Apontas
Invest GmbH
Amt
Neuhaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
231.583,61 |
82.051,80 |
| I.
Vorräte |
2,00 |
1,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.423,73 |
81.001,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
147.157,88 |
1.049,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
231.583,61 |
82.051,80 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.750,00 |
1.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
149.833,61 |
151,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
231.583,61 |
82.051,80 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der Apontas Invest GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Vorräte werden mit ihren Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesene Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
2.1
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Werden diese unter anderen Posten
ausgewiesen, so ist diese Eigenschaft zu vermerken. Das
Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt.
Gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergibt sich
bei folgenden Posten in der Bilanz Mitzugehörigkeit zu
einem anderen Posten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
- Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern 125.743,39 € (Vorjahr 0,00 €).
2.2
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Angaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr und bis zur Bilanzaufstellung vondem
nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer
vertreten:
Andreas Tafel, Jurist
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3.2
Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses
(§ 268 Abs. 1 HGB)
Das vorliegende Wirtschaftsjahr schließt mit
einem Jahresergebnis von 0,00 €.
Am 6. Dezember 1977 hat die Apontas Invest GmbH mit
der Apontas GmbH & Co. KG einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit welchem sie
sich der Leitung der Apontas GmbH & Co. KG unterstellt
und zur Abführung ihres gesamten Gewinns an die
Apontas GmbH & Co. KG verpflichtet.
Sumte, den 30. September 2013
Apontas Invest GmbH
(Andreas Tafel)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2013 festgestellt.
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