Josef Seibel Schuhfabrik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Schuhen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franziska Renate Seibel seit 9.3.2020 | Geschäftsführer |
Carl-August Seibel seit 11.10.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WESTLAND SHOES GmbHHauensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Inhaltsverzeichnis A. PRÜFUNGSAUFTRAG B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS C. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Stellungnahme zur Lage des Unternehmens D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG E. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses F. SCHLUSSBEMERKUNG Anlagenverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2022 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/-1 Einheit (EUR, % usw.) auftreten. Abkürzungsverzeichnis
A. PRÜFUNGSAUFTRAG Die Gesellschaft der WESTLAND SHOES GmbH, Hauenstein,- nachfolgend kurz "Unternehmen" oder "Gesellschaft" genannt -haben uns in der Gesellschafterversammlung vom 2. November 2022 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt. Demgemäß hat uns die Geschäftsführung den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr 2022 zu prüfen. Dieser Bericht ist ausschließlich an die WESTLAND SHOES GmbH, Hauenstein, gerichtet. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft zu behandeln und daher nicht prüfungspflichtig. Gemäß Gesellschafterbeschluss und dem von der Geschäftsführung erteilten Auftrag ist der Jahresabschluss freiwillig zu prüfen. Der vorliegende Prüfungsbericht wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) erstellt. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage 5 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 vereinbart. B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (Anlage 1 bis 3) mit Datum vom 28. September 2023 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben ist: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die WESTLAND SHOES GmbH, Hauenstein: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WESTLAND SHOES GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." C. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Stellungnahme zur Lage des Unternehmens Die Gesellschaft hat zulässigerweise keinen Lagebericht aufgestellt. Eine Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter entfällt daher. Die dem Jahresabschluss zugrunde liegende Einschätzung der Geschäftsführung, dass von einer Fortführung des Unternehmens auszugehen ist, teilen wir. D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Gegenstand unserer Prüfung war der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss verweisen wir auf den Bestätigungsvermerk, Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss", der in Abschnitt B. wiedergegeben ist. Bezüglich Art und Umfang der Auftragsdurchführung verweisen wir auf die allgemeine Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses in den Abschnitten "Grundlage für die Prüfungsurteile" und "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses". Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2021. Er wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 2. November 2022 unverändert festgestellt. Die Prüfungsarbeiten haben wir - mit Unterbrechungen - in der Zeit von März bis September 2023 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Hauenstein sowie in unseren Büroräumen in Frankfurt am Main durchgeführt. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss erteilt. Bei der Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen beachtet. Die Prüfung erstreckte sich nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Wir weisen darauf hin, dass gezielte Prüfungshandlungen zur Aufdeckung von Unterschlagungen oder sonstigen strafrechtlich relevanten Tatbeständen zu Lasten der Gesellschaft nicht Gegenstand der Abschlussprüfung sind. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir im Vorfeld der Prüfung die Prüfungshandlungen geplant. Die Prüfungsplanung basiert auf:
Anhand der gewonnenen Informationen wurden Unternehmensbereiche bzw. Jahresabschlussposten mit vergleichsweise erhöhtem Risikopotenzial identifiziert und als Prüfungsschwerpunkte in den Prüfungsplan aufgenommen. Für das Berichtsjahr wurden folgende Prüfungsschwerpunkte abgeleitet:
Ausgehend von einer Beurteilung des internen Kontrollsystems und den Ergebnissen der analytischen Prüfungshandlungen haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten haben wir u. a. an der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte beobachtend teilgenommen, Bankbestätigungen, Steuerberater- und Rechtsanwaltsbestätigungen sowie Saldenbestätigungen für Forderungen und Verbindlichkeiten eingeholt. Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. E. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung der Gesellschaft und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens entsprechen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen in allen wesentlichen Belangen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss. Das von der Gesellschaft eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß geführt. 2. Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften einschließlich der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach der Vorschrift des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB ist zu Recht in Anspruch genommen worden. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die von der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang angegeben. Wesentliche grundsätzliche Änderungen in den Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen sowie besondere sachverhaltsgestaltende Maßnahmen haben wir nicht festgestellt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang vermitteln einen ausreichenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Von einer weitergehenden Analyse des Jahresabschlusses haben wir daher abgesehen. F. SCHLUSSBEMERKUNG Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 der WESTLAND SHOES GmbH, Hauenstein, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)). Die Erteilung und somit auch die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben außerhalb dieses Prüfungsberichts im Rahmen eines sog. Testatsexemplars zum Jahresabschluss erfolgt. Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. wiedergegeben.
Frankfurt am Main, den 28. September 2023 RSM
GmbH
Dr. H.J. Schirduan, Wirtschaftsprüfer D. Hanxleden, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
ANHANG für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Angaben Die Westland Shoes GmbH hat ihren Sitz in Hauenstein und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Zweibrücken unter der Registernummer HRB 23734. Der Jahresabschluss der Westland Shoes GmbH für das Geschäftsjahr 2022 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) für kleine Kapitalgesellschaften und des GmbHG aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches wurden beachtet (§§ 265 ff. HGB). II. Erläuterungen und Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Methodenerläuterung Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei wird der Firmenwert auf eine geschätzte Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt:
Zur Vereinfachung der planmäßigen Abschreibung werden bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens von geringem Wert in Anlehnung an die steuerliche Vorschrift des § 6 Abs. 2 und 2a EStG bewertet. Für Vermögensgegenstände bis EUR 1.000,00 wird im Jahr des Zugangs von der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht. Gegenstände des Sachanlagevermögens von mehr als EUR 1.000,00 ohne Umsatzsteuer werden zeitanteilig abgeschrieben. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bzw. beizulegenden Werten am Abschlussstichtag. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind mit dem Nominalwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine pauschale Wertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angabe der Grundlagen zur Währungsumrechnung (§§244, 256a HGB) Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten sowie vorhandene Sorten wurden mit den Devisenkassamittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zu den zum Anschaffungszeitpunkt gültigen oder zu niedrigeren Kursen am Bilanzstichtag und langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten zu den zum Anschaffungszeitpunkt gültigen oder höheren Kursen am Bilanzstichtag bewertet. IV. Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Erläuterungen zur Bilanz 1.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Forderungsspiegel und die Laufzeit der jeweiligen Forderungen stellen sich wie folgt dar:
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich analog zum Vorjahr um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Darin sind Forderungen gegenüber dem Gesellschafter i.H. von TEUR 2.244 (VJ TEUR 3.306) enthalten. 1.2. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Unter diesem Posten sind im Voraus bezahlte Kosten enthalten. 1.3. Latente Steuern Für temporär abweichende Wertansätze zwischen Handels- und Steuerbilanz werden aktive latente Steuern angesetzt, soweit sich ein Überhang an aktiven Unterschiedsbeträgen ergibt. 1.4. Eigenkapital Der Posten Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt entwickelt:
1.5. Rückstellungen
1.6. Angabe des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten
Der Verbindlichkeitsspiegel und die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
*) davon Gesellschafter TEUR 0 (VJ TEUR 0)
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. TEUR 2.830 (VJ TEUR 5.501) und Darlehensverbindlichkeiten i. H. v. TEUR 0 (VJ TEUR 0). 2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden entsprechend des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich wie folgt auf: es entfallen Umsatzerlöse i. H. v. TEUR 5.372 (VJ TEUR 5.784) auf das Ausland und i. H. v. TEUR 5.899 (VJ TEUR 5.409) auf das Inland. 2.2. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (§ 277 Abs. 5 HGB) In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Kursgewinne von TEUR 57 (VJ TEUR 177) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kursverluste von TEUR 49 (VJ TEUR 57). V. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.1. Angaben der Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Die Westland Shoes GmbH haftete bis Ende 2019 gesamtschuldnerisch für Kreditverbindlichkeiten der Josef Seibel Schuhfabrik GmbH gegenüber Banken in Höhe von TEUR 7.100. Durch die Rückführung des Kredits der Muttergesellschaft ist das Haftungsverhältnis erloschen. 1.2. Angaben des Gesamtbetrages der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht nach § 268 Abs. 7 oder Nr. 3 HGB anzugeben sind, sofern diese Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind (§ 285 Nr. 3a HGB) Aus Mietverträgen bestehen jährliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 116 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 12). Weiterhin bestehen neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sonstige finanzielle Verpflichtungen aus PKW- und Büromaschinen-Leasingverträgen in Höhe von TEUR 46. 2. Beziehungen zu Unternehmensorganen 2.1. Angaben der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
2.2. Angabe über die Gesamtbezüge für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans § 285 Nr. 9 HGB Die Angabe des Geschäftsführergehaltes ist nach § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Organmitgliedern wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. 3. Konzernzugehörigkeit Das Mutterunternehmen Josef Seibel Holding GmbH, Hauenstein, stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Westland Shoes GmbH wird in deren Konzernabschluss, der im Bundesanzeiger offengelegt wird, einbezogen. 4. Weitere Angaben Angabe der durchschnittlichen Arbeitnehmeranteile § 285 Nr. 7 HGB Während des Geschäftsjahres betrug die durchschnittliche Gesamtarbeitnehmerzahl 15. Die Arbeitnehmer können den folgenden Gruppen zugeordnet werden:
5. Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres Die Josef Seibel Schuhfabrik GmbH als herrschendes Unternehmen hat am 26.11.2019 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Romika Shoes GmbH geschlossen. Die Eintragung ins HR erfolgte am 04.12.2019. Die Firma Romika Shoes GmbH wurde am 23.12.2019 mit Eintragung ins HR in Westland Shoes GmbH umbenannt. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022 beträgt aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der Josef Seibel Schuhfabrik GmbH EUR 0,00. Der Gewinnvortrag beläuft sich auf EUR 1.806.746,46.
Hauenstein, den 28. September 2023 Carl-August Seibel, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die WESTLAND SHOES GmbH, Hauenstein: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WESTLAND SHOES GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 28. September 2023 RSM
GmbH
Dr. H. J. Schirduan, Wirtschaftsprüfer D. Hanxleden, Wirtschaftsprüfer |
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