Bauern direkt GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Dr. Mailänder seit 18.9.2017 | Geschäftsführer |
Franz Xaver Mitterberger seit 18.9.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Südferkel GmbHWaldkraiburg (vormals: Essenbach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss 2016 der Südferkel GmbH, Sitz: Essenbach, Registergericht: Landshut, Handelsregister 6419 wurde nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) aufgestellt. Die Bilanzierung erfolgte nach §§ 246 ff. HGB unter Beachtung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff. HGB. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien nach § 267 Absatz 1 HGB (kleine Kapitalgesellschaft). Infolge der erstmaligen Anwendung des BilRUG wurden die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst. Dadurch ergeben sich Änderungen in der Gliederung und dem Ausweis der Vorjahreszahlen durch geänderte Zuordnung von Posten der sonstigen betrieblichen Erträge (Mieteinnahmen, Personalgestellung, Geschäftsbesorgung) zu den Umsatzerlösen und von Posten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EG-Provisionen, Geschäftsbesorgungen, Fremdarbeiten) nach Materialaufwand für bezogene Leistungen. Die VVG Oberbayern-Schwaben eG ist alleiniger Gesellschafter der Südferkel GmbH. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: • Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und gemäß dem sachgerechten Werteverzehr entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv (Altbestand) vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht getätigt. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden aus Vereinfachungsgründen steuerliche Regelungen angewendet. • Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse wurden die Einzelkosten, die Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. • Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Zweifelhafte Forderungen sind einzelwertberichtigt, uneinbringliche Forderungen sind abgeschrieben. • Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Anschaffungskosten (Nennwert) angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungen werden zeitanteilig vorgenommen. • Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Kapitalrücklage erfüllt die Voraussetzung des § 272 Abs. 2 HGB. Gewinnrücklagen wurden aus Gewinnen der Vorjahre gebildet. • Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. • Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Passive Rechnungsabgrenzungen werden zeitanteilig vorgenommen. Abweichungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ergaben sich mit Ausnahme der Anpassung der Vorjahreszahlen an das BilRUG nicht. C. Entwicklung des AnlagevermögensAuf die Darstellung des Anlagespiegels wurde nach § 284 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 288 HGB verzichtet. D. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungForderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern sind in der Bilanz als "davon-Vermerk" gesondert dargestellt. Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in der Bilanz angegeben. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden. Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Gemäß Beschluss wurden in die andere Gewinnrücklage 194.932,28 Euro (Vj. 176.634,82 Euro) eingestellt. Weitere Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht erforderlich. E. Sonstige AngabenEs bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug: Dreizehn Vollzeit- und fünf Teilzeitbeschäftigte. Für einen Teil der Mitarbeiter der GmbH bestehen Betriebsrentenverpflichtungen, die über eine Unterstützungskasse (UK) von dritter Seite bedient werden. Bei Aufzehrung des Kassenvermögens dieser UK bestehen für die Südferkel GmbH mögliche Verpflichtungen. Name und Anschrift der beauftragten Prüfungsgesellschaft:
Mitglieder der Geschäftsführung:
Essenbach, 12.04.2017 Die Geschäftsführung: Herr Dr. Mailänder Herr Mitterberger Dieser Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 13.04.2017 festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Südferkel GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
München, den 12. April 2017 Genossenschafts-Treuhand
Bayern GmbH
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