Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 34483
Eingetragen
9.6.2009
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit sonstigen MaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Handel mit Maschinen und mit Ersatzteilen aller Art, soweit es nicht genehmigungsoder erlaubnispflichtig ist

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Baumann
seit 13.2.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Marcel Fertl
86720 Nördlingen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Strahlmaxe GmbH

Arberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 170,00 435,00
B. Umlaufvermögen 53.808,73 42.082,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 53.978,73 42.517,61

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 29.707,72 26.284,06
B. Rückstellungen 12.142,18 6.396,00
C. Verbindlichkeiten 12.128,83 9.837,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 53.978,73 42.517,61

Anhang zum 31. Dezember 2013

Firma Strahlmaxe GmbH, Am Gänswasen 1, 91722 Arberg

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Il. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

IV. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

II. Versicherung

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der § 266 und 275 HGB.

Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.

Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten

"Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. HGB gebildet.

Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch,

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde fast ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

Vermögensgegenstände über 410 Euro bis 1.000 Euro wurden in einem Sammelposten verbucht und linear auf fünf Jahre abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG.

Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

1) In den Verbindlichkeiten ist ein Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren i.H.v. 0,00 Euro enthalten.

2) In den Verbindlichkeiten ist ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro enthalten, der durch Pfandrechte (Grundschulden) gesichert ist.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter keine Forderungen.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte.

3) Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß aus dem jeweiligen Darlehensstand.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von:

Herrn Hermann Schick geführt.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

sonstige Berichtsbestandteile

Datum der Feststellung: 28.02.2014

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