INDOOR Sport Systeme GmbHLiquidiert

Wasserburger Straße 50A, 83395 Freilassing, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 10826
Vorher
INDOOR Sport Systeme GmbHFOCUS SPORT GMBH
Eingetragen
27.8.1997
Branche
Herstellung von SportgerätenBetrieb von SportanlagenGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Projektentwicklung, Konzeption und Planung von Hallensportanlagen sowie der Vertrieb von Sportgeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Helmut Egger
seit 16.9.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Maria Egger
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Maria Egger
Münsterholzstr. 536, A-5163 Mattsee
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

INDOOR Sport Systeme GmbH

Freilassing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 52.234,00 67.900,00
52.237,00 67.903,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 102.317,00 69.451,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 116.865,43 101.845,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.533,42 16.030,78
249.715,85 187.327,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.419,94 2.272,25
310.372,79 257.502,85

PASSIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 32.301,17 8.879,76
57.865,76 34.444,35
B. Rückstellungen 29.721,00 22.777,00
C. Verbindlichkeiten 222.786,03 200.281,50
310.372,79 257.502,85

Anhang

gem. § 264 HGB

A. Rechtliche Verhältnisse

Firma:

 

INDOOR Sport-Systeme

Produktions- und Vertriebs-GmbH

Rechtsform:

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Sitz:

 

83395 Freilassing

Anschrift:

 

Zollhäuslstraße 5, 83395 Freilassing

Gesellschaftsvertrag:

 

vom 04.09.1998 - letzte Änderung vom 29.03.2000

Eintrag ins Handelsregister:

 

Amtsgericht Traunstein - HRB Nr. 10826

Gegenstand des Unternehmens:

Projektentwicklung, Konzeption und Planung von Hallensportanlagen sowie der Vertrieb von Sportgeräten

Geschäftsjahr:

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Dauer der Gesellschaft:

Die Dauer der Gesellschaft ist nicht begrenzt.

Stammkapital:

Das Stammkapital beträgt EUR 25.564,00

Geschäftsführung:

 

Herr Helmut Egger

Vertretung:

Der Geschäftsführer, Herr Helmut Egger, ist einzelvertretungsberechtigt

und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt

B. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelung des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

C. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßge lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern:

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

D. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

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