Transportunternehmen Wagner GmbH

Luitpoldstraße 38, 91757 Treuchtlingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 4502
Eingetragen
25.6.2008
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenGüterbeförderung im StraßenverkehrPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Der Transport von Gütern, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Erwin Wagner
seit 25.6.2008
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Transportunternehmen Wagner GmbH

Treuchtlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 184.686,00 287.144,00
I. Sachanlagen 167.616,00 270.074,00
II. Finanzanlagen 17.070,00 17.070,00
B. Umlaufvermögen 674.999,39 575.384,91
I. Vorräte 950,00 950,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 275.102,62 262.115,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 398.946,77 312.319,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.612,00 4.548,00
Aktiva 864.297,39 867.076,91

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 424.112,05 420.428,02
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 399.112,05 395.428,02
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 40.708,00 51.657,85
C. Verbindlichkeiten 399.477,34 394.991,04
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 83.882,71 24.963,94
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 315.594,63 370.027,10
davon gegenüber Gesellschaftern 50.000,00 0,00
Summe Passiva 864.297,39 867.076,91

Anhang

Angaben unter der Bilanz

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Transportunternehmen Wagner GmbH hat ihren Sitz in Treuchtlingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 4502 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRuG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansantz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Es wurde zu Fortführungswerten (going concern) bewertet.

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige Abgang unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übriger Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A.III.) gehörende Finanzinstrumente, die über ihren beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden: In diesem Fall ist der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände anzugeben und der Grund für das Unterlassen der Abschreibung (im Regelfall wegen nicht dauernder Wertminderung). (§ 285 Nr. 18 HGB)

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.

Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0,00 Euro
Aktivierung latenter Steuern 0,00 Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert 0,00 Euro
Gesamtbetrag 0,00 Euro

Forderungen

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen Euro 245.720,56 (Vj. Euro 232.822,12).

Die Forderungen werden mit 2,5% verzinst. Die Rückzahlung ist variabel (Mitzugehörigkeitsvermerk).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

Eigenkapital

In den Gewinnrücklagen ist ein Vortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro 395.428,02 (Vj. Euro 437.944,48) enthalten.

Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Rückstellungen

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Da in den Folgejahren aufgrund der Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz, die Steuerbilanz einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente Steuerrückstellungen gebildet. Die passive latente Steuer beträgt Euro 17.360,00 (Vj. Euro 20.643,00).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für folgende Risiken gebildet:

Gewährleistung EURO 8.700,00 (Vorjahr: EURO 9.860,00)
Aufstellung Jahresabschluss EURO 3.500,00 (Vorjahr: EURO 3.500,00)
Urlaub u. Überstunden EURO 7.240,00 (Vorjahr: EURO 7.240,00)
RS für Aufbewahrung EURO 3.908,00 (Vorjahr: EURO 3.908,00)

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen EURO 0,00.

Die Rückzahlung ist variabel. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 50.00000 (Vj. Euro 0,00). Die Rückzahlung ist variabel. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit < 1 Jahr EURO 83.882,71 (Vj. EURO 24.963,94)
Verbindlichkeiten Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EURO 315.594,63 (Vj. EURO 370.027,10)
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre EURO 0,00 (Vj. EURO 0,00)

Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten beträgt: Euro 331.174,05 (Vj. Euro 380.055,73).

V. Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

- der Begebung und Übertragung von Wechseln

- Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

- Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus bestehenden Leasingverträgen ergeben sich zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Vertragsende in Höhe von TEUR 0,8 (Vorjahr TEUR 4,6).

Aus Mietverträgen ergeben sich bis zum nächst möglichen Kündigungstermin jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 16,4 (Vorjahr TEUR 20,7).

Darüber hinaus bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

VII. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung sind keine angefallen.

Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung sind keine angefallen.

VIII. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Transportunternehmen Wagner GmbH durch die Geschäftsführer, Herrn Erwin Wagner, Kaufmann.

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die oben genannten Geschäftsführer ausgereichten Darlehen auf Euro 0,00. Die Kredite sind mit 0 % zu verzinsen und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 0 Jahren. Im laufenden Geschäftsjahr wurden hiervon insgesamt Euro 0,00 zurückgezahlt.

Der Abschluss wurde am 26. Februar 2025 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

 

Treuchtlingen, den 26. Februar 2025

Transportunternehmen Wagner GmbH

gezeichnet: Geschäftsführer: Herr Erwin Wagner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025 festgestellt.

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