Böck GmbH
Dorfstraße 1, 83339 Chieming, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Böck seit 5.6.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Rosel Böck | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Böck GmbHTruchtlachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für Vorjahre. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahesabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital: Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 304.957,58 Euro (Vorjahr: 264.064,76 Euro) enthalten. Angaben zu Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 9.986,53 Euro (Vorjahr: 6.408,23 Euro) Pensionsrückstellung: Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit der PUC-Methode (projected unit credit) ermittelt. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen: Zinssatz: 5,15% Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen p.a.: 0% Zugrunde gelegte Richttafeln: "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck Aufgrund der Neubewertung der Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in Anspruch genommen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor: Pensionsrückstellung zum 31.12.2010: 40.968 Euro Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände: 57.625,55 Euro Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände: 57.625,55 Euro Die Berechnung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG): Forderungen gegenüber Gesellschaftern: 3.144,80 Euro (Vorjahr: 2.510,59 Euro) Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Robert Böck Truchtlaching, 30. November 2011 gez. Robert Böck, Geschäftsführer
Robert Böck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2011 |
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