Gastronomie 1292 GmbHLiquidiert

19053 Schwerin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 2861
Eingetragen
10.6.1993
Branche
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBetrieb von Sportanlagen
Gegenstand
ist die Konzeption, die Erstellung und das Betreiben von Restaurantbetrieben.

Historie

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Management

NameRolle
Tjark Brinkama
seit 23.8.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gastronomie 1292 GmbH

Schwerin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Umlaufvermögen 19.222,43 45.871,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.279,02 45.208,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.943,41 662,89
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 133.914,79 204.352,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 153.137,22 250.223,87

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 38.346,89 38.346,89
II. Verlustvortrag 242.699,57 261.287,40
III. Jahresüberschuss 70.437,89 18.587,83
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 133.914,79 204.352,68
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 5.648,82 11.297,63
C. Rückstellungen 3.219,11 3.944,00
D. Verbindlichkeiten 144.269,29 234.982,24
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 50.470,66 49.719,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 153.137,22 250.223,87

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

  

1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

  

2. In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

  

3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

  

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

  

5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

  

6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

  

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

  

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.



B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
  

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

  

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

  

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

  

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

  

5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.



II. Bewertungsmethoden
  

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

  

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

  

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

  

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.


Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
  

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.


Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
  

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.


Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und im Folgejahr im Anlagespiegel als Abgang behandelt.
  

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.


Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
  

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

  

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

  

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

  

11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.



C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

 Verbindlichkeiten mit der Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

 Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter keine Darlehensforderungen.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB hinsichtlich Sonderabschreibung nach § 7 g EStG einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde in den vergangenen Geschäftsjahren kein Gebrauch gemacht.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zu G. u. V.-Posten

I. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

 In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 273 HGB) enthalten.

II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.


E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.


II. Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Ute Brinkama geführt.
  

Andere Berichtsbestandteile

sonstige Berichtsbestandteile


Datum der Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses: 12.01.2010

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