rekom
GmbH
Neu-Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.409,00 |
6.482,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.057,00 |
1.416,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.352,00 |
5.066,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.948,04 |
63.304,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.290,39 |
54.040,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.657,65 |
9.264,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.224,50 |
4.224,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.581,54 |
74.011,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.015,89 |
42.486,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
487,17 |
18.036,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.528,72 |
-1.549,66 |
| B.
Rückstellungen |
7.290,00 |
2.950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.275,65 |
28.574,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.581,54 |
74.011,34 |
Anhang
I. Angaben und Begründungen zur Form der
Darstellung von Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzierungs-
und
Bewertungsgrundsätze
Besonderheiten in der Form des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde für
das laufende Geschäftsjahr nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind - soweit handelsrechtlich zulässig - an den
steuerlichen Bestimmungen orientiert. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten.
Die Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens
wurden zum 31.12. des Geschäftsjahres vollständig
erfasst. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
vom Vorjahr überein.
Die Bewertung erfolgte nach dem Grundsatz der
Einzelbewertung unter Beachtung des
Anschaffungskosten- bzw. Imparitätsprinzips. Das
Vollständigkeitsgebot und Verrechnungsverbot des
§ 246 HGB werden beachtet.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und
Methoden angewandt:
Aktiva
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften vorgenommen, wobei
beim beweglichen Anlagevermögen die lineare und -
soweit zulässig - die degressive Abschreibungsart
angewendet wurde. Die Abschreibungen im Jahr des Zugangs
der Wirtschaftsgüter wurden pro rata temporis
vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert angesetzt. Die Risiken im
Forderungsbestand sind durch die Bildung von
Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt
worden.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr bestehen nicht.
Passiva
Für ungewisse Verbindlichkeiten, für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für
Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung sowie
für im Geschäftsjahr unterlassene
Instandhaltungen mit Nachholung innerhalb der ersten drei
Monaten im Folgegeschäftsjahr sind ausreichend
Rückstellungen gebildet - sie sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr abgezinst.
Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind nicht vorhanden.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer
Herrn Franz Rederer,
Speditionskaufmann
Herrn Axel Rederer,
Programmierer
und
Herrn Dr. Klaus Rederer ,
Informatiker
geführt. Die Geschäftsführer sind von
den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit. Weitere Angaben unterbleiben nach § 286
Abs. 4 HGB
.
Die Steuern von Einkommen und vom Ertrag belasten in
vollem Umfang das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Angaben zur Ergebnisverwendung entfallen
gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.
Weitere Pflichtangaben entfallen.
Neu-Ulm, 29. Juni 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.
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