 133.351,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss der Firma TS Pumpentechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 0,00 € bilanziert.

Die Geschäftsleitung der Firma TS Pumpentechnik GmbH wurde auf die buchmäßige Überschuldung hingewiesen. Zur Abwendung einer Überschuldung wurde mit Datum vom 08. Juni 2011 ein Rangrücktritt zwischen der Firma LAT Antriebs- Vertriebstechnik GmbH & Co. KG für die Gewährung eines Darlehens und der Firma TS Pumpentechnik GmbH in Höhe von 86.288,44 Euro vereinbart.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
 
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 I 1 HGB; § 284 II Nr. 1 HGB)
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. bis zur Änderung des HGB durch das BilMoG degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen  erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). 

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß §
 284 II Nr. 3 HGB
 
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
 Verlustrechnung
 
Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf 1.142,00 Euro.

3.1 Angabe zu Forderungen (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB)
 
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0 Euro  (Vorjahr: 0 Euro).

3.2 Angaben und Erläuterungen zu sonstige Rückstellungen
 
Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.

3.3 Angabe zu Verbindlichkeiten
 
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 124.033 Euro  (Vorjahr: 114.325 Euro).

3.4 Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte
 (§§ 285 Nr 1. a und Nr. 1. b)
 
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00.

3.5 Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen (§ 285 Nr. 27 HGB; §§ 268 VII, 251 HGB)
 
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB zu vermerken.

4. Sonstige Pflichtangaben
 
4.1 Namen der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB)
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Dr. Thorsten Piontek
ausgeübter Beruf:
Kaufmann

Gelsenkirchen, den 27.07.2011

_____________________
gez. Dr. Thorsten Piontek
Geschäftsleitung  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2011 festgestellt.

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