Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathias Schneider seit 22.4.2025 | Geschäftsführer |
Angelika Schneider seit 1.6.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Riess GmbHFröndenbergJahresabschluss zum 31.12.2022Bilanz zum 31.12.2022Aktiva
Passiva
ANHANG ZUM 31.12.20221. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Riess GmbH in 58730 Fröndenberg auf den 31.12.2022 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Im Geschäftsjahr 2007 wurde der Geschäftsführerin eine Pensionszusage erteilt. Die Bildung der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG mit den folgenden, der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen: Vers.mathematisches Verfahren: Anwartschaftsdeckung Diskontierungszinssatz: Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB Biometrische Parameter: Heubeck-Richttafeln aus 2018G Die Gesamtzuführung zu den Pensionsrückstellungen aufgrund dieser Zusagen beläuft sich handelsrechtlich auf 6.300 €. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 7.266 € und unterliegt der Ausschüttungssperre. Der verteilungsfähige Zuführungsbedarf zum 1.1.2010 betrug 2.359 €, davon sind bis 31.12.2021 bereits 1.884 € und in 2022 157 € zurückgestellt worden. Der zum 31.12.2022 noch ausstehende Zuführungsbetrag beträgt 318 €. Für den Ansatz der Rückdeckungsversicherung wurde eine Mitteilung der Versicherungs-gesellschaft vorgelegt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses und die Anfertigung der Steuererklärungen sowie Rückstellung für Gewährleistung und die Verpflichtung zur teilweisen Rückzahlung der erhaltenen NRW-Corona-Soforthilfe. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Abweichungen zum Vorjahresschema ergeben sich nicht. 5. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Unternehmensorgane, sonstige Angaben Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern Im Juli 2017 wurde eine Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 an die Gesellschafter in Höhe von je 3.000 € beschlossen. Die Auszahlung erfolgte nicht sondern wurde der Gesellschaft als Darlehen gewährt, die Verbindlichkeit beträgt 6.472,17 €. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum Stichtag 7.266 €. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung hat mit Zustimmung der Gesellschafterin am 18.01.2024 beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.545,71 € mit dem bestehenden Verlustvortrag aus dem Vorjahr zu verrechnen. Danach beträgt der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31.12.2022 noch 9.848,94 €. Dieser Betrag soll in 2023 ausgeglichen werden. Prognose Die positive Entwicklung des Jahres 2019 konnte in 2020 nicht fortgesetzt werden. Durch die Pandemie mit dem SarS-CoV-2-Virus wurden ab März 2020 viele Aufträge storniert oder verschoben. Als Folge dieser allgemein unsicheren wirtschaftlichen Lage hat die Gesellschaft in 2020 einen hohen Fehlbetrag in Höhe von 67.697,92 erwirtschaftet. Der Umsatz hat sich 2020 um 232.674 € (22,8%) gegenüber dem Vorjahr vermindert. Vom Land NRW wurde 2020 ein Zuschuss Corona-Soforthilfe in Höhe von 25.000 € gewährt, davon sind nach Berechnung des Liquiditätsengpasses in 2022 jedoch 3.400 € zurückzuzahlen, für diesen Betrag eine Rückstellung gebildet, die Rückzahlung erfolgte in 2022. Um notwendige Investitionen und die Materialbeschaffung für bevorstehende Aufträge zu finanzieren wurde im Dezember 2020 ein KfW-Schnelldarlehen über 80.000 € aufgenommen. Das Darlehen ist bis 12/2021 tilgungsfrei, die Gesamtlaufzeit beträgt 10 Jahre bis 12/2030. Der Zinssatz beträgt 3%. Ab März 2022 erfolgt die Rückzahlung in vierteljährlichen Rate zu je 2.222,22 €. In 2022 wurde ein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet, da sich die Auftragslage stabilisiert hat (Umsatz + 22%). Die Nachholung erforderlicher Instandsetzungsarbeiten und Neuan-schaffungen ist abgeschlossen, es wird künftig mit Gewinnen gerechnet. Erschwerend war in 2022 jedoch die starke Steigerung der übrigen Kosten. Durch einen langfristigen Vertrag mit einem Stahllieferanten hat sich die Riess GmbH zur Abnahme einer festgeschriebenen Menge Material verpflichtet, was Ende 2022 zu einem hohem Warenbestand führt, aber auch Sicherheit in Bezug auf Preis und Lieferbarkeit des Materials bewirkt. Das dies eine richtige Entscheidung war hat sich in den ersten Monaten des Jahres 2022 erwiesen, Preissteigerungen und Lieferengpässe haben sich dadurch nicht ausgewirkt. Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr war als Geschäftsführer bestellt: Frau Angelika Schneider, geb. 24.11.1963, Dreihausen 17, 59427 Unna Sie ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.01.2024 Während des Zeitraums vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 waren durchschnittlich 17 Arbeitnehmer beschäftigt
Fröndenberg, den 08.01.2024 Riess GmbH Angelika Schneider |
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