NAMO HiTek
electrical engineering, software development, trading
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
797.246,62 |
772.993,04 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.542,00 |
1.504,00 |
| III.
Finanzanlagen |
794.703,62 |
771.488,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.418.011,64 |
949.551,68 |
| I.
Vorräte |
66.091,97 |
227.537,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
562.994,97 |
209.316,63 |
| davon
gegen Gesellschafter |
59.005,65 |
7.163,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
788.924,70 |
512.697,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.396,33 |
3.755,51 |
| Aktiva |
2.219.654,59 |
1.726.300,23 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.952.040,53 |
1.464.378,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
56.100,00 |
56.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.238.500,06 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
657.440,47 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
1.408.278,53 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
1.373.764,28 |
| B.
Rückstellungen |
162.309,89 |
160.809,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
104.869,17 |
100.676,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
104.869,17 |
100.676,81 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
435,00 |
435,00 |
| Passiva |
2.219.654,59 |
1.726.300,23 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
der NAMO HiTek GmbH, Reeseberg 112, 21079 Hamburg
(Amtsgericht Hamburg, HR B 48265) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die
Bilanz um den Posten Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern erweitert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei den
Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.
In die Herstellungskosten werden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR
800,00 werden in voller Höhe als Aufwand
berücksichtigt.
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Sofern bei den Anlagegegenständen zum
Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auszugehen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
und unfertigen Leistungen erfolgt zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die
angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten
sowie die Kosten des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist. Zur verlustfreien Bewertung werden auf
Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen.
Hinsichtlich der Hilfsstoffe wird - ausgehend von der
Zusammenfassung bei der körperlichen Bestandsaufnahme
- zum Abschlussstichtag eine Gruppenbewertung vorgenommen;
dabei wird die Lifo-Methode ("Last in - first out")
angewandt.
Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgt mit
dem Nennbetrag (ohne Umsatzsteuer), die erhaltenen
Anzahlungen auf Vorräte werden mit dem
Rückzahlungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) offen von dem
Posten "Vorräte" abgesetzt, soweit den Anzahlungen
Vorräte zugeordnet werden können. Die
verbleibenden erhaltenen Anzahlungen werden auf der
Passivseite mit dem Rückzahlungsbetrag (ohne
Umsatzsteuer) ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigung
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 5 % auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht
veranlagte Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte auf Grundlage einer vorsichtigen
kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.
Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen,
dass die betroffenen Vermögensgegenstände und
Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem
jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden.
Die Fremdwährungsumrechnung der
Vermögensgegenstände und Schulden mit einer
Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum
Abschlussstichtag unter Beachtung des
Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandwirksam
und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden.
3. Angaben zur Bilanz
Aktiva
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als
Anlage zum Anhang in Form eines Anlagenspiegels
dargestellt.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen Gesellschafter sind den
sonstigen Vermögensgegenständen zuzuordnen.
Passiva
Die Bilanz wird unter Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wird im Bilanzgewinn ein Gewinnvortragvortrag von EUR
einbezogen.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betreffen ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß
§ 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
5. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 3.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024
festgestellt.
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