ADLER
Industrie GmbH
Senftenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
850.908,00 |
974.443,00 |
| I.
Sachanlagen |
850.908,00 |
936.693,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
37.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
436.496,38 |
476.379,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
436.464,41 |
476.233,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31,97 |
146,47 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
552.855,47 |
277.200,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.840.259,85 |
1.728.023,25 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
310.325,59 |
180.422,44 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
267.529,88 |
121.778,15 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
552.855,47 |
277.200,59 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
16.832,00 |
0,00 |
| C.
Rückstellungen |
4.500,00 |
2.500,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.818.927,85 |
1.725.523,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.840.259,85 |
1.728.023,25 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ADLER Industrie GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Es wurden sowohl die allgemeinen Vorschriften der
§§ 242 bis 256 HGB für alle Kaufleute, als
auch die ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
289 HGB beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Es liegt eine bilanzielle Überschuldung vor. Die
Gesellschaft und der kreditgewährende Gesellschafter
haben keinen Rangrücktritt vereinbart.
Trotzdem ist die Geschäftsführung der
Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter
der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind.
Es wurde somit das Going-Concern-Prinzip nach §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Im Geschäftsjahr waren bei der ADLER Industrie
GmbH keine Mitarbeiter beschäftigt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten und, soweit
abnutzbar, unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Es wurde linear abgeschrieben. Für bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 150,00 EUR wurde die Bewertungsfreiheit nach § 6
Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.
Das Jahresergebnis wurde von der Bildung steuerlicher
Sonderabschreibungen nicht beeinflusst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie
der Kassenbestand und die Bestände der Bankkonten
wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
wurden mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert und
sind innerhalb eines Jahres fällig.
C. Geschäftsführung
Die Geschäftsführer der Gesellschaft ist
seit dem 03. April 2018
Herr Bashar I.S. Abu Khalaf
Franz-Mehring-Str. 13
01968 Senftenberg / OT Brieske
Senftenberg, 23. April 2018
Bashar I.S. Abu Khalaf
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2018 festgestellt.
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