Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Elektro-Bader GmbH
Hindenburgstraße 24, 71272 Renningen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Knapp seit 7.5.2013 | Geschäftsführer |
Monika Rösle Fischer seit 12.6.2007 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro-Bader GmbHRenningenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Elektro-Bader GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB) Firmenname laut Registergericht: Elektro-Bader GmbH Firmensitz laut Registergericht: Renningen Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Stuttgart Register-Nr.: HRB 251986 III. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung -. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. b) Vorjahreszahlen Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen Fällen vergleichbar. B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs. 1 HGB). 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgunsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen sind mit diesen Schulden verrechnet worden; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren worden (§ 246 Abs. 2 HGB). 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB). 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nicht. III. Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB) 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB). 5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: a) Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird (amtliche Abschreibungstabellen, kürzeste Nutzungsdauer). Der Altbestand und die Zugänge wurden linear abgeschrieben. Bei den sonstigen Zugängen wurde die Abschreibung zeitanteilig entsprechend den jeweiligen Zugangsmonaten vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 250 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von über € 250 und bis € 800 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und sofort voll abgeschrieben. Der Abgang der Gegenstände wird im Jahr des Zugangs unterstellt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. b) Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben, wurden sie auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert bzw. den Marktpreis abgeschrieben worden. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. c) Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 43.212,00. Auf die Erläuterungen C. "ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ", 3. "Pensionsrückstellungen" wird verwiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht veranlagte Steuern früherer Geschäftsjahre. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. d) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). 7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ 1. Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert bzw. Kundenstamm wurde aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden auf den Erinnerungswert von Euro 1,00 abgeschrieben. 2. Gezeichnetes Kapital Das in der Bilanz nach Euro-Umstellung mit Euro 25.564,59 ausgewiesene Stammkapital ist im Handelsregister mit DM 50.000,00 eingetragen. 3. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die Projected Unit Credit-Methode angewendet (§ 285 Nr. 24 HGB). Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
zugrunde gelegte Sterbetafel HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck 4. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt (§ 285 Nr. 25 HGB): Euro
Bilanzausweis: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 43.212,00 Der Gesamtbetrag, der der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 4.470,00. Bzgl. der Ermittlung dieses Betrages wird auf "E. SONSTIGE ANGABEN; 1. Ausschüttungssperre" verwiesen. 5. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. 6. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen keine. E. SONSTIGE ANGABEN 1. Ausschüttungssperre Als anzuwendender Rechnungszinssatzes für den Wertansatz für die Pensionsrückstellung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, also 1,82 %, zu Grunde gelegt. Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften unterliegt in jedem Geschäftsjahr der sich aus der Anpassung des Durchschnittsbildungszeitraums zur Feststellung des maßgeblichen Abzinsungssatzes ergebende Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre (vergl. § 253 Abs. 6 HGB). Zur Ermittlung dieses Betrages ist der Erfüllungsbetrag zu ermitteln, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,74 % ergibt. Der Gesamtbetrag, der der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 4.470,00. Ermittlung des Gesamtbetrags: Euro
Renningen, den 17. Juni 2024 gez. Monika Fischer und Stephan Knapp Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Juni 2024 |
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