VISIPLEX Medical Systems (Europe) GmbHLiquidiert
52511 Geilenkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Keusemann seit 12.9.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VISIPLEX Medical Systems (Europe) GmbHGeilenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
A n h a n g (gem. §§ 284 - 288 HGB)1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB) (1) Der Jahresabschluss der Firma Visiplex Medical Systems (Europe) GmbH in 52511 Geilenkirchen (nachstehend kurz "Visiplex GmbH" genannt) auf den 31. Dezember 2010 wurde gem. § 264 a HGB in Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 - 289 HGB aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang. (2) Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im Kontennachweis und / oder im Anhang ausgewiesen. (3) Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB. (4) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet, die Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. (6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. (7) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. (8) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. (9) Unter der Bilanz sind -soweit vorhanden- Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrage vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (sofern diese Positionen im Jahresabschluss vorhanden sind) (1) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. (2) Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. (3) Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. (4) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. (5) Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. (6) Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend. (7) Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. (8) Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. (9) Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. (10) Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. (11) Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. (12) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. (13) Latente Steuern wurden mit einem Steuersatz von -,- % angesetzt und nicht abgezinst. (14) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. (15) Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) war eine Anpassung an die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht erforderlich. (16) Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. 3. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasingverträgen i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden unter der Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang einzeln erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag bestehen. 4. Pflichtangaben (in der Reihenfolge der §§ 264 bis 327 HGB sowie Art. 28, 42 und 44 EGHGB sowie §§ 58, 152, 158, 160, 240 und 261 AktG und §§ 29 und 42 GmbHG): Angaben nach HGB 264 Abs. 2 Satz 2 Zusätzliche Angaben zur Vermittlung des in § 264 Abs. 2 geforderten Bildes: keine Angaben erforderlich 264c Abs. 1 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: Nausser Fathollahi Verbindlichkeiten i.H.v. 32.988,37 € Alladin Doroudi Verbindlichkeiten i.H.v. 32.988,37 € 268 Abs. 2 S. 3 Abschreibungen des Geschäftsjahres auf Anlagevermögen sowie aktivierte Ingangsetzungs- / Erweiterungsaufwendungen (§ 269 HGB): Abschreibungen auf Anlagevermögen sind im Anlagenspiegel wiedergegeben; Abschreibungen auf Ingangsetzungs-/Erweiterungsaufwendungen entfallen, da keine Aktivierungen erfolgten 268 Abs. 4 S. 2 Antizipative Abgrenzungsposten unter den sonstigen Vermögensgegenständen: Posten dieses Inhaltes wurden im Geschäftsjahr gebildet i.H.v. 1.225,32 € 268 Abs. 5 S. 3 Antizipative Abgrenzungsposten unter den Verbindlichkeiten: Posten dieses Inhaltes wurden im Geschäftsjahr gebildet i.H.v. 10.955,29 € 268 Abs. 7 Angabe der Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen i.S.d. § 251 HGB: Leasingverträge i.H.v. 13.730,85 € 277 Abs. 4 S. 3 Periodenfremde Erträge und Aufwendungen: Erträge i.H.v. 89,62 € Aufwendungen i.H.v. 2.232,59 € 284 Abs. 2 Nr. 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: hierzu wird verwiesen auf die Angaben zur Ziffer 1 dieses Anhangs 284 Abs. 2 Nr. 3 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der vorausgegangenen Geschäftsjahre wurden im Berichtsjahr beibehalten 285 Nr. 1 und 2 Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten: < 1 Jahr: 108.016,75 € > 5 Jahre: 65.976,74 € 285 Nr. 3 Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen: aus Leasingverpflichtungen: 13.730,85 € 285 Nr. 7 Zahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer: im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt 285 Nr. 9a Bezüge von Organmitgliedern: Die Angaben unterbleiben mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB 285 Nr. 10 Name und ausgeübter Beruf der Organmitglieder: Herrn Bernd Keusemann, Kaufmann (treuhänderisch Gesellschafter + Geschäftsführer) 285 Nr. 12 Sonstige Rückstellungen: die sonstigen Rückstellungen betragen im Geschäftsjahr 16.733,10 € Angaben nach GmbHG 42 Abs. 3 1. Halbsatz Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: die Angaben erfolgten bereits unter 264 Abs. 1 HGB 5. Sonstige Angaben: Geschäftsführung: Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer vertreten; Geschäftsführer ist Herr Bernd Keusemann, dieser ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Haftkapital Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt: 26.000,00 € es wird wie folgt gehalten: Herr Bernd Keusemann, treuhänderisch: a) 13.000 € für den Anteilseigner Herrn Aladdin Doroudi b) 13.000 € für den Anteilseigner Herrn Nausser Fathollahi Von der Regelung gem. § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB (Unterlassen von Angaben) wurde kein Gebrauch gemacht. Geilenkirchen, den 27.06.2011
gez. Bernd Keusemann |
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