Chr.
Hartmann GmbH
Sondheim
v.d.Rhön
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.601,00 |
52.110,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
875,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.599,00 |
51.235,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.064.834,67 |
2.141.036,44 |
| I.
Vorräte |
596.409,79 |
604.727,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
825.204,04 |
819.743,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
643.220,84 |
716.565,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.060,82 |
6.265,14 |
| Aktiva |
2.089.496,49 |
2.199.411,58 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.622.766,60 |
1.683.579,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.571.637,41 |
1.632.449,90 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.632.449,90 |
1.705.724,97 |
| B.
Rückstellungen |
427.976,91 |
419.061,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.752,98 |
96.771,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
38.752,98 |
96.771,49 |
| Passiva |
2.089.496,49 |
2.199.411,58 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB als
auch die besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB,
Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige immaterielle
Vermögensgegenstände werden sofort abgeschrieben.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens werden planmäßig
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
fertigen Erzeugnisse werden mit den
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten neben den Einzelkosten auch anteilige
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie den
Werteverzehr des Anlagevermögens.
Die
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von
15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von Euro
0,00 enthalten.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro
750.702,70 enthalten.
2. Rückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde für Herrn Olaf
Christian Hartmann nach der versicherungsmathematischen
"projected unit credit method" (Methode der laufenden
Einmalprämien) gebildet. Dabei wurden folgende
Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:
· Rechnungszins gem. § 253
Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB von 1,80% für eine Laufzeit
von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G".
sonstige Berichtsbestandteile
Gez. Frau Annemarie Hartmann
Gez. Herr Olaf Christian Hartmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
|