Lucroso
GmbH
Neuried
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.619,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.619,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
203.915,11 |
123.067,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.273,09 |
52.987,55 |
| II.
Wertpapiere |
1.801,00 |
2.557,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
144.841,02 |
67.522,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
199,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
205.733,11 |
123.067,56 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
152.942,97 |
117.024,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.801,00 |
2.556,50 |
| III.
Bilanzgewinn |
125.577,38 |
88.903,86 |
| B.
Rückstellungen |
45.673,48 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.116,66 |
1.542,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
205.733,11 |
123.067,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften n. § 264a HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Zudem wurden die Vorschriften des GmbHG bei der Erstellung
beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt nach Art. 67 Abs. 8
S. 1 EGHGB insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die für die Gesellschaft vorgesehenen
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 247a Nr. 2
bis Nr. 5 HGB, nach § 276 S. 2 HGB sowie nach §
288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
Bilanzierung, Bewertung: Die dem Vorjahresabschluss
zum 31.12.2009 zu Grunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweismethoden wurden grundsätzlich unverändert
beibehalten, sofern nicht nach den Vorschriften des
BilMoG eine Änderung erforderlich war. Diese werden,
sofern vorliegend, im Folgenden unter anderm
erläutert.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
angesetzt.
Bei beweglichen Anlagegegenständen wird
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode
angewandt, wobei im Jahr der Anschaffung der
nutzungsbedingte Wertverzehr pro rata temporis ermittelt
wird. Sofern eine dauernde Wertminderung von
Gegenständen des Anlagevermögens vorliegt, werden
außerplanmäßige Abschreibungen nach §
253 Abs. 3 S. 3 HGB vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Sie sind in der Entwicklung des
Anlagevermögens im Anschaffungsjahr als Zu- und Abgang
verzeichnet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch eine angemessene
Einzelwertberichtigung des entsprechenden risikobehafteten
Posten berücksichtigt.
Bank- und Kassenbestände werden zum Nominalwert
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangen sieben Geschäftsjahre nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der Deuten
Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnung:
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie
Kassen- und Bankbestände werden bei der Einbuchung zum
Anschaffungskurs (Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles)
bewertet.
Zum Abschlussstichtag werden auf fremde Währung
lautende kurzfristige Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten sowie Kassen- und Bankbestände mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gem.
§ 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs
umgerechnet.
Angaben zu Posten des Jahresabschlusses:
Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe
von EUR 29.335,00 (Vorjahr EUR 38.607,31) mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Innerhalb der sonstigen
Vermögensgegenstände haben
Körperschaftguthaben in Höhe von EUR 1.501,63
(Vorjahr EUR 1.709,98) eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
Die mehrjährige unverzinsliche Steuerforderung
gem. § 27 Abs. 2 KStG wurde mit 6 v.H. abgezinst.
Die Forderungen gliedern sich wie folgt:
|
2010 TEUR
|
2009 TEUR
|
Bis zu einem Jahr
|
26,0
|
13,0
|
1 - 5 Jahre
|
30,0
|
39,0
|
Über 5 Jahre
|
1,0
|
1,0
|
SUMME
|
57,0
|
53,0
|
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
ausschließlich vorausbezahlte Kosten, welche Aufwand
zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Ablauf des
Geschäftsjahres werden.
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.564,59 ist
in voller Höhe einbezahlt.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von EUR 88.903,86 einbezogen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
2010 TEUR
|
2009 TEUR
|
Bis zu einem Jahr
|
7,5
|
1
|
1 - 5 Jahre
|
0
|
0
|
Über 5 Jahre
|
0
|
0
|
SUMME
|
7,5
|
1
|
Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der
übliche Eigentumsvorbehalt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von EUR 1.557,25 (Vorjahr EUR 0,00)
enthalten.
Haftungsverhältnisse gemäß § 268
VII HGB:
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268
Abs. 7 HGB bestehen außer den branchenüblichen
Eigentumsvorbehalten zum Bilanzstichtag nicht.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Die Geschäftsführung wurde von Herrn Frank
Blattl ausgeübt.
Herr Frank Blattl ist alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2011
festgestellt.
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