Projektas Company GmbHLiquidiert
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Projektas Company GmbHNeuhaus-SchierschnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Erläuterungen zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Projektas Company GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Erstellung eines Lageberichtes ist deshalb nicht erforderlich. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a HGB und §§ 276-278 HGB, erstellt. Die größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften gelten, wurden bei der Erstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 38 aus. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO liegt nach Ansicht der Gesellschafter und der Geschäftsführung deshalb nicht vor, weil von der Geschäftsführung eine positive Fortführungsprognose abgegeben wurde. Vor diesem Hintergrund gehen Gesellschafter und Geschäftsführung davon aus, dass die Gesellschaft fortgeführt werden kann. Bei der Bewertung wird deshalb gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. II. Erläuterungen zur Gliederung von Bilanz Die Gliederung entspricht der gesetzlichen Vorschriften des § 266 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. In der Gliederung der Bilanz sind im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen vorgenommen worden. III. Erläuterungen zur Bewertung Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279-283 HGB, erstellt. Änderungen von Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind lediglich aufgrund der BilMoG-Regelungen erfolgt. A. Anlagevermögen Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit den Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Höhe der Abschreibungen erfolgte unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Dabei werden Nutzungsdauern von längstens fünfzig Jahren zugrunde gelegt. Für die im Geschäftsjahr neu angeschafften Vermögensgegenstände wird die Abschreibung pro rata temporis berechnet. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Anschaffungskosten von im Einzelfall bis zu EUR 410,00 wurden analog der steuerlichen Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 2 EStG im Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Dies ist insbesondere aus Wesentlichkeitsgründen auch handelsrechtlich zulässig. Vermögensgegenstände, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Einzelanschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 und weniger als EUR 1.000,00 sind analog den Regelungen des § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt worden, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren gleichmäßig gewinnmindernd aufgelöst wird. Dies ist insbesondere aus Wesentlichkeitsgründen auch handelsrechtlich zulässig. B. Umlaufvermögen Die Forderungen und die sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. C. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. D. Eigenkapital Die Eigenkapitalposten wurden zum Nominalbetrag bewertet. E. Rückstellungen Für die Bildung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. F. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV . Sonstige Pflichtangaben 1. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Abschlussstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten beinhalten keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten am Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Steuer i.H.v EUR 109,16 (Vj: EUR 441,00). 2. Geschäftsführung Der Geschäftsführer, Herr Andreas Koch, Diplom-Volkswirt, ist stets einzeln vertretungsberechtigt.
Neuhaus den 05. April 2012 Andreas Koch, Diplom-Volkswirt, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2012 festgestellt. |
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