Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Benediktushof gGmbH
Meisenweg 15, 48734 Reken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Jörg Bodin seit 8.10.2012 | Geschäftsführer |
Jürgen Böbisch seit 26.10.2011 | Prokura |
Norbert Rohlf seit 26.10.2011 | Prokura |
Thomas Joachim Spaan seit 29.7.2009 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Benediktushof gGmbHRekenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022I. Grundlagen der Gesellschaft Die Benediktushof gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die in Maria Veen (Gemeinde Reken, Kreis Borken) Einrichtungen der Behindertenhilfe betreibt. Der Benediktushof bietet eine Vielzahl von Rehabilitationsangeboten für Menschen mit Behinderung mit insgesamt 770 Plätzen. Diese verteilen sich auf ein Schulinternat für Kinder und Jugendliche, ein Berufsbildungswerk, eine Werkstatt für behinderte Menschen sowie ein differenziertes Wohnangebot. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung der Branche Das abgelaufene Geschäftsjahr war abermals durch Krisensituationen gekennzeichnet. Neben der Corona-Pandemie wurden insbesondere die Auswirkungen des im Februar 2022 begonnen Ukraine-Kriegs auf die Welt- und Binnenwirtschaft spürbar. Auf dem Energie- und Rohstoffmarkt wurde die Abhängigkeit Deutschlands von osteuropäischen Gasvorkommen und internationalen Lieferketten deutlich. Basierend auf dem Lieferstopp von russischem Gas verteuerten sich im Jahresverlauf die Marktpreise insbesondere für Gas und Strom überproportional. Darüber hinaus sehen sich die Unternehmen auch dem Druck von erheblichen Lohnforderungen der Arbeitnehmervertreter bei anhaltendem Fachkräftemängel auch in der kritischen Infrastruktur ausgesetzt. Die Inflation in Deutschland lag im Monatsvergleich zum Vorjahr bei teilweise über 10 % und im Jahresschnitt 2022 bei knapp 8 %. 1 Auf der Basis dieser Entwicklungen haben sich auch die Anforderungen an das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem, insbesondere in der medizinischen Versorgung von Patienten und der Schutz und die Betreuung von vulnerablen Menschen, weiterhin verschärft. Trotz rückläufiger Corona-Inzidenzzahlen im Jahresverlauf besteht in Deutschland und im europäischen Binnenmarkt weiterhin große Unsicherheit in Gesellschaft und Wirtschaft hinsichtlich der ökonomischen Entwicklung der Gesamtwirtschaft, auch vor dem Hintergrund einer vielfach diskutierten Rezession für das Jahr 2023. 2 Die Deutsche Bundesbank geht in einer Konjunkturprognose für das Jahr 2023 von einem Wachstum von 0,5 % (2022: 1,9 %) aus. Für die am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessene Inflation des kommenden Jahres wird ein Rückgang auf 7,2 % erwartet auch wegen der staatlichen Strom- und Gaspreisbremse. 3 Für die Unternehmen und Träger im Gesundheits- und Sozialwesen war das Jahr weiterhin mit vielfach ausbleibenden Belegungszahlen bei teils reduzierten Leistungsangeboten verbunden. Die Belastung des Personals war weiterhin überdurchschnittlich, sodass die Aufrechterhaltung der Versorgungsaufträge teils zu erheblichen Anstrengungen in den Einrichtungen führte. Mit der Zusage von staatlichen Unterstützungshilfen zur Dämpfung der Kostenbelastung wird weiterhin die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaften im Gesundheits- und Sozialsystem gestützt. Der Bund stellt hierfür unter anderem mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Milliardenhilfe in Aussicht. 4 Die ohnehin hohe Abhängigkeit von den jeweiligen Kosten- und Leistungsträgern im Gesundheitswesen und die sich verschlechternde finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte durch die Ausgabe von Finanzierungshilfen zur Abmilderung der Kosten für Energie sowie die Eindämmung der Inflation wird weiterhin dazu führen, dass ein hoher Druck im Bereich der Finanzierung des sozialen Sektors bestehen bleibt. 5
2 Vgl. o. V.: Aktualisierte Konjunkturprognose
2022 und 2023, in: Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 30.
März 2022
Durch diese Ausgangssituation besteht für alle Träger in diesem Bereich die Notwendigkeit, ihre Angebote unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einflussgrößen und des immer größer werdenden Personalmangels in der Pflege und Betreuung hilfebedürftiger Menschen weiter zu optimieren. 6 Neben diesen generellen Herausforderungen sehen sich die Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen fortlaufend gesetzlichen Veränderungen gegenüber. Behindertenhilfe / Rehabilitation Alle Leistungsbereiche der Behindertenhilfe / Rehabilitation mussten sich weiterhin mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auseinandersetzen, sowohl in Bezug auf notwendige Veränderungen der Leistungsangebote (insbesondere Berufsbildungs-/Berufsförderungswerke), als auch bezogen auf die anfallenden außerordentlichen Aufwendungen im Rahmen der Leistungserbringung. Hinzu kam die Notwendigkeit, Sonderaktivitäten zu organisieren bzw. deren Umsetzung zu gewährleisten, z. B. Impfungen der Leistungsnehmer und Mitarbeiter, die Kontrolle des Impfstatus und Zugangskontrollen zu den Gebäuden. Nicht zuletzt mussten Corona-Tests organisiert und abgerechnet werden. Für den Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist die Nachfrage nach wie vor ungebrochen. 7 Die durch das Bundesteilhabegesetz ermöglichte Konkurrenz durch andere Leistungsanbieter hat hier noch zu keiner wesentlichen Änderung geführt. Die Corona-Pandemie führte im Bereich der Werkstätten zu stark erhöhtem administrativen Aufwand, insbesondere im Bereich der Leistungsabrechnung. Die befürchteten Auswirkungen der Inklusion auf die Belegung der Schulen sind nicht eingetreten. Die üblichen Schwankungen bei den Anmeldezahlen für die Schulen lassen sich nicht auf diesen Effekt zurückführen. Im Bereich der Berufsbildungswerke zeigen sich in der Belegung keine Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bezüglich des Preismodells gab es in 2022 keine weiteren Entwicklungen.
6 Vgl. o. V.: Personalmangel bei
Pflegekräften verschärft sich, finanzielle
Absicherung fehlt, in: Ärzteblatt, 10. Januar 2022
2. Geschäftsverlauf Insgesamt ist der Geschäftsverlauf für die Benediktushof gGmbH im Jahr 2022 erfolgreich gewesen. Das Jahresergebnis liegt zwar um 4 TEUR unter dem Ergebnis des Vorjahres, ist aber trotz der Corona-Pandemie bzw. des Ukraine-Kriegs nach wie vor positiv. Das geplante Betriebsergebnis wurde nicht erreicht. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Die folgenden Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres. Für die interne Steuerung stellen die Umsatzerlöse und der Personalaufwand die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar. 3.1. Ertragslage Insgesamt beliefen sich die Erträge der Benediktushof gGmbH im Geschäftsjahr 2022 auf 36.193 TEUR (i. Vj. 35.046 TEUR). Der größte Anteil an den betrieblichen Erträgen sind die Umsatzerlöse aus Pflege und Betreuung sowie aus der beruflichen Bildung. Die Umsatzerlöse betrugen 32.177 TEUR und liegen damit über dem Vorjahresniveau (31.631 TEUR) sowie leicht über der Planung. Wesentliche Ursachen für die positive Entwicklung sind Pflegesatzerhöhungen, die Ausweitung des ambulant betreuten Wohnens und das Betreiben eines Corona-Bürgertestzentrums. Die Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt auf 36.034 TEUR (i. Vj. 34.884 TEUR). Innerhalb der betrieblichen Aufwendungen stellen die Personalaufwendungen den größten Posten dar. Sie sind daher ein weiterer wichtiger Leistungsindikator für die interne Steuerung. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie um 1.307 TEUR auf 26.449 TEUR gestiegen und liegen über dem geplanten Wert. Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen die Anhebung des Tarifs um 1,8 % zum 1. April 2022, der Anstieg bei der Mehrarbeit bzw. beim nicht genommenen Urlaub, der Anstieg bei den Altersteilzeitvereinbarungen sowie die Tarifeinigung für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes über die Gewährung von Zulagen und zusätzlichen Regenerationstagen zum 1. Juli 2022. Zum Ende des Jahres 2022 wurden bei der Benediktushof gGmbH ohne Geschäftsführer 474 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Zusätzlich waren 37 Auszubildende und Praktikanten tätig. 28 Mitarbeiter/innen waren in Elternteilzeit beziehungsweise in der Freiphase der Altersteilzeit. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) kommen zur Anwendung. Die dort festgelegte betriebliche Altersversorgung erfolgt bei der "Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe" (kvw). Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss von 159 TEUR (i. Vj. 163 TEUR) erzielt, was einen Rückgang von 4 TEUR entspricht. 3.2. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2022 beträgt die Bilanzsumme für die Benediktushof gGmbH 32.034 TEUR. Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände stellen auf der Aktivseite mit 18.514 TEUR bzw. 57,8 % der Bilanzsumme das langfristige Vermögen dar. Für das Geschäftsjahr 2022 erfolgten Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und in das Sachanlagevermögen in Höhe von insgesamt 1.124 TEUR (i. Vj. 1.065 TEUR). Auf die Aktivierung von Gebäuden und Außenanlagen entfällt ein Anteil von 495 TEUR. In die Erneuerung oder Erweiterung der technischen Anlagen und Maschinen sowie der Einrichtung und Ausstattung flossen im Jahre 2022 Mittel in Höhe von 889 TEUR. Mit 6.610 TEUR (bzw. 20,6 % der Bilanzsumme) stellen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen den größten Anteil am kurzfristigen Vermögen (insgesamt 13.520 TEUR) dar. Auf der Passivseite weist die Bilanzstruktur einen Eigenkapitalanteil (ohne Sonderposten) von 15.703 TEUR (49,0 % der Bilanzsumme) aus. Der Anteil der Sonderposten an der Bilanzsumme beträgt 22,6 %. Die sonstigen Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2022 2.777 TEUR bzw. 8,7 % der Bilanzsumme. 3.3. Finanzlage Der in der Bilanz ausgewiesene Gesamtbestand an flüssigen Mitteln in Höhe von 3.638 TEUR ist Ausgangspunkt für die Beurteilung der Finanzlage. Setzt man die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Forderungen auf der einen Seite und die kurzfristigen Verbindlichkeiten auf der anderen Seite ins Verhältnis, so ergibt sich eine Liquidität 2. Grades von 349,3 %. Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2022 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft entsprechendes Bild wieder. III. Prognosebericht Hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen durch die Nachwirkungen der Corona-Krise, des Ukrainekrieges und der erhöhten Inflation, ist eine zuverlässige Prognose der finanziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft nur schwierig möglich. 1. Umsatzerlösentwicklung Die Planung für das Geschäftsjahr 2023 geht für alle Bereiche der Benediktushof gGmbH von einem leicht positiven Umsatzwachstum aus. In den ersten 2 Monaten des Jahres 2023 zeichnet sich ab, dass diese Wachstumsannahmen auch realisiert werden können. 2. Personalaufwands- und Ergebnisentwicklung Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein Anstieg der Personalkosten geplant. Die Tarifeinigung für Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes über die Gewährung von Zulagen ist dabei berücksichtigt. Der Anstieg der Personalkosten wird durch die Anpassung der Vergütungssätze nicht in allen Bereichen ausgeglichen werden können. Unter Berücksichtigung der ursprünglichen Rahmenbedingungen wurde bei einer vorsichtigen Planung für das Geschäftsjahr 2023 ein positives Jahresergebnis auf Vorjahresniveau erwartet. Basierend auf den am Erstellungszeitpunkt vorliegenden Hochrechnungen für das Jahr 2023 erwarten wir keine wesentlichen Abweichungen gegenüber unserer ursprünglichen Planung. 3. Vermögens- und Finanzlage Wesentliche Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage insbesondere aufgrund der Ukraine-Krise sind aktuell nicht absehbar, werden auch nicht erwartet. IV. RISIKO- UND CHANCENBERICHT Die größten Risiken werden in den Auswirkungen der aktuellen Preisentwicklung und dem Fachkräftemangel sowie in der weltpolitischen Lage rund um den Ukraine-Krieg gesehen. Trotz fortlaufender Risikoanalyse und Umsetzung von Maßnahmen verbleibt für die Gesellschaft weiterhin ein hohes Risiko in der Leistungs-, Umsatz- und Kostenentwicklung, welches sich insbesondere aus einer reduzierten Belegung, aus Personalvakanzen und -ausfällen sowie aus der Kostenentwicklung aus dem Bezug von wesentlichen Sachmitteln und Dienstleistungen ergeben kann. Nachfolgend sind die Risiken themenspezifisch und darin absteigend nach ihrer Bedeutung für die Gesellschaft angegeben: AUSLASTUNGSRISIKEN UND MARKTCHANCEN Risiken: Bei den Werkstätten für Menschen mit Behinderung ergeben sich vor allem mittelfristige Risiken aus der geänderten konjunkturellen Entwicklung. Die Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Auslastung ist im Bereich der beruflichen Bildung hoch. Grund hierfür ist zum einen die Abhängigkeit von sehr wenigen Leistungsträgern, in der Regel die Agentur für Arbeit, sowie die Frage des zukünftigen Umgangs der Kostenträger mit Internatsunterbringungen und einer möglichen hybriden Leistungserbringung. Chancen: Durch die Einbindung der Einrichtungen der Josefs-Gesellschaft in die Konzernstruktur ist ein solider Rückhalt gegeben. Die Verbundstruktur mit ihren unterschiedlichen Bereichen stellt somit einen weiteren Vorteil dar, da so Synergien und wirtschaftliche Ausgleichseffekte ermöglicht werden. Wir sehen daher gute Chancen, uns mit unseren Angeboten am Markt behaupten zu können. Risiken und Chancen im Personalbereich Risiken: Die Personalgewinnung stellt nach wie vor das größte Risiko im Personalbereich dar. Die Besetzung von Lehrerstellen in den Schulen der JG-Gruppe gestaltet sich zunehmend als äußerst schwierig. Auch hier kommt der allgemeine Lehrermangel zur Geltung. 8 Neben den bereits erfolgten Tariferhöhungen für das Jahr 2022 liegen zum Erstellungszeitpunkt keine weiteren Tarifabschlüsse für die Folgejahre vor. Die durchschnittliche, geplante Tarifsteigerung für 2023 liegt bei ca. 5,0 %. Mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurden Zulagen für den Sozial- und Erziehungsdienst für die Jahre 2022 bis 2024 vereinbart, die zu erheblichen Mehrkosten in Teilen der Eingliederungshilfe führt. Eine Anpassung der Vergütungssätze wird nicht in allen Bereichen ausgeglichen werden können. Chancen: Die Anwendung der AVR kann für die Gesellschaft bei der Gewinnung von Personal durchaus zum Vorteil werden. Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter kann sie als attraktiver katholischer Arbeitgeber einen sicheren Arbeitsplatz bieten. Darüber bieten die trägereigenen Pflegeschulen sowie die Trainee- und Lead-Programme Chancen zur Mitarbeitergewinnung und Weiterentwicklung von internen Führungsqualitäten.
8 Vgl. Lehrermangel: Bis 2030 fehlen mindestens
81.000 Lehrkräfte
Risiken und Chancen der Gesetzgebung Risiken: Das Risiko von Veränderungen der Finanzierungssysteme besteht für die Gesellschaften der Josefs-Gesellschaft jederzeit. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zieht sich weiter hin, wobei in einzelnen Bundesländern zumindest mit Pilotprojekten bezüglich der Erstellung von Fachkonzepten und Leistungsvereinbarungen begonnen wurde. Allerdings stockt auch dieser Prozess. Insgesamt ist die geplante Umsetzung des BTHG gescheitert. Es ist zu beobachten, dass Leistungsträger verstärkt in die Überprüfung der Leistungserbringer gehen, vor allem auch mit der Zielsetzung Rückzahlungen zu erreichen. Chancen: Die Schaffung neuer komplexer Fachleistungsarrangements beinhaltet die Erweiterung des Leistungsspektrums und die zunehmende Differenzierung der Leistungsangebote. Die Trennung der existenzsichernden Leistungen und der Fachleistungen ist mittlerweile etabliert. Die Vernetzung interner Fachleistungsangebote zu komplexen Leistungsarrangements soll neue Interessensgruppen ansprechen und Leistungsangebote für andere Leistungsanbieter ermöglichen. Durch die gemeinsame Beschulung von Schüler/-innen mit einer Behinderung und ohne eine Behinderung im Rahmen der Inklusion ergeben sich Chancen, die Nachfrage nach Beschulung von Förderschulen nachhaltig zu stärken. Dies zeigt, dass das BTHG Chancen auf neue Betätigungsfelder und Interessensgruppen eröffnet. Liquiditäts- und Risikomanagement Die Benediktushof gGmbH nimmt am konzernweiten Risikomanagement teil. Zur Erkennung der geschäftsspezifischen Risiken erfolgt eine jährliche Risikobewertung durch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Über die Ergebnisse erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung gegenüber der Holding und den Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat) der JG-Gruppe. Durch die zentrale Bündelung der liquiden Mittel (Cash-Management) in der Zentrale der JG- Gruppe und den monatlichen Liquiditätsstatus für den gesamten Konzern wird die Liquidität für alle Tochtergesellschaften sichergestellt.
Reken, den 31. März 2023 Thomas Spaan, Geschäftsführer Martin Bodin, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 20221. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Benediktushof gGmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Benediktushof gGmbH hat ihren Sitz in Reken und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld (HRB 4313). Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen grundsätzlich den §§ 266 und 275 HGB. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas wurde nur vorgenommen, soweit dies zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung führt. Die Gesellschaft ist als steuerbegünstigte Körperschaft von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die für die Bewohner verwalteten Verwahrgelder (Taschengelder) werden als Treuhandvermögen bzw. Treuhandverbindlichkeit unter der Bilanz ausgewiesen. Die Benediktushof gGmbH ist zum Bilanzstichtag eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten mehr als 250,00 EUR und maximal 800,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) betragen, werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden zum Nennwert bilanziert. Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren und werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Höhe der gewährten Zuwendungsbeträge gebildet und jährlich um den anteiligen Abschreibungsbetrag der geförderten Anlagegüter aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet worden. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G im Wege der Einzelbewertung nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem zehnjährigen Durchschnittszinssatz von 1,78 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Weitere Berechnungsgrundsätze sind, dass ein Trend für Renten und Anwartschaften von 0 % p. a. und keine Fluktuation angenommen werden. Die Differenz der Rückstellungen aus dem siebenjährigen und zehnjährigen Jahresdurchschnitt des Zinssatzes und damit der ausschüttungsgesperrte Betrag i. S. d. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Gewinn aus Zinssatzänderung) zum 31. Dezember 2022 beträgt 2 TEUR (i. Vj. 4 TEUR). Die Bewertung der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit, Dienstjubiläen und gegenüber pensionierten beamteten Lehrern und Pensionsanwärtern erfolgte jeweils zu ihrem, nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten, Barwert mittels des so genannten Anwartschaftsbarwertverfahrens. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Bewertung liegt ein Rechnungszinssatz von 0,52 % (i. Vj.0,34 %) für die Altersteilzeit, 1,44 % (i. Vj.1,35 %) für die Dienstjubiläen und für die Verpflichtungen gegenüber pensionierten beamteten Lehrern und Pensionsanwärtern zu Grunde. Als weitere Prämissen werden für die Jubiläumsverpflichtung ein Gehaltstrend von 2,5 % sowie eine Fluktuationsrate von 10,0 % unterstellt. Bei der Wahl des Rechnungszinssatzes für die Jubiläumsverpflichtung wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, welches die Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren für alle Anspruchsberechtigte gestattet. Die nach § 8a Altersteilzeitgesetz vorzunehmende Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die sich in Altersteilzeit befinden, erfolgt für alle Gesellschaften der JG-Gruppe zentral durch die Konzernmuttergesellschaft Josefs-Gesellschaft gGmbH, Olsberg. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang als abschließende Anlage beigefügt ist. Die in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthaltenen Forderungen gegen Gesellschafter betragen 6.601 TEUR (i. Vj. 5.970 TEUR). Sie haben im Wesentlichen den Charakter von Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Den Arbeitnehmern der Benediktushof gGmbH wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) abgewickelt wird. Diese mittelbare Pensionsverpflichtung ist gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Für das Geschäftsjahr 2022 betrug der laufende Beitrag an die kvw 1.270 TEUR (i. Vj. 1.225 TEUR), er beträgt 4,5 % zuzüglich 3,25 % Sanierungsgeld des beitragspflichtigen Entgelts. Die Summe der beitragspflichtigen Gehälter beläuft sich im Jahr 2022 auf 16.388 TEUR (i. Vj. 15.807 TEUR). Für 2023 wird mit einem gleichbleibenden Beitragssatz gerechnet. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen für Personalaufwendungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Urlaub, Gleitzeit, Altersteilzeit und Dienstjubiläen sowie Verpflichtungen gegenüber pensionierten beamteten Lehrern und Pensionsanwärtern. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
Sicherung durch Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken) 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse enthalten u. a. Erlöse aus Pflege und Betreuung in Höhe von 27.774 TEUR (i. Vj. 27.362 TEUR), Verkaufserlöse in Höhe von 1.572 TEUR (i. Vj. 1.475 TEUR) und Erlöse aus medizinisch-therapeutischen Leistungen von 788 TEUR (i. Vj. 743 TEUR), Erträge aus Hilfs-/Nebenbetrieben von 333 TEUR (i. Vj. 334 TEUR) sowie Zuwendungen zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen für die von der Gesellschaft unterhaltene Schule von 1.710 TEUR (i. Vj. 1.717 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich insbesondere aus Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge für behinderte Menschen und Personalkostenzuschüssen zusammen. Mit insgesamt 405 TEUR (Vorjahr 245 TEUR) sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Erstattungen für Coronatestungen (Personal- und Sachkosten) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verwaltungskosten, Instandhaltungen, Versicherungen und Abgaben sowie Mieten, Pacht- und Leasingaufwendungen enthalten. Innerhalb des Postens Zinsen und ähnliche Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 8 TEUR (i. Vj. 14 TEUR) ausgewiesen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 1 TEUR (i. Vj.0 TEUR) angefallen. 5. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 476 (i. Vj.477) Arbeitnehmer (AN) beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
Auszubildende, Praktikanten, Volontäre (31, i. Vj. 29) sowie Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit und Mitarbeiter in Elternzeit (26, i. Vj. 15) sind hierbei nicht berücksichtigt. Geschäftsführung Zu hauptberuflichen Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum
bestellt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird unter Bezugnahme auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus Leasing- und Mietverträgen belaufen sich auf rund 2.009 TEUR, davon 1.335 TEUR aus Erbbauzinsen und 3 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen. Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) in Münster. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der kvw, laufende Beiträge und zusätzliche Sanierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der kvw verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Erläuterungen zur Bilanz. Konzernzugehörigkeit Die Benediktushof gGmbH wird in den Konzernabschluss der Josefs-Gesellschaft gGmbH, Olsberg, (eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht in Arnsberg unter HR B 6609) einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger offen gelegt wird. Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers werden im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung hat den Jahresüberschuss entsprechend einem Grundsatzbeschluss des Alleingesellschafters Josefs-Gesellschaft gGmbH, Olsberg, in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Reken, den 31. März 2023 Thomas Spaan, Geschäftsführer Martin Bodin, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2022
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Benediktushof gGmbH, Reken Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Benediktushof gGmbH, Reken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Benediktushof gGmbH, Reken, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 19. Juni 2023 Solidaris
Revisions-GmbH
Dr. Thomas Drove, Wirtschaftsprüfer Stefan Wißler, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde am 19. Juli 2023 festgestellt. |
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