Beteiligungsgesellschaften
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christine Schwendner seit 9.2.2026 | Geschäftsführer |
Andrea Huth seit 3.12.2025 | Prokura |
Petra Altmann-Peichl seit 3.12.2025 | Prokura |
René Albrecht seit 19.9.2024 | Geschäftsführer |
Volker Wagner seit 24.5.2002 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Dentsply Dental B.V. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VDW GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des UnternehmensDie VDW GmbH, München, (VDW GmbH) ist ein Unternehmen der Dentsply Sirona-Gruppe. Die Muttergesellschaft, die Dentsply Sirona Inc., Charlotte, NC, USA ist unter dem Ticker-Symbol XRAY an der NASDAQ gelistet. Dentsply Sirona bestimmt als international führender Hersteller von dentalen Ausstattungsgütern wesentlich die technologischen und praxiswirtschaftlichen Standards der Zahnbehandlung. Dentsply Sirona-Produkte sind in allen Behandlungs- und Tätigkeitsfeldern der modernen Zahnarztpraxis zu Hause. VDW produziert und vertreibt am Standort München Produkte für den Dentalfachbereich Endodontie (Wurzelkanalbehandlungen). Produktion und Vertrieb erfolgen u.a. für die Marken VDW, RECIPROC, RECIPROC blue, ANTAEOS, BEUTELROCK, Zipperer, RAYPEX, Flexmaster, Mtwo, EDDY, VDW.ROTATE, VDW.GOLD sowie Handelsmarken für den zahnmedizinischen Bereich. Der Vertrieb erfolgt weltweit ausschließlich an Händler über die zur Dentsply Sirona Gruppe gehörenden RCO ́s / CCO ́s (Regional Country Organisation / Country Commercial Organisation). Den Schwerpunkt unseres Produktportfolios bilden Instrumente aus Edelstahl sowie aus Nickel-Titan. Darüber hinaus wird das endondontische Produktsortiment durch Handelsware und zahnmedizinische Antriebssysteme ergänzt. Der grundsätzliche Fokus der VDW GmbH liegt nach wie vor ausschließlich auf dem Dentalfachbereich der Endodontie, worin die VDW die besondere Stärke durch diesen Schwerpunkt sieht. Der klare Fokus, unsere hochwertigen Produkte und Serviceleistungen sowie die Erfahrung aus über 150 Jahren Endo-Spezialisierung bilden die Basis für das weitere Bestreben nach Wachstum und Erfolg im Dentalmarkt. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie Entwicklung in der Dentalbranche war im Geschäftsjahr 2023 geprägt durch:
Darüber hinaus war das makroökonomische Umfeld beeinflusst von Materialpreisverteuerungen, Lieferengpässen und gestiegenen Energiekosten u.a. infolge des Russland-Ukraine-Krieges. GeschäftsverlaufFür die Beurteilung der Unternehmensentwicklung und als Unterstützung für die Geschäftsleitung werden bei der VDW GmbH die nach US-GAAP ermittelten Umsatzerlöse und die produzierten Stückzahlen der endodontischen Stahlfeile, als bedeutsamste Leistungsindikatoren betrachtet. Die produzierten Stückzahlen der endodontischen Stahlfeile stellen die Bedeutung der VDW GmbH in der Konzernstruktur besser dar. Unterjährig überwacht das Management den Geschäftsverlauf nach den vorlegenden US-GAAP Planzahlen. Für den Jahresabschluss wird eine Überleitung zu HGB Werten erstellt. Für das Geschäftsjahr wurde eine Stagnierung bis eine leichte Steigerung des Umsatzes und eine leichte Steigerung des Ergebnisses nach Steuern und vor Ergebnisabführung gegenüber dem Vorjahr erwartet. Tatsächlich sanken die Umsatzerlöse nach US-GAAP im Vergleich zum Vorjahr um 2,4%, womit die im Vorjahr prognostizierte Umsatzerwartung nicht eingetreten ist. Es wird auch auf den Abschnitt "Prognose-Ist Vergleich" verwiesen. Der Gesamtumsatz nach HGB ist um 2,6% zurückgegangen. Die produzierten Stückzahlen der endodontischen Stahlfeile entwickelten sich vergleichbar und sanken um 8,2% auf rd. 45.600 Tsd. Stück gegenüber unserer Planung von rd. 49.700 Tsd. Stück. Das Ergebnis nach Steuern beträgt € 12,7 Mio. nach € 17,7 Mio. im Vorjahr. Bezogen auf die Umsatzerlöse bedeutet dies eine Reduzierung von 16,3% im Vorjahr auf 12,0% im aktuellen Geschäftsjahr. Somit hat sich in Bezug auf das Ergebnis nach Steuern die im Vorjahr prognostizierte Steigerung als nichtzutreffend herausgestellt. Das Geschäftsjahr 2023 verlief gegenüber unseren ursprünglichen Erwartungen nicht zufriedenstellend und wir konnten im zweiten Halbjahr eine globale Abschwächung des Bedarfs feststellen. Darüber hinaus wurde das Motorengeschäft der VDW auf einen anderen Standort der Dentsply Sirona-Gruppe verlagert. Die Produktion war im ersten Halbjahr gut ausgelastet, jedoch bekamen wir im zweiten Halbjahr den rückläufigen Auftragseingang zu spüren und die Produktion wurde entsprechend angepasst. ErtragslageIm Geschäftsjahr erzielte die VDW GmbH einen Umsatz in Höhe von € 105,6 Mio. (Vorjahr € 108,6 Mio.). Gegenüber dem Vorjahr 2022 bedeutet das einen Rückgang von 2,6% oder € 3,0 Mio. Wir verweisen hierzu auf den Berichtsabschnitt "Prognose-Ist Vergleich". Die Reduzierung der sonstigen betrieblichen Erträge sind auf die Erträge aus Währungsumrechnung € 0,3 Mio. (Vorjahr € 1,5 Mio.) und Erträge aus Auflösung von Rückstellungen € 0,0 Mio. (Vorjahr € 0,9 Mio.) zurückzuführen. Der Materialaufwand hat sich mit 46,9% zum Umsatz gegenüber der Vorperiode reduziert (Vorjahr 48,1%). Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung der Einkaufspreise der Nickel-Titan Feile von anderen Konzerngesellschaften. Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr auf € 14,9 Mio. (Vorjahr € 14,3 Mio.) erhöht. Grund hierfür sind Restrukturierungskosten in Höhe von € 0,7 Mio. aufgrund der vom Vorstand im Januar 2023 angekündigten Restrukturierungsmaßnahmen. Die Personalaufwandsquote hat sich mit 14,2% zum Umsatz gegenüber der Vorperiode leicht erhöht (Vorjahr 13,2%). Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf höhere Belastungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von € 16,6 Mio. (Vorjahr € 11,6 Mio.) zurückzuführen, da sich ein der Dienstleistungsumfang eines Service Agreements mit der Dentsply Sirona Deutschland GmbH deutlich erhöht hat. Zudem ist der Anstieg auf Miet- und Gebäudekosten von € 1,3 Mio. (Vorjahr € 1,1 Mio.) und Reparaturen und Instandhaltungskosten von € 0,7 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) zurückzuführen. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von € 12,7 Mio. (Vorjahr € 17,7 Mio.) erwirtschaftet. Vermögens- und FinanzlageIn der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Bilanzrelationen dargestellt. Vermögenslage zum 31.12.2023 (Vergleich zum 31.12.2022)
Die Bilanzstruktur der VDW GmbH hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt verändert: Die Immateriellen Vermögensgegenstände haben sich aufgrund der Abschreibung reduziert. Beim Sachanlagevermögen standen den Zugängen in Höhe von € 0,6 Mio., die im Wesentlichen Investitionen in diverse Betriebs- und Geschäftsausstattungen bzw. Maschinenerweiterungen betrafen, planmäßige Abschreibungen von € 0,9 Mio. gegenüber. Das Umlaufvermögen erhöhte sich um € 20,7 Mio. auf € 83,8 Mio., im Wesentlichen bedingt durch die Erhöhung der Forderungen aus dem Cash Pooling in Höhe von € 28,6 Mio. bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um € 6,7 Mio. und die Reduzierung Fertiger Erzeugnisse und Waren um € 2,7 Mio., die auf die niedrigeren Umsatzerlöse und die Reduzierung der Vorräte zurückzuführen ist. Die Rückstellungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um € 2,1 Mio. auf € 8,1 Mio., im Wesentlichen bedingt durch eine Bildung der Rückstellungen für Abnahmeverpflichtung in Höhe von € 1,4 Mio. und der Rückstellungen für die künftige Restrukturierungskosten in Höhe von € 0,7 Mio. Die Verbindlichkeiten haben sich auf € 56,0 Mio. erhöht, im Wesentlichen bedingt durch eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 19,0 Mio. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist u.a. auf das noch nicht abgeführte Vorjahresergebnis zurückzuführen. Die Vermögenslage der VDW GmbH ist durch das langfristig gebundene Anlagevermögen von € 4,8 Mio., die für die Produktion und den Handel mit endodontischen Produkten erforderlichen Vorräte in Höhe von € 11,3 Mio. und Forderungen gegen Dritte von € 10,8 Mio. geprägt. Unsere Vorräte haben eine durchschnittliche Reichweite von 82,1 Tagen gegenüber 93,5 Tagen im Vorjahr. Unsere Forderungen werden durchschnittlich 45,1 Tage (Vorjahr 45,5 Tage) nach Rechnungsstellung bezahlt. Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit und ihre Investitionen im Wesentlichen aus eigener Kraft finanziert. Der Netcashflow für das Geschäftsjahr 2023 betrug € 28,6 Mio. Prognose-Ist-VergleichUmsatzerlöse
Die erzielten Umsatzerlöse lagen mit € 101,8 Mio. unter unserer Planung. Geplant war ein Umsatz um die € 106,1 Mio. Wesentlicher Faktor für die Verfehlung der Prognose um € 4,3 Mio. sind der Rückgang der Nachfrage nach den VDW-Produkten und die bereits erwähnte Verlagerung des Motorengeschäftes. Produzierte Stückzahlen (endodontischen Stahlfeile) Die tatsächlich produzierten Stückzahlen der endodontischen Stahlfeile lagen bei rd. 45.600 Tsd. Stück gegenüber unserer Planung von rd. 49.700 Tsd. Stück. Dies entspricht einer negativen Abweichung von 8,2% oder rd. 4.100 Tsd. Stück. Dies ist vor allem auf den Nachfragerückgang und die sehr geringen Rückstände aus dem Vorjahr zurückzuführen. Wesentliche Risiken und Chancen der künftigen EntwicklungNach Bedeutung absteigend geordnet sehen wir mittelfristig folgende wesentliche Risiken für die künftige Entwicklung der VDW GmbH:
Wir haben für potenzielle Risiken der Geschäftsentwicklung Frühwarnindikatoren (z.B. im Rahmen von Soll/Ist-Vergleichen und Veränderungsanalysen) definiert, die im Rahmen der laufenden Prozesse überwacht werden und gegebenenfalls zur Einleitung von Gegenmaßnahmen führen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht ersichtlich. Aufgrund der demographischen Entwicklung und des breiten Markenportfolios erwartet die VDW GmbH neue Chancen im Markt, die verstärkt zum Unternehmenswachstum beitragen. Alle aufgeführten Risiken sind bei Nichteintritt gleichzeitig Chancen für die VDW GmbH. Die Chancen sind nach ihrer Bedeutung in absteigender Reihenfolge aufgeführt. AusblickWir gehen für das Geschäftsjahr 2024 von einer Reduzierung der Umsatzerlöse im mittleren einstelligen Prozentbereich aus. Wir planen rd. 47.600 Tsd. Stück endodontische Stahlfeile zu produzieren, dies würde eine Erhöhung gegenüber der tatsächlich produzierten Menge in 2023 entsprechen. Aufgrund des weiterhin wachsenden globalen Dentalmarkts erwarten wir für uns ebenfalls eine positive Entwicklung in den folgenden Jahren.
München, den 25. Juli 2024 VDW GmbH Die Geschäftsführung Sonja Corinna Ludwig Ferdinand Engel Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. AllgemeinesDie VDW GmbH, München, ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB und wird beim Amtsgericht München im HRB unter der Nummer 124899 geführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die VDW GmbH ist ein Unternehmen der Dentsply Sirona-Gruppe. Die Muttergesellschaft, die Dentsply Sirona Inc., Charlotte, NC, USA, ist unter dem Ticker Symbol XRAY an der NASDAQ gelistet. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches. Die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger, linearer und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Firmenwert ist bereits voll abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt für erworbene Markenrechte 15 Jahre, für sonstige immaterielle Vermögensgegenstände überwiegend vier Jahre, für Grundstücke und Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken, 10 bis 33 Jahren, für technische Anlagen und Maschinen bis zu zwölf Jahre, für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend fünf Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung erforderlich ist. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag bewertet. Vorräte sind zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Bei der Bemessung der Herstellungskosten werden neben Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung, jedoch keine Zinsen für Fremdkapital berücksichtigt. Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bilanziert. Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Tag darstellen, werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das Eigenkapital wird zu Nennwerten bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages wird allen erkennbaren Risiken im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Langfristige Rückstellungen mit Ausnahme der Pensionen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) auf Basis des zum 30. November 2023 auf den 31. Dezember 2023 extrapolierten ermittelten Zinssatzes auf der Grundlage eines 10-Jahre-Durchschnitts (§ 253 Abs. 2 HGB) mit dem durchschnittlichen laufzeitabhängigen Marktzinssatz (Restlaufzeit 10 Jahre) von 1,56% (Vorjahr 1,46%) unter Berücksichtigung der Heubeck-Tafeln 2018-G ermittelt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2023 erfolgte zudem unter Berücksichtigung eines Rententrends von 2,25% (Vorjahr 2,25%). Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sind nicht relevant. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden im Zugangszeitpunkt mit dem Stichtagskurs des Vormonats erfasst. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, der dem Anhang als gesonderte Anlage beigefügt ist. Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige Verteilung des aktivierten Wertes erfolgte über 15 Jahre, da dies der voraussichtlichen Nutzungsdauer zum Zeitpunkt des Erwerbs entsprach. Der Restwert zum 31.12.2023 beträgt Euro 0,50. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Im Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" und "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" sind wie auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 5.870 (31.12.2022 T€ 12.611) und Forderungen in Höhe von T€ 53.896 (31.12.2022 T€ 25.305) gegen die Gesellschafterin, die DeguDent GmbH, Hanau ausschließlich aus der Cash-Pool-Vereinbarung. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 41 (31.12.2022 T€ 42). Die übrigen Forderungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Das gezeichnete Kapital sowie die weiteren EK-Bestandteile sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Abführungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 253 Abs. 6 HGB grundsätzlich einer Ausschüttungssperre unterliegen würde, beträgt T€ 2 (31.12.2022 T€ 14). Eine ausdrückliche Regelung, dass im Falle eines Organschaftsverhältnisses eine korrespondierende Abführungssperre bestehen würde, existiert nicht. Nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen kommt für die steuerliche Anerkennung eines Organschaftsverhältnissen und der damit verbundenen Abführung des gesamten Gewinnes die analoge Anwendung der Ausschüttungssperre nicht in Betracht. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 431 (31.12.2022 T€ 398) umfassen vertragliche Versorgungsansprüche von Anwärtern, die auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten der AON Solutions Germany GmbH, München, ermittelt wurden. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von T€ 2 (31.12.2022 T€ 14). Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten umfassen zum 31. Dezember 2023 folgende Posten:
Zum 31. Dezember 2022 umfassten die Verbindlichkeiten folgende Posten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 24.109 (31.12.2022 T€ 17.743), sowie T€ 30.337 (31.12.2022 T€ 17.669) gegen die Gesellschafterin, der DeguDent GmbH, Hanau aus Gewinnabführungsverträgen für das Geschäftsjahr 2022 und 2023. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von T€ 330 (31.12.2022 T€ 24) Verbindlichkeiten aus Steuern. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Über den Bilanzstichtag hinaus bestehen Verpflichtungen aus Lieferanten-, Kfz-Leasing- und Mietverträge mit fremden Dritten, die sich wie folgt auf die zukünftigen Geschäftsjahre verteilen:
Es besteht ein Mietvertrag mit einem verbundenen Unternehmen für Verwaltungs-, Produktions- und Lagerflächen in der Bayerwaldstraße in München mit einer Bindung bis 2028 und einem jährlichen Mietaufwand von insgesamt T€ 551. Der Vorteil dieser außerbilanziellen Geschäfte liegt in der Flexibilität durch die zeitliche Befristung bzw. Kündbarkeit derartiger Verträge. Ebenso ist der Abfluss liquider Mittel bzw. die Kapitalbindung insbesondere bei Immobilien wesentlich geringer. Die Risiken bei derartigen Verträgen liegen in der Mindestlaufzeit eventuell ungünstiger Verträge, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungAufgliederung der Umsätze Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr gliedern sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Währungsgewinne in Höhe von T€ 280 (Vorjahr T€ 1.532). Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen enthalten die Lohn- und Gehaltsaufwendungen für die Beschäftigten der VDW GmbH und die Zuführungen zu den personalbezogenen Rückstellungen. Sonstige Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Der Posten enthält in Höhe von T€ 160 (Vorjahr T€ 124) Aufwendungen für Altersversorgung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Belastungen von verbundenen Unternehmen T€ 16.690 (Vorjahr T€ 11.600), Leihpersonal T€ 3.690 (Vorjahr T€ 3.996), Lizenzgebühren T€ 3.048 (Vorjahr T€ 3.070), Miet- und Gebäudekosten T€ 1.295 (Vorjahr T€ 1.126), Reparaturen und Instandhaltungskosten T€ 698 (Vorjahr T€ 345) Versicherungen, Beiträge und Kfz-Kosten T€ 350 (Vorjahr T€ 269), Werbung und Ausstellungen T€ 136 (Vorjahr T€ 236), Fortbildungsaufwendungen T€ 36 (Vorjahr T€ 80), Reise- und Bewirtungskosten T€ 119 (Vorjahr T€ 115), sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnungen T€ 358 (Vorjahr T€ 1.863). Wie im Vorjahr sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen angefallen. Zinsergebnis Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.109 (Vorjahr T€ 15). Der Zinsaufwand enthält ausschließlich Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 8 (Vorjahr T€ 8). Ertragsteuern Zwischen der VDW GmbH als Organgesellschaft und der mittelbaren Gesellschafterin, der Dentsply Dental B.V., Zoetermeer, Niederlande besteht eine ertragsteuerliche Organschaft. Ertragsteuern und Latente Steuern werden beim Organträger erfasst. Abführung des Jahresüberschusses Mit der DeguDent GmbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, auf dessen Grundlage der gesamte Gewinn in Höhe von € 12,7 Mio. (Vorjahr € 17,7 Mio.) abgeführt wurde. V. Sonstige AngabenMi tarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren bei der VDW GmbH insgesamt 199 (Vorjahr 203) Arbeitnehmer beschäftigt. Hiervon waren 95 (Vorjahr 102) Angestellte und 104 (Vorjahr 101) Arbeiter. Abschlussprüfung Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr belief sich auf T€ 71 (Vorjahr T€ 69) und beinhaltete ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Mutterunternehmen Die VDW GmbH ist ein Tochterunternehmen (100% der Anteile) der DeguDent GmbH. Die Gesellschaft wird in den nach den Grundsätzen der United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) aufgestellten Konzernabschluss der Dentsply Sirona Inc., Charlotte, NC, USA, einbezogen (Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt). Der Konzernabschluss ist am Sitz des Unternehmens erhältlich. Er wird des Weiteren bei der Dentsply Sirona Deutschland GmbH, Bensheim, elektronisch im Bundeanzeiger offengelegt. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen lm Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Da alle Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in hundertprozentigem Anteilsbesitz stehenden, in den Konzernabschluss der Dentsply Sirona lnc., Charlotte, NC, USA einbezogenen Unternehmen getätigt werden, entfällt gemäß § 285 Nr. 21 HGB eine weitere Angabe. Geschäftsführung Der Geschäftsführung VDW GmbH gehörten im Geschäftsjahr folgende Personen an:
Die Gesellschaft nimmt den Befreiungstatbestand für die Angabe von Organbezügen der Geschäftsleitung in § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch. Angaben nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB Gemäß Satzung der Unterstützungs- und Wohlfahrtseinrichtung der VDW GmbH e.V., zuletzt geändert am 25.07.2000, gewährt der Verein Zuwendungen an Betriebsangehörige bzw. ehemalige Betriebsangehörige der VDW GmbH (vormals Vereinigte Dentalwerke Antaeos-Beutelrock-Zipperer Zdarsky-Ehrler GmbH & Co. KG) oder deren Angehörige. Das Kassenvermögen des Vereins betrug Euro 74.548 zum 31. Dezember 2023. Lt. Bewertungsgutachten der AON Hewitt GmbH, München, ergibt sich für Anwartschaften und laufende Renten der Unterstützungskasse eine Sollrückstellung für die mittelbare Verpflichtung der VDW GmbH in Höhe von Euro 1.128.789. Da eine Passivierung des Fehlbetrages von Euro 1.056.036 in der Handelsbilanz nicht erfolgt ist, ist dieser nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB im Anhang anzugeben. Der Gesamtbetrag, der gem. § 253 Abs. 6 HGB grundsätzlich einer Ausschüttungssperre unterliegen würde, beträgt T€ 3. Der Betrag entspricht der Differenz zwischen der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Einführung der globalen Mindestbesteuerung Mit der Einführung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung in Deutschland, die auf einer OECD-Initiative basieren, soll eine effektive Mindeststeuer in Höhe von 15% weltweit sichergestellt werden. Diese Vorschriften werden auch unter dem Begriff Pillar 2 gefasst. In Deutschland wurden die entsprechenden Regelungen (nachfolgend auch als MinStG bezeichnet) am 15.12.2023 durch den Bundesrat beschlossen und am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit sind diese Regelungen am 28.12.2023 in Kraft getreten und gelten erstmals für Abschlüsse, die nach dem 30.12.2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15% aufweist. Für das Geschäftsjahr 2023 entsteht keine Steuerbelastung aus dem MinStG. Es ist zu erwarten, dass sich auf die Gesellschaft zukünftig keine Auswirkungen durch die Anwendung dieser Gesetze ergeben werden. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VDW GmbH von wesentlicher Bedeutung wären.
München, den 25. Juli 2024 VDW GmbH Die Geschäftsführung Ferdinand Engel Sonja Corinna Ludwig Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VDW GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VDW GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VDW GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 25. Juli 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Daniel Spengemann, Wirtschaftsprüfer ppa. Christopher Finke, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 13. August 2024 festgestellt. |
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Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
GeweTex GmbH
77mGroßhandel mit Textilien
Bauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Finanzübersicht
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