Wolf Gastro GmbH
Bei der Autobahnmeisterei 4, 92421 Schwandorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Bauer seit 19.11.2019 | Geschäftsführer |
Christian Wolf seit 19.11.2019 | Prokura |
Jan Seidel seit 27.3.2018 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wolf Gastro GmbHSchwandorf (vormals: Kümmersbruck)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LAGEBERICHT
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2020 BIS 31.
DEZEMBER 2020
A. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Durch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie, trübte sich die deutsche Wirtschaft deutlich ein. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt sank gemäß dem Statistischen Bundesamt gegenüber dem Vorjahr deutlich um 5,0 Prozent und betrug 3.329,0 Milliarden Euro. Branchenentwicklung Das Gastgewerbe musste aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie und den damit in Zusammenhang stehenden Lockdowns erhebliche wirtschaftliche Rückschläge verkraften. Hotellerie und Gastronomie mussten ihre Betriebe schließen und konnten über ausgedehnte Zeiträume hinweg keine Konsumenten mehr mit Dienstleistungen und Waren versorgen. In 2020 mussten Umsatzrückgänge von preisbereinigt 39% verzeichnet werden. Dies schlug auch auf die Unternehmen durch, die sich innerhalb der Wertschöpfungs- und Lieferkette der Hotellerie und Gastronomie befinden. Die Branchenentwicklung in 2020 kann somit nur als extrem negativ beurteilt werden. B. Geschäftsmodell, Mitarbeiter und Standorte Geschäftsmodell Die Wolf Gastro GmbH betreibt die Werksverkäufe der Firmengruppe Wolf. Des Weiteren beliefert sie Kunden, vorwiegend aus der Gastronomie und Hotellerie. Mitarbeiter Die Wolf Gastro GmbH hat im Geschäftsjahr 2020 121 Mitarbeiter (Stand: 31. Dezember 2020) beschäftigt. Standorte Die Gesellschaft betreibt Standorte in Schwandorf, Nürnberg, Schmölln, Jena, Kümmersbruck (bis 31. Dezember 2020), Bayreuth und Manching (bis 31. Dezember 2020). C. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Die Bilanzsumme liegt bei 3,2 Mio. Euro und somit um 1,9 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Die Veränderung der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf Minderungen der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie auf einen geringeren Vorratsbestand zurückzuführen. Dies resultiert aus dem Wegbrechen der Aufträge und Umsätze, welche in Zusammenhang mit den verordneten Lockdowns zur Eindämmung der weltweiten Corona-Pandemie verhängt wurden. a) Anlagevermögen Die Sachanlagen liegen bei 0,4 Mio. Euro und damit im Wesentlichen aufgrund der planmäßigen Abschreibung leicht unter dem Vorjahreswert (0,5 Mio. Euro). Die Sachanlagenintensität hat sich, durch die deutliche Reduzierung der Bilanzsumme, von 10,2% auf 12,3% erhöht. b) Vorräte Die Vorräte liegen mit 0,6 Mio. Euro deutlich unter Vorjahresniveau. c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegen bei 0,9 Mio. Euro und damit um 1,7 Mio. Euro aufgrund des Wegfalls der Aufträge aus der Hotel- und Gastronomiebranche unter dem Vorjahr. d) Liquide Mittel Der Bestand der liquiden Mittel liegt bei 0,1 Mio. Euro und damit um 0,2 Mio. Euro unter Vorjahresniveau. Die Vermögenslage wird als stabil angesehen. Finanzlage a) Eigenkapital Das Eigenkapital beträgt -1,2 Mio. Euro (Vorjahr: -0,6 Mio. Euro). In 2020 wird damit ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von -1,2 Mio. Euro ausgewiesen. Die Wolf Gastro GmbH ist aufgrund der andauernden negativen Ertragslage bilanziell überschuldet. b) Rückstellungen Die Rückstellungen betragen 0,7 Mio. Euro und liegen damit um 0,1 Mio. Euro unter Vorjahresniveau. Rückstellungen im Zusammenhang mit der Schließung des Standortes Kümmersbruck wurden zum 31. Dezember 2020 erfasst. c) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betragen 2,6 Mio. Euro und liegen damit um 1,8 Mio. Euro unter den Verbindlichkeiten des Vorjahres. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 1,7 Mio. Euro auf 0,3 Mio. Euro. Der Rückgang beruht auf der stark reduzierten Auftragslage. Der von Seiten eines Unternehmens des nahestehenden Konzerns Reinhard Wolf GmbH & Co. KG eingeräumten Lieferantenkreditrahmen wurde zum 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 8 in Anspruch genommen. Es erfolgte die Zusage, diesen eingeräumten Lieferantenkreditrahmen in Höhe von 1,5 Mio. Euro bis 31. Dezember 2022 aufrechtzuerhalten. d) Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Im aktuellen Geschäftsjahr entstand ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro). Die Finanzlage ist aufgrund der Unterstützung durch Aufrechterhaltung und der Möglichkeit der Erhöhung des durch ein Unternehmen des nahestehenden Konzerns Reinhard Wolf GmbH & Co. KG eingeräumten Lieferantenkreditrahmens bis 31. Dezember 2022 als stabil anzusehen. Ertragslage nicht zufriedenstellend Das Rohergebnis liegt bei 7,4 Mio. Euro und damit um 2,4 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2020 liegt mit 4,3 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres (5,5 Mio. Euro). Der Grund ist die Reduzierung der Personalstärke sowie die Beantragung von durch die Corona-Pandemie bedingten Kurzarbeitergeld. Die Abschreibungen betragen 129 TEUR (Vorjahr: 149 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen um 1,1 Mio. EUR unter Vorjahresniveau und betragen 3,8 Mio. Euro. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) in Höhe von -596 TEUR und das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) in Höhe von -467 TEUR liegen demzufolge unter dem Niveau des Vorjahres. Zwar ist es uns gelungen, einen Großteil der Kosten an die extreme Absatzsituation anzupassen. Doch speziell bei den Fixkosten (Personal und Abschreibung) war dies nur eingeschränkt möglich. Die letztjährige Prognose hinsichtlich der stark rückläufigen Umsätze hat sich erfüllt. Es konnten zwar mehr Fixkosten abgebaut werden, als angenommen, jedoch nicht in dem Umfang, der nötig gewesen wäre, die Umsatzeinbrüche vollumfänglich aufzufangen. Aus diesem Grund traf die vorjährige Prognose bezüglich eines im Vergleich zu 2019 verschlechterten Ergebnisses, wie auch niedrigerem EBIT und EBITDA ebenfalls zu. D. Nachtragsbericht Im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen wurde im zweiten Halbjahr 2020 beschlossen, dass der Standort Kümmersbruck geschlossen wird. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlussess wurde in diesem Zusammenhang der Sitz der Gesellschaft von Kümmersbruck nach Schwandorf verlegt. E. Risikobericht Corona-Pandemie Das derzeit größte Risiko geht von der weiterhin grassierenden Corona-Pandemie aus. Die Beschränkungen und Schließung der Hotellerie und Gastronomie schlagen unvermindert auf unser Geschäftsmodell durch. Wir begegnen der Situation mit einer umfassenden vertrieblichen Umstrukturierung. Überkapazitäten werden konsequent abgebaut, Standorte mit ausschließlicher Fixierung auf eine Belieferung von Hotellerie und Gastronomie ersatzlos geschlossen. Unser Ziel ist der schnellstmögliche und durchgreifende Abbau von Fixkosten, was auch den Verzicht auf Umsätze mit sich bringen wird. Qualitätsmanagement Ein latentes, allerdings nicht kalkulierbares Risiko von Betrieben der Lebensmittelbranche insgesamt besteht in potenziellen Lebensmittelskandalen und eventuell damit einhergehenden Umsatzeinbrüchen. Diesem Risiko begegnen wir mit einem umfangreichen Qualitätsmanagementsystem, um ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit für den Verbraucher zu gewährleisten. Hauptpunkte bei der Qualitätssicherung sind die sorgfältigste Auswahl der Lieferanten und Rohstoffe sowie permanente Analysen zur Gewährleistung der Produktionssicherheit. Markt und Wettbewerb Neben den klassischen Vollsortiments-Anbietern wie v. a. Metro und C+C-Märkte, aber auch Troiber, OmegaSorg, Selgros oder Rittner steht die Wolf Gastro GmbH ebenfalls im Wettbewerb mit Angeboten von kleinen bzw. kleinsten Metzgerei-Betrieben (v. a. regional). Eine weitere Herausforderung in der Geschäftstätigkeit besteht darin, dass immer mehr (potenzielle) Kunden ihren Einkauf über (meist regionale) Einkaufsgemeinschaften bündeln, die entsprechende Listungen erfordern. Diese Anforderungen sind allerdings häufig schwer zu erfüllen: Der Kunde nimmt die - sich vom Wettbewerb stark differenzierenden - Serviceangebote des WOLF Frischdiensts zwar gern an, berücksichtigt sie aber kaum beim direkten Preisvergleich. Gesetzliche Rahmenbedingungen Indes werden auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Herstellung bzw. den Vertrieb von Lebensmitteln immer umfangreicher. Die Auflagen werden von Unternehmensseite durch Investitionen und ständige Anpassungen der Produktionsprozesse erfüllt. Kostendruck Kostendruck entsteht auf Unternehmensseite durch steigende Beschaffungskosten für Rohwaren und Zutaten/Hilfsstoffe. Weiterer Kostendruck entsteht auch durch Personalaufwendungen (Mindestlohn). Forderungsmanagement Das wesentliche Finanzinstrument der Gesellschaft stellen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dar. Diese werden mit Hilfe eines aktiven Forderungsmanagements überwacht. IT-Systeme Durch den Einsatz eines ERP-Systems welches Auftragsannahme, Materialwirtschaft, Produktionsplanung, wie auch -steuerung, Rechnungswesen und Faktura umfasst, ist ein Ausfall dieses Systems zu vermeiden. Wir stellen dies durch ein sehr striktes IT-Sicherheitskonzept sowie redundante, örtlich voneinander getrennte Server sicher, die über multichannel Verbindungen verfügen. Ertragslage / Abhängigkeit zum nahestehenden Konzern Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag verzeichnet. Aufgrund der anhaltenden negativen Ergebnissituation, die sich aufgrund des Auftretens der Corona-Pandemie im aktuellen Geschäftsjahr 2020 noch verschärft hat, befindet sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation und die Gesellschaft ist im Bestand gefährdet. Die im Geschäftsjahr 2020 aufgetretene Corona-Pandemie hat zu einem Lockdown der Hotel-und Gastronomiebranche im Frühjahr sowie im Spätherbst/Winter des Jahres 2020 geführt. Da die Gesellschaft einen wesentlichen Umsatzanteil in der Hotel-und Gastronomiebranche generiert, war die Gesellschaft unmittelbar negativ von den Corona-Beschränkungen betroffen. Hierzu musste Kurzarbeit in Anspruch genommen werden. Die staatliche Unterstützung war jedoch nicht ausreichend, da die Fixkosten nicht in gleichem Maße abgebaut werden konnten. Demnach hat das Auftreten der Corona-Pandemie die ohnehin andauernde negative Ertragslage der vergangenen Geschäftsjahre verschärft. Im zweiten Halbjahr 2020 wurden Umstrukturierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt. Im Wesentlichen handelt es ich bei den Umstrukturierungsmaßnahmen um den Verzicht auf renditeschwache Umsätze sowie um die Schließung des Standortes Kümmersbruck und in diesem Zusammenhang den Abbau von Personal. Zudem hat die Gesellschaft zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit die Zusage eines Unternehmens des nahestehenden Konzerns Reinhard Wolf GmbH & Co. KG erhalten, ihr den zum 31. Dezember 2020 eingeräumten Lieferantenkreditrahmen in Höhe von 1,5 Mio. EUR bis zum 31. Dezember 2022 auch weiterhin zu gewähren. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 war dieser Lieferantenkreditrahmen in Höhe von TEUR 8 in Anspruch genommen. Bei einer planmäßigen Ergebnisentwicklung der Gesellschaft ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft durch die vorstehend genannte Zusage eines Unternehmens des nahestehenden Konzerns Reinhard Wolf GmbH & Co. KG sichergestellt. Die Wolf Gastro GmbH befindet sich demnach als Folge der anhaltenden negativen Ertragslage in einer finanziellen Abhängigkeit eines Unternehmens des nahestehenden Konzerns Reinhard Wolf GmbH & Co. KG. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist bei einer planmäßigen Ergebnisentwicklung durch die Unterstützung durch ein Unternehmen des nahestehenden Konzerns sichergestellt. Die Ertragslage der Wolf Gastro GmbH ist in Anbetracht dessen, dass es sich um ein Handelsunternehmen handelt, nicht zufriedenstellend. Nach einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in den Geschäftsjahren 2016 bis 2018 wurde in den Geschäftsjahren 2019 sowie 2020 wiederum ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 582 (2019: TEUR 551) verzeichnet. Somit ist die Ertragslage der Gesellschaft weiterhin nicht zufriedenstellend und erfordert weitere Umstrukturierungsmaßnahmen, um die finanzielle Abhängigkeit von einem Unternehmen des nahestehenden Konzerns Reinhard Wolf GmbH & Co. KG zu beseitigen. Nach der Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen plant die Gesellschaft mit einer verbesserten, langfristig positiven Ertragslage. Bezüglich des Eintritts der geplanten Ergebnisentwicklung besteht jedoch - im Wesentlichen aufgrund der nicht eindeutig abschätzbaren Entwicklung der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft - eine wesentliche Unsicherheit. F. Prognose-Bericht sowie Chancen der zukünftigen Entwicklung Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den folgenden Geschäftsjahren Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten zeigen sich wieder etwas freundlicher. Die Bundesregierung prognostiziert für das Jahr 2021 einen preisbereinigten Anstieg des BIP um 3,5 Prozent. Da die Beschränkungen für Hotellerie und Gaststätten jedoch auch in 2021 weiter wirken, kann von einer zeitnahen Erholung und Normalisierung der gesamten Branche nicht ausgegangen werden. Chancen und Prognose der Wolf Gastro GmbH Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet die Geschäftsleitung mit leicht rückläufigen Umsätzen. Zum einen bedingt durch die nach wie vor anhaltenden und drohenden Beschränkungen in der Gastronomie, zum anderen durch die nötigen Umstrukturierungen, die wir als unumgänglich ansehen, um sich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Wir trennen uns bewusst von definierten Umsätzen. Oberstes Ziel ist die Reduzierung von Fixkosten. Da diese Maßnahmen jedoch Zeit zum Umsetzen brauchen, gehen wir davon aus, dass sich sowohl das Ergebnis wie auch das EBIT und EBITDA im Geschäftsjahr 2021 nur leicht im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Schwandorf, den 27. Juli 2021 gez. Hans Bauer Wolf Gastro GmbH BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020WOLF GASTRO GMBH, SCHWANDORF (VORMALS: KÜMMERSBRUCK)A K T I V A
P A S S I V A
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
ANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2020 BIS 31.
DEZEMBER 2020
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Generalnorm Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugrunde. Die Wolf Gastro GmbH mit Sitz in Schwandorf (vormals: Kümmersbruck) ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Amberg unter der HRB 5108 eingetragen. 2. Darstellungsstetigkeit Die Darstellungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich beibehalten. 3. Vergleichbarkeit mit Vorjahr Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist grundsätzlich gegeben. 4. Geschäftszweige Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere Fleisch- und Wurstwarenerzeugnissen sowie Fertiggerichten und verwandten Artikeln. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von TEUR 1.216 aus. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag verzeichnet. Aufgrund der anhaltenden negativen Ergebnissituation, die sich aufgrund des Auftretens der Corona-Pandemie im aktuellen Geschäftsjahr 2020 weiter verschärft hat, befindet sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation und die Gesellschaft ist im Bestand gefährdet. Die im Geschäftsjahr 2020 aufgetretene Corona-Pandemie hat zu einem Lockdown in der Hotel- und Gastronomiebranche im Frühjahr sowie im Spätherbst/Winter des Jahres 2020 geführt. Da die Gesellschaft einen wesentlichen Umsatzanteil in der Hotel-und Gastronomiebranche generiert, war sie unmittelbar negativ von den Corona-Beschränkungen betroffen. Hierzu musste Kurzarbeit in Anspruch genommen werden. Die staatliche Unterstützung war jedoch nicht ausreichend, da die Fixkosten nicht in gleichem Maße abgebaut werden konnten. Demnach hat das Auftreten der Corona-Pandemie die ohnehin andauernde negative Ertragslage der vergangenen Geschäftsjahre verschärft. Im zweiten Halbjahr 2020 wurden Umstrukturierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt. Im Wesentlichen handelt es ich bei den Umstrukturierungsmaßnahmen um den Verzicht auf renditeschwache Umsätze sowie um die Schließung des Standortes Kümmersbruck und in diesem Zusammenhang den Abbau von Personal. Nach der Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen plant die Gesellschaft mit einer verbesserten, langfristig positiven Ertragslage. Bezüglich des Eintritts der geplanten Ergebnisentwicklung besteht jedoch - im Wesentlichen aufgrund der nicht eindeutig abschätzbaren Entwicklung der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Ertragslage - eine wesentliche Unsicherheit. Zudem hat die Gesellschaft zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit die Zusage eines Unternehmens des nahestehenden Konzerns Reinhard Wolf GmbH & Co. KG erhalten, ihr den zum 31. Dezember 2020 eingeräumten Lieferantenkreditrahmen in Höhe von 1,5 Mio. EUR bis zum 31. Dezember 2022 auch weiterhin zu gewähren. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 war dieser Lieferantenkreditrahmen in Höhe von TEUR 8 in Anspruch genommen. Bei einer planmäßigen Ergebnisentwicklung ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft durch die vorstehend genannte Zusage eines Unternehmens des nahestehenden Konzerns Reinhard Wolf GmbH & Co. KG sichergestellt. Aufgrund der finanziellen Unterstützung durch eines Unternehmens des nahestehenden Konzerns Reinhard Wolf GmbH & Co. KG kann von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden. Demnach erfolgte die Bilanzierung und Bewertung unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB erstellt. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den § 266 HGB und § 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Ansatzwahlrechte Ansatzwahlrechte werden grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. 2. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer 5 Jahre) bewertet. Sachanlagen Technische Anlagen und Maschinen und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Anwendung der linearen Methode. Geringwertige Anlagegüter wurden in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt und entsprechend zeitanteilig abgeschrieben. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Umlaufvermögen Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung der niedrigeren beizulegenden Werte bilanziert. Unter Beachtung des Niederstwertprinzips wurden Abschläge auf niedrigere Börsen- und Marktpreise bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen. Für Bestandsrisiken (Schwund, Verderb, Anschaffungskostenminderungen u.ä.) wurde ein Bewertungsabschlag von 3,5% vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden Einzelwertberichtigungen sowie für das allgemeine Kreditrisiko pauschal ermittelte Wertberichtigungen abgesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben zu den Beträgen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. RÜCKSTELLUNGEN wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. VERBINDLICHKEITEN sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bzw. Nennwerten ausgewiesen. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.1 Restlaufzeiten Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelte es sich im Vorjahr um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.132.771,97 sowie um sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.100.000,00. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen umfassen vor allem Personalverpflichtungen . 4. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag und Handelsregister EUR 102.000,00. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31. Januar 2012, in dem sich die Gesellschafterin Wolf Unternehmensverwaltung GmbH (ehemals: Wolf Gastro GmbH) verpflichtet hat, eine Zahlung in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) zu leisten, erhöhte sich diese zum 31. Januar 2012 um EUR 1.320.000,00. Mit Sachkapitalerhöhungsbeschluss vom 23. Dezember 2013 und mit Wirkung zum 1. Januar 2014, 0:00 Uhr, wurde das Stammkapital der Wolf Gastro GmbH um EUR 500,00 auf EUR 102.000,00 erhöht. Zur Übernahme des neuen Geschäftsanteils wurde ausdrücklich die Wolf Unternehmensverwaltung GmbH (ehemals: Wolf Gastro GmbH) zugelassen. Die Einlage erfolgte durch Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der Forster Convenience Food GmbH, Nürnberg, mit Wirkung zum 1. Januar 2014, 0:00 Uhr. Mit notariellem Vertrag vom 18. August 2014 hat die Wolf Gastro GmbH ihre Anteile an der Forster Convenience Food GmbH an die Wolf Wurstspezialitäten GmbH veräußert. 5. Verbindlichkeiten 5.1 Restlaufzeiten Die Verbindlichkeiten haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende Sicherheiten. 5.2 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 3.360.334,40 (Vorjahr: EUR 1.947.495,87) enthalten. Im Übrigen handelt es sich zugleich um sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 32.377,59 (Vorjahr: EUR 102.668,20) sowie um sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.371.292,70 (Vorjahr: 0,00). 5.3 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditistituten betragen zum 31. Dezember 2020 EUR 351,60 (Vorjahr: EUR 837,82) D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung In den GuV-Positionen sind im Geschäftsjahr 2020 Erträge aus der Auflösungen von Rückstellungen für Prozessrisiken in Höhe von TEUR 200 sowie Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen im Zusammenhang mit der Betriebsschließung am Standort Kümmersbruck in Höhe von TEUR 354 enthalten, welche als außergewöhnlich zu qualifizieren sind. E. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse wie folgt:
Eine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung wird aufgrund der eingeräumten Kreditlinien und der positiven Eigenkapitalausstattung der Kreditnehmerin als unwahrscheinlich angesehen. 2. Besserungsschein Von Seiten der nahestehenden Unternehmen Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Wolf Management GmbH (nunmehr verschmolzen auf die Wolf Wurstspezialitäten GmbH) sowie Forster Convenience Food GmbH erfolgten im Geschäftsjahr 2012/2013 gegenüber der Wolf Gastro GmbH Forderungsverzichte gegen Besserungsscheine in Höhe von insgesamt EUR 1.659.354,38 (angegeben ist der Brutto-Betrag der Forderungen). Der Besserungsfall ist bislang noch nicht eingetreten. 3. Organmitglieder Geschäftsführung Die Gesellschaft wird durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Hans Bauer, Betriebswirt (VWA), vertreten. Der Geschäftsführer ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wird unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritte aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 316 (Vorjahr: TEUR 360) und aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 94 (Vorjahr: TEUR 93). Für Folgejahre wird mit Verpflichtungen gegenüber Dritten in ähnlicher Höhe gerechnet. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen noch sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen für Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 366 (Vorjahr: TEUR 366), gegenüber nahestehenden Unternehmen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen für Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 294 (Vorjahr: TEUR 294) im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB. Angegeben ist der Jahresbetrag des Geschäftsjahres 2020. Aus einem Betriebspachtvertrag besteht eine sonstige finanzielle Verpflichtung gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 300). Bei den Leasing- bzw. Mietverträgen handelt es sich um nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte. Die Vorteile der Miet- bzw. Leasingverträge zeigen sich insbesondere bei der flexiblen Vertragsdauergestaltung und bei der Schonung der bestehenden Kreditlinien bzw. einer Erhöhung der Liquidität. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Miet- bzw. Leasingverträge könnte es jedoch zu zusätzlichen Kosten kommen. 5. Beschäftigte Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 129 Arbeitnehmer. Diese teilen sich auf in 74 gewerbliche Arbeitnehmer und 55 Angestellte. 6. Abschlussprüferhonorare Bezüglich der Angabe des Abschlussprüferhonorars wird auf die Erleichterung des § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB verwiesen. 7. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Wolf Frischdienst Holding GmbH & Co. KG, Schwandorf (vormals: Kümmersbruck), einbezogen. 8. Angabe Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB
Mit der o. g. Tochtergesellschaft besteht seit 1. Februar 2011, 0:00 Uhr, ein Gewinnabführungsvertrag. 9. Beziehungen zu nahestehende Personen und Unternehmen Alle wesentlichen Geschäfte zu nahestehenden Personen bzw. Unternehmen der Gesellschaft wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. 10. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde der Sitz der Gesellschaft von Kümmersbruck nch Schwandorf verlegt. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht unter Abschnitt "D. Nachtragsbericht". 11. Ergebnisverwendung nach § 285 Nr. 34 HGB Der Ergebnisverwendungsvorschlag sieht einen Vortrag des Bilanzverlustes in Höhe von EUR 2.708.411,49 auf neue Rechnung vor. 12. Befreiung von der Konzerabschlussaufstellungspflicht Die Gesellschaft ist gemäß § 293 HGB von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Schwandorf, den 27. Juli 2021 gez. Hans Bauer Der Jahresabschluss wurde am XX. September 2021 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Wolf Gastro GmbH, Schwandorf (vormals: Kümmersbruck): Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wolf Gastro GmbH, Schwandorf (vormals: Kümmersbruck), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wolf Gastro GmbH, Schwandorf (vormals: Kümmersbruck), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe "B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "E. Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Bestand der Gesellschaft aufgrund der negativen Ergebnissituation, die bislang anhält und sich aufgrund des Auftretens der Corona-Pandemie noch verschärft hat, gefährdet ist und zu einer angespannten Liquiditätssituation geführt hat. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist, nach Auffassung der Geschäftsführung, wie in der Vergangenheit bei planmäßiger Entwicklung durch die Zusage eines Unternehmens des nahestehenden Konzerns durch die Einräumung eines Lieferantkreditrahmens sichergestellt. Wie in Angabe "B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und Abschnitt "E. Risikobericht" dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 27. Juli 2021 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Plack Wirtschaftsprüfer gez. Simon-Kleinort Wirtschaftsprüferin (An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)" |
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