Wärme- und Kältehandel
Posch Gesellschaft m.b.H.
Preysing-Allee 19, 84149 Velden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Tinnacher seit 12.10.2007 | Geschäftsführer |
Johann Tinnacher seit 10.11.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
Heinz-Peter Posch | 25.00% |
| 25.00% | |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Posch Gesellschaft m.b.H.Velden a.d.VilsBefreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Posch Gesellschaft m.b.H.Kaindorf an der Sulm/ÖsterreichFN 066695g FIRMA
GESCHÄFTSJAHR
VORANGEGANGENES GESCHÄFTSJAHR
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UNTERZEICHNET VON
Für die Zuordnung im Firmenbuch ist nicht der Firmenwortlaut, sondern ausschließlich die übermittelte Firmenbuchnummer maßgeblich. PRÜFWERT: b58cfdd875f84e7fe1e2b2ee47ff074c Hinweis zum Bestätigungsvermerk Der beigeschlossene Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den vom Abschlussprüfer oder Revisionsverband geprüften und von sämtlichen gesetzlichen Vertretern unterzeichneten Jahresabschluss. Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1. Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichlag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt. Die Posch Gesellschaft m.b.H. hat zwei Betriebsstätten - eine in Leibnitz, Österreich, und eine in Velden/Vils, Deutschland. Die folgenden Angaben beziehen sich auf beide Standorte. Bei Zahlenangaben werden in der Folge die Vorjahreswerte in Klammern dargestellt. 1.2. Anlagevermögen 1.2.1. Immaterielles Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
1.2.2. Sachanlagevermögen Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden planmäßig Abschreibungen zugrunde gelegt.
1.2.3. Finanzanlagen Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen zum Bilanzstichtag bewertet. Erforderliche außerplanmäßige Abschreibungen im Bereich der Finanzanlagen werden ebenso wie Zuschreibungen vorgenommen. 1.3. Vorräte 1.3.1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Anschaffungskosten wurden einzeln ermittelt. 1.3.2. Unfertige und Fertige Erzeugnisse Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Anwendung des strengen Niederstwertprinzips. Auf eine verlustfreie Bewertung wird Bedacht genommen. 1.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen wurden mit dem Nennwert, die sonstigen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. 1.5. Rückstellungen 1.5.1. Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen Die Abfertigungsrückstellung wurde nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 0,5% (Vorjahr: 0,5%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ermittelt. Ein Fluktuationsabschlag wurde nicht berücksichtigt. 1.5.1. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. 1.6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 1.7. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung desvorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. 2. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Erläuterungen zur Bilanz 2.1.1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt. 2.1.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden wie im Vorjahr keine Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Es gibt keine wechselmäßig verbrieften Forderungen. Im Posten sonstige Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 177.833,96 (Vorjahr: EUR 272.594,95) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. 2.1.3. Latente Steuern Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Steuerbelastung oder -entlastung voraussichtlich Geltung haben werden. Zwischen den Unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende Unterschiedsbeträge bzw. Steuerlatenzen:
Für zum 31. Dezember 2022 offene steuerliche Verlustverträge von EUR 3,8 Mio, wurde aus Vorsichtsgründen keine aktive Steuerabgrenzung gebildet. 2.1.4. Investitionszuschüsse Investitionszuschüsse setzen sich aus Bundes' und Landesförderungsmitteln und aus sonstigen Investitionszuschüssen von Dritten zusammen. Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln werden als eigener Posten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauern des jeweiligen Anlagegutes, für das er gewährt wurde, erfolgswirksam aufgelöst.
2.1.5. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Handelsvertreterausgleichsansprüche iHv EUR 168.711,00 (Vorjahr: EUR 460.548,00), Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube iHv EUR 675.720,00 (Vorjahr: EUR 712.234,00), Rückstellungen für Garantiearbeiten iHv EUR 99.893,00 (Vorjahr: EUR 114.442,00) sowie Rückstellungen für offene Zeitguthaben iHv EUR 83.560,00 (Vorjahr: EUR 75.218,00). 2.1.6. Verbindlichkeiten Als Sicherheit für Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 6.600.521,39 (Vorjahr: EUR 2.509.572,92) wurden dingliche Sicherheiten in Form von Pfandrechten bestellt. Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 362.469,26 (Vorjahr: EUR 49.369,84). Im Posten sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen iHv EUR 393.405,30 (Vorjahr: EUR 514.764,64) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Derivative Finanzinstrumente werden nicht verwendet. 2.1.7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht auf der Passivseite auszuweisen sind Zusammenfassung der Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen.
2.2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die ausgewiesenen Ertragssteuern betreffen im Wesentlichen die Ertragssteuervorauszahlungen der Betriebsstätte Velden/Vils, Deutschland sowie die Veränderung der aktiven latenten Steuer. 2.2.1. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen Die in diesem Posten enthaltenen Aufwendungen für Abfertigungen betragen EUR 155.972,08 (Vorjahr: EUR 146.513,54). 3. Sonstige Angaben 3.1. Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft 3.1.1. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Geschäftsführer tätig: Ing. Petra Tinnacher, seit 30. Juni 2007 Ing. Johann Tinnacher, seit 19. Dezember 2001 Eine Aufschlüsselung gem. § 239 Abs. 1 Z. 3 und 4 UGB unterbleibt, da sie weniger als drei Personen betrifft. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden keine Kredite/Vorschüsse gewährt. 3.1.2. Arbeitnehmer Die Zahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, betrug:
3.2. Ergebnisverwendung Der ausgewiesene Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3.3. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag In den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 konnte die Betriebsleistung deutlich gesteigert werden. Insgesamt erwarten wir für das gesamte Geschäftsjahr 2023 eine Fortsetzung dieser Tendenz. Allerdings ist zu erwähnen, dass die Lage derart volatil ist, sodass Prognosen mit hoher Unsicherheit behaftet sind. 3.4. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Von den im Geschäftsjahr 2022 für die Abschlussprüfer getätigten Aufwendungen iHv EUR 12.600,00 (Vorjahr: EUR 12.000,00) entfielen auf die Prüfung des Jahresabschlusses EUR 12.600,00 (Vorjahr: EUR 12.000,00) sowie auf andere Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen EUR 0.00 (Vorjahr; EUR 0,00).
Leibnitz, 19. Juni 2023 Ing. Petra Tinnacher Ing. Johann Tinnacher Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022
LAGEBERICHT zum 31. Dezember 20221. Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens 1.1 Geschäft Damit Sie Ihr Brennholz nicht nur sicher, sondern auch effizient aufbereiten, produzieren wir seit über 75 Jahren Maschinen. POSCH entwickelt Geräte die schwere Arbeit einfacher machen und zwar mit patentierten und einzigartigen Lösungen, die man sonst nirgends findet. POSCH Produkte bieten mehr Leistung, Geschwindigkeit, Sicherheit und Komfort im Vergleich zu anderen Geräten. Darüber hinaus erfüllen POSCH Produkte hohe Qualitätsanforderungen und überzeugen durch eine lange Lebensdauer und eine 20-jährige Ersatzteilverfügbarkeit. 1.2 Geschäftsergebnis, Ertragslage (inkl. Kennzahlen) Aufgrund der schleppenden Teile Versorgung setzte sich der Umsatz auf niedrigem Niveau des Vorjahres fort, die Umsatzsteigerung im 3. Quartal 2022 konnten wir im 4. Quartal 2022 leider nicht erreichen und so blieb das Ergebnis weit hinter unseren Erwartungen. Unsere Gestehungskosten stiegen mit dem Ukraine-Krieg sprunghaft an und erhöhten sich weiter kontinuierlich bis zum Jahresende. Wir führten daher ab Mai 2022 einen Teuerungszuschlag - auch für bestehende Aufträge - ein. 1.3 Finanzlage (inkl. Kennzahlen) Der Cash Abgang aus dem laufenden Geschäft beträgt EUR 2.2 Mio. und ist insbesondere auf den für die Lieferfähigkeit erforderlichen Aufbau des Vorratsvermögens zurückzuführen. In das Anlagevermögen wurden EUR 1,4 Mio. investiert. Die Finanzierung des laufenden Geschäfts und der Investitionen erfolgte durch eine Ausweitung der Finanzverbindlichkeiten. Weiters hat sich der Stand der liquiden Mittel von EUR 0,0 Mio. auf EUR 0,4 Mio. erhöht. Das Working Capital stellt das kurzfristige Finanzierungspotential dar und ist wie im Vorjahr deutlich positiv. Die Eigenmittelquote gem. URG beträgt rd. 39 % (VJ: 51 %), die fiktive Schuldentilgungsdauer gem., URG ist beträgt 22 Jahre (VJ; 16 Jahre). Beträgt die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so liegt ein gesetzlich vermuteter Reorganisationsbedarf vor. Aus den Kennzahlen ergibt sich, dass die Vermutung des Reorganisationsbedarfs infolge des Überschreitens der genannten Grenze für die Eigenmittelquote nicht gegeben ist. 1.4 Vermögenslage Die Vermögenslage ist aus der Bilanz ersichtlich, die wesentlichsten Vermögenstelle betreffen das Anlagevermögen sowie die Vorräte. In wirtschaftlicher Hinsicht sind Teile des Vorratevermögens, insbesondere Ersatzteile, als langfristig zu betrachten. Die Finanzierung des Vermögens erfolgt zu mehr als 53 % durch langfristiges Kapital, vor allem Eigenkapital. 1.5 Forschung und Entwicklung Das Produktsortiment wird den Marktgegebenheiten und der Kundennachfrage laufend angepasst. Bestehende Produkte werden anhand von Marktrückmeldungen laufend verbessert und weiterentwickelt. 1.6 Bestehende Zweigniederlassungen Die Posch Gesellschaft m.b.H. betreibt eine Vertriebsniederlassung in Velden/Vils (Deutschland), zur optimalen Betreuung des deutschen Marktes. Andere Märkte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union werden vom Stammsitz in Kaindorf/Sulm betreut, wobei die einzelnen Länder mit Vertriebspartnern vor Ort bearbeitet werden. 2. Prognose- und Risikobericht In den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 konnte die Betriebsleistung deutlich gesteigert werden. Insgesamt erwarten wir für das gesamte Geschäftsjahr 2023 eine Fortsetzung dieser Tendenz. Allerdings ist zu erwähnen, dass die Lage derart volatil ist, sodass Prognosen mit hoher Unsicherheit behaftet sind.
Leibnitz, 19. Juni 2023 Ing. Petra Tinnacher Ing. Johann Tinnacher Ergebnisprotokoll - Ordentlichen Generalversammlung der Posch Gesellschaft m.b.H. Teilnehmer: Heinz Peter Posch, geboren am 25.12.1943, wohnhaft in 8430 Leibnitz, Am Frauenberg 36 Elfriede Posch, geboren am 25.01.1950, wohnhaft in 8430 Leibnitz, Am Frauenberg 36 Ing. Petra Tinnacher, geboren am 21.12.1971, wohnhaft in 8430 Leibnitz, Andreas-Hofer-Gasse 6a Ing. Johann Tinnacher, geboren am 19.07.1967, wohnhaft in 8430 Leibnitz, Andreas-Hofer-Gasse 6a - Mag. Christiane Muri, geboren am 10.12.1969, wohnhaft in 8422 St. Nikolai/Draßling, Draßlingberg Datum: 27.September 2023, Beginn: 13:58 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch die Vorsitzende Petra Tinnacher Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende der Generalversammlung wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. 2. Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt. 3. Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 Der von der Geschäftsführung aufgestellte, von AuditConsultAustria Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung GmbH, Graz geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss einschließlich Lagebericht wird einstimmig genehmigt. 4. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Der in der Bilanz zum 31.12.2022 ausgewiesene Bilanzgewinn beträgt EUR 132.741,69 Wir schlagen vor, diesen ausgewiesene Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Entlastung der Geschäftsführer Den Geschäftsführern Ing. Petra Tinnacher und Ing. Johann Tinnacher wird für das Geschäftsjahr 2022 einstimmig die Entlastung erteilt. 6. Wahl des Abschlussprüfers Die AuditConsultAustria Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung GmbH, Graz wird für das Jahr 2023 zum Abschlussprüfer bestellt. 7. Allfälliges - Die Vorsitzende der Generalversammlung schließt um 14:10 Uhr die Sitzung.
27.9.2023 4. BestätigungsvermerkBericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Posch Gesellschaft m.b.H., Leibnitz,bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Graz, 20. Juni 2023 AuditConsultAustria Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung GmbH Mag. Edgar Pitzer, Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. |
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