ARKADA GmbH
67mTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Heiliger seit 29.8.2017 | Geschäftsführer |
Thomas Wilhelm Michael Sante seit 29.8.2017 | Geschäftsführer |
Martin Michel seit 12.4.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rhein-Main-Hallen GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2017A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Rhein-Main-Hallen GmbH hat ihren Sitz in Wiesbaden ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 2314). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) beachtet. Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 3, Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde entsprechend der Vorgaben im Gesellschaftsvertrag nach den Regeln für große Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB aufgestellt. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde nach den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen wie im Vorjahr aufgestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren), bewertet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren), bewertet. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert zwischen € 150,01 und € 410,00 werden im Jahr der Anschaffung zu 100 % abgeschrieben. Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls zum niedrigeren beizulegenden Stichtagswert. Der Ansatz der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände entspricht grundsätzlich dem Nennwert. Erkennbare Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch fallbezogene Abschläge berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % der nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Bargeld und Bankguthaben werden mit dem Nominalbetrag bilanziert. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Rentenbarwertverfahren auf der Basis der Richttafeln von Dr. Heubeck 2005 G (Rechnungszinsfuß 3,68 % bei 10-Jahres-Durchschnitt, Rentenanpassung 1,5 % p.a.). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind nach dem bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. BilanzAKTIVA Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im beigefügten Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Forderungen Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist die Forderung gegenüber der Gesellschafterin TriWiCon in Höhe von T€ 5.741 enthalten. Darin enthalten ist der Verlustausgleich für 2017 und für 2016. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag, wie auch im Vorjahr, nicht. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 16 haben wie im Vorjahr alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus geleisteten Anzahlungen und Kautionen über T€ 14. Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 29 enthalten vor allem geleistete Zahlungen für die Messe Interschuh 2018 (T€ 21) sowie eine Sponsor Zahlung (T€ 3). Latente Steuern Aktive latente Steuern entstehen durch zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellungen. Die Ermittlung der latenten Steuer erfolgt mit einem Steuersatz von 18,825%, dieser umfasst Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag. In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde der Überhang an aktiven latenten Steuern nicht bilanziert. PASSIVA Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 163.613,40 (Vorjahr: € 163.613,40) ist voll eingezahlt. Die Höhe der Kapitalrücklagen beträgt zum 31. Dezember 2017 € 1.373.526,47 (Vorjahr: € 1.373.526,47). Rückstellungen
Der nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag aus der Verzinsung der Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist nach Neuberechnung zum 01. Januar 2010 um € 52.273 höher als der zum 31. Dezember 2009 ausgewiesene Betrag. Die 1/15-Regelung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde angewendet. Der verbleibende Unterschiedsbetrag beträgt zum 31. Dezember 2017 € 24.394,04. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten resultieren aus den Rechtsstreitigkeiten mit dem früheren Geschäftsführer der Rhein Main Hallen GmbH. Verbindlichkeiten Unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit verbundenen Unternehmen und Verbindlichkeiten aus dem Transfer Cashpooling TriWiCon in Höhe von € 3.299.562,19 (Vorjahr: T€ 260) ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit € 1.073,40 Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren. Verbindlichkeiten aus Steuern und Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Sicherheit sind nicht enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind unbesichert. D. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 1.121 (Vorjahr: T€ 1.694) enthalten die Umsätze aus den selbst organisierten Messen und Kongressen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Erlöse:
Die sonstigen betrieblichen Erträge von T€ 38 beinhalten im Wesentlichen folgende Posten: Außerordentliche Erträge T€ 3 Auflösung Mietzuschuss T€ 26 Die außerordentlichen Erträge in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 12) sind Erstattungen aus dem Rechtsstreit mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen GmbH. Die betrieblichen Aufwendungen von insgesamt T€ 4.528 (Vorjahr: T€ 4.029) setzen sich wie folgt zusammen:
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betragen T€ 15 (Vorjahr: T€ 18) Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 3,5 (Vorjahr: T€ 3,5) resultieren wie im Vorjahr vollständig aus der Aufwertung der langfristigen Rückstellungen zum 01. Januar 2010 infolge der erstmaligen Anwendung des BilMoG. E. Sonstige AngabenAuf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Nr. 0549 vom 16.11.2006, den Beschlüssen des Magistrats vom 17.10.2006 (Nr. 0888) und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung vom 01.11.2006 (Nr. 0312) wurde ein Umsetzungskonzept mit dem Ziel der Neuausrichtung der Messe- und Kongressaktivitäten der Landeshauptstadt Wiesbaden entwickelt. In diesem Zusammenhang wurde das unbewegliche Anlagevermögen der Rhein-Main-Hallen GmbH an die TriWiCon verkauft. Diese vermietet das Anlagevermögen an die Rhein-Main-Hallen GmbH. Zweck ist die:
Die Bündelung der Aktivitäten lässt eine Verbesserung der Kosten- und Ergebnissituation erwarten und sind Voraussetzungen für weitere Wachstumspotentiale. Die TriWiCon bildet das Dach für die Messe- und Kongressaktivitäten und kann auf Basis von Beschlüssen, Betriebssatzungen und Kooperations- und Dienstleistungsverträgen eine einheitliche Unternehmensstrategie festlegen und die Gesellschaften wie die Rhein-MainHallen GmbH, die Kurhaus Wiesbaden GmbH und die Wiesbaden Marketing GmbH nach den Grundsätzen steuern. Die TriWiCon nimmt die Eigentümerfunktion für den Neubau des RheinMain CongressCenter wahr. Die Anmietung der Bauten ist für den Betriebszweck zwingend notwendig. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zukünftig bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen für KFZ und Büroausstattungen in Höhe von T€ 202. Organe der Kurhaus Wiesbaden GmbH
Bezüge des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat ist nicht mehr ehrenamtlich tätig und bezog im Geschäftsjahr Vergütungen in Höhe von € 12.721,45. Die Geschäftsführerbezüge von der Rhein Main Hallen GmbH betrugen € 357.763,36 (Vorjahr: € 336.563,57). Damit ist die Kurhaus-Geschäftsführer-Vergütung mit abgegolten. Für die Witwe eines ehemaligen Geschäftsführers wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt € 307.183,49 (Vorjahr: € 315.611,64) gebildet. Im Jahr 2017 wurden Pensionszahlungen von € 49.093,02 (Vorjahr: € 48.872,40) geleistet. Abschlussprüferhonorar Im Jahresabschluss sind Aufwendungen für Abschlussprüfer-Honorare für die Durchführung der Abschlussprüfung in Höhe von T€ 6 enthalten. Arbeitnehmer Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtszeitraum durchschnittlich beschäftigt:
Mitgliedschaft in der ZVK Wiesbaden Die Beschäftigten der Rhein-Main Hallen GmbH werden unter der Mitgliedsnummer der Landeshauptstadt Wiesbaden (015716) in der ZVK Wiesbaden pflichtversichert. Die ZVK Wiesbaden hat die Aufgabe, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet die Satzung der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden vom 25.06.2002 (St. Anz. für das Land Hessen, Seite 3986; St. Anz. für das Land Rheinland-Pfalz, Seite 2469 ff.), in der aktuellen Fassung, die auf dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01. März 2002 - Altersvorsorge-TV-Kommunal -(ATV-K), ebenfalls in der aktuellen Fassung, beruht. Zur Finanzierung der Zusatzversorgung haben die Mitglieder Umlagen zu entrichten. Die Umlage beträgt bis zum 01.07.2016 6,6% (bis 30.06.2017), ab dem 01.07.2017 6,8% der zusatz-versorgungspflichtigen Entgelte der Beschäftigten (die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer hierin beträgt ab dem 01.07.2017 0,8%). Umlageschuldner ist der Arbeitgeber, der die Umlagen auch abzuführen hat. Seit dem 01.01.2003 haben die Mitglieder neben der Umlage zusätzlich einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss - sog. Sanierungsgeld - in Höhe von 2,3% aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt der Beschäftigten zu entrichten, der im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes allein vom Arbeitgeber zu tragen ist. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die eine nennenswerte Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage gehabt hätten. Die Geschäftsführung geht weiterhin von einem plangemäßen Geschäftsverlauf für das Geschäftsjahr 2018 aus. Zum Jahreswechsel 2018 / 2019 sollen die Kurhaus Wiesbaden GmbH und die Rhein-Main-Hallen GmbH auf die Wiesbaden Marketing GmbH verschmolzen werden. ErgebnisverwendungGemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Dezember 2017, übernimmt die TriWiCon den Jahresverlust der Rhein-Main-Hallen GmbH in Höhe von € 3.384.271,52.
Wiesbaden, 20. April 2018 Martin Michel, Geschäftsführer Thomas-W. Sante, Geschäftsführer Oliver Heiliger, Geschäftsführer |
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